Herrn Landrat

Olaf Levonen

 

im Hause

 

 

Hildesheim, den 05.08.2020

 

 

 

Übersicht zu Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde,

Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

 

zur Vorbereitung auf die kommenden Haushaltsberatungen bitten wir Sie um eine Übersicht, die insbesondere folgende Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde für die Jahre 2010 bis 2020 (Haushaltsansatz oder Rechnungsergebnis) enthält:

 

  1. Erträge, Aufwendungen, Jahresergebnis,
  2. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Anteil an Einkommensteuer, Anteil an Umsatzsteuer,
  3. Schlüsselzuweisungen,
  4. Kreisumlage,
  5. Schulden insgesamt, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite, Rücklagen und liquide Mittel,
  6. Kosten für jeweils welche a) freiwilligen Aufgabe, b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis,
  7. Gesamtkosten für die Kinderbetreuung nach Kita-Vertrag und Anteil daran a) Stadt oder Gemeinde, b) Land, c) Landkreis, d) Eltern und d) freie Träger,
  8. Investitionskosten und Personalkosten jeweils a) gesamt und b) nur für Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten.

Neben dem Gesamtbetrag ist stets auch der Betrag pro Einwohner und bei den lfd. Nrn. 7 bis 8 zusätzlich der Betrag pro genehmigten Platz (Summe Krippen- und Kindergartenplätze) anzugeben.

Die Angaben sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. Unterschiedliche Auffassungen sind darzustellen.

Die Übersicht sollte dem Kreistag spätestens am 01.10.2020 vorliegen. Im Gegenzug sollten die Städte und Gemeinden eine entsprechende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsdaten des Landkreises erhalten.

Begründung:

Der Landkreis darf im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine Steuern erheben (ausgenommen die Jagdsteuer). Die Erfüllung seiner Aufgaben finanziert er daher grundsätzlich aus Zuweisungen des Landes. Da diese Mittel den Bedarf nicht decken, ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, von den Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben.

Die Abgeordneten des Kreistages müssen in jedem Jahr prüfen und darüber entscheiden, wie viel Prozent ihrer Steuereinnahmen usw. die Städte und Gemeinden an den Landkreis abzuführen haben.

Die Möglichkeiten einer solchen Prüfung werden auch beeinflusst dadurch, wann den Kreistagsabgeordneten welche Daten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2020 hat der Landkreis von den Städten und Gemeinden erst sehr spät und sehr unterschiedliche Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf erhalten.

Den Kreistagsabgeordneten war es daher kaum möglich, auf der Grundlage solcher Stellungnahmen, die sie ca. vierzehn Tage vor der Kreistagssitzung erhalten hatten, z. B. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden einzeln und im Verhältnis untereinander sowie zum Landkreis zu beurteilen.

Bei der Festsetzung dieser sog. Kreisumlage sind z. B. folgende drei Vorgaben zu beachten.

  1. Durch die Festsetzung der Kreisumlage darf die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht unterschritten werden.
  2. Der Finanzbedarf einer Gemeinde ist jedoch nicht gewichtiger als z. B. der Finanzbedarf des Landkreises für die Erfüllung seiner Aufgaben.
  3. Die Betrachtung und Beurteilung der zuvor genannten Ziele muss im Vergleich des Landkreises zu jeder einzelnen Gemeinde angestellt werden und dabei zugleich im Vergleich der Gemeinden untereinander.

Gleichwohl werden in 2020 aus verschiedenen Gemeinden das Verfahren und das Ergebnis zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet.

Um der vorgenannten Situation vorzubeugen und diesen drei Vorgaben ausreichend und zeitgerecht entsprechen zu können, bedarf es einer Übersicht, die die Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltsplanung der einzelnen Kommunen über einen relevanten Zeitraum aufzeigt.

Die Kreistagsabgeordneten sollten die o. a. Übersicht also rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen erhalten. Dann können die Städte und Gemeinden darauf bei ihren Stellungnahmen zur jeweils geplanten Kreisumlage verweisen.

Eine einheitliche Datenerfassung und Datenaufbereitung erscheint schon hinsichtlich des Gebotes zur interkommunalen Gleichbehandlung geboten.

Die genannten Daten bzw. Haushaltsparameter liegen vor und können ohne besonderen Verwaltungsaufwand erfasst und von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden. Mit einem geeigneten Programm ist es dann möglich, z. B. Vergleiche und Entwicklungen bei den verschiedenen Parametren darzustellen (bezogen auf die einzelne Gemeinde, in Vergleich der Gemeinden, im Vergleich zum Landkreis usw.). So können zeitgerecht Handlungs-spielräume oder Handlungszwänge erkannt werden.

Ist es der Verwaltung nicht möglich, die genannten Daten kurzfristig bzw. zeitgerecht selbst zu erheben und zu verarbeiten, kann sie sich Dritter bedienen.

In einer Fraktionskonferenz am 11. März 2017, zu der die Gruppe SPD-CDU alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen hatte, sind die wesentlichen Aspekte der kommunalen Haushaltsplanung dargestellt worden. Themenschwerpunkte waren: die Haushaltslage des Landkreises, Haushaltsziele der Kreistagsgruppe von SPD und CDU, Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftzahlen, Bedarfszuweisungen, Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage, gegenseitige Information von Landkreis und Gemeinden über die jeweilige Haushaltslage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Kreisumlage erfolgte der Verweis auf § 15 NFAG, wonach die Umlagesätze verschieden festgesetzt werden können und die kreisangehörigen Gemeinden rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage anzuhören sind. Hinsichtlich der Anhörung erfolgt zudem der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 31. 1. 2013 – 8 C 1.12 – und die in dessen Begründung verdeutlichte Pflicht des Landkreises zur Prüfung der Haushaltslage jeder einzelnen Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                 gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender im                       Ausschussvorsitzender im
Ausschuss für Finanzen, Personal                 Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste                                               und Innere Dienste

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                               Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

169 – Antwort der Verwaltung-HH-Daten der Städte-Gem._Samtgem.

169 – Antwort der Verwaltung 03.11.2020 (1)

 

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