Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.07.2020

 

Altenpflege im Landkreis Hildesheim
Aufnahme in die Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, das Thema „Altenpflege im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Sozialausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Für die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersenden wir Ihnen folgenden ersten Entwurf, den wir mit der Bitte um Anregungen auch verschiedenen Stellen zusenden, die im Bereich der Altenpflege tätig sind.

Beschlussvorschlag – Erster Entwurf

1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass

a) eine wohnortnahe und nachhaltige pflegerische Versorgungsstruktur nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen und Vorgaben des Kreistages gem. den Produktbeschreibungen und Grundsatzbeschlüssen des Kreistages sichergestellt wird (dazu zählen neben Altenpflegeheimen auch entsprechende Wohngemeinschaften und andere kleinräumige Lösungen bzw. Versorgungsformen nach dem Quartiersansatz),

b) Investitionskosten als freiwillige Leistung auch für solche Maßnahmen anerkannt werden können, die über die Anforderungen der Bundesverordnung über bauliche Mindest­anforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige von 1983 oder des aktuellen niedersächsischen Entwurfes liegen, sofern die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind,

c) grundsätzlich innerhalb eines Heimes für gleiche Leistungen gleiche Heimentgelte zu verlangen sind,

d) alsbald und dann in jedem Jahr vom Kreistag in Abstimmung mit den dafür relevanten Stellen und Beteiligten zu einer öffentlichen Kreis-Pflegekonferenz eingeladen wird (unabhängig von der „örtliche Pflegekonferenz“)

e) regelmäßig örtliche Pflegekonferenzen stattfinden (themen- oder ortsbezogen), zu denen vom Kreistag alle Betroffenen eingeladen werden (Vertreter der Pflegebedürftigen, Pflegekammer, Gemeinden, Heimbetreiber usw.),

f) über die Ergebnisse der örtlichen Pflegekonferenzen in der darauf folgenden Sitzung des Sozialausschusses berichtet wird,

g) die Verwaltung dem Kreistag erstmals im Frühjahr 2021 und dann im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres – nach Anhörung der Gemeinden – einen Bericht dazu vorlegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur (§§ 5 und 6 NPflegeG) in den nächsten fünf Jahren sichergestellt werden soll (an welchen Orten, von wem, in welcher Form, mit welchen Kosten, mit welcher Beteiligung des Landkreises usw.),

h) die Verwaltung den Kreistag möglichst kurzfristig darüber informiert, wie sich die Kosten in dem o. a. Bereich für welche Leistungen seit 2016 entwickelt haben und nach derzeitiger Informationslage in den nächsten fünf Jahren entwickeln werden,

i) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig einen Bericht zu den im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme vorlegt. Darin soll insbesondere aufgezeigt werden, wer für welche Pflegedefizite aufgrund unzureichender Personalkapazitäten mit welchen rechtlichen Folgen verantwortlich ist, wer für die Schaffung welcher Ausbildungsplätze verantwortlich ist, welche Ausbildungsplätze wann benötigt werden und vorhanden sind,

j) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig mitteilt, welche konkreten Maßnahmen der überörtliche Träger der Sozialhilfe bzw. das Land zur Beseitigung der im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme treffen wird.

2. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag

a) um eine stärkere Landesförderung für die stationäre Altenpflege – vorzüglich durch ein Pflegewohngeld wie z. B. in Nordrhein-Westfalen,

b) entsprechend einer Regelung in Nordrhein-Westfalen zu bestimmen, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe insbesondere für nachgewiesene betriebsnotwendige Aufwendungen für ein Altenpflegeheim (Investitionskosten) einen Bescheid über die Anerkennungsfähigkeit dieser Kosten zu erteilen hat,

c) durch Verordnung sachgerechte Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime usw. oberhalb der Bundesverordnung festzulegen.

 

3. Der Landrat wird gebeten, die Bitten zu Nr. 2 an den Landtag zu übermitteln.

Begründung:

  1. Gem. § 5 NPflegeG ist der Landkreis verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe des Gesetzes sicherzustellen (im eigenen Wirkungskreis gem. § 6 des Gesetzes). Dabei kann er durch freiwillige Leistungen mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Über solche Leistungen hat zumindest in Grundsätzen der Kreistag zu entscheiden. Dies gilt auch für die Anerkennung von Investitionskosten, die bundes- und landesrechtliche Mindest­an­forderungen überschreiten oder dort greifen, wo es keine Vorgaben durch Gesetz oder Verordnung gibt.
  2. Erforderliche Maßnahmen sollten konkreter als bisher geplant und benannt werden. Dazu können die vorgeschlagenen Planungen, Berichte und Konferenzen beitragen.
  3. Unzureichende Zustände in der Pflege müssen rechtzeitig erkannt und verdeutlicht werden. Dazu können die vorgeschlagenen Kreis-Pflegekonferenzen betragen.
  4. Das Land muss sich an den Kosten der Pflege wirksam beteiligen und sachgerechte sowie zeitgemäße Standards mit Entscheidungsbefugnissen für die Landkreise beschreiben. Dazu soll die Bitte an die Landtagsabgeordneten beitragen.
  5. Notwendige Investitionskosten für Altenpflegeeinrichtungen einschl. digitaler Infrastruktur, die alle Pflegheimbewohner in einem Heim in gleicher Weise nutzen, müssen in gleicher Weise alle Pflegeheimbewohner oder für sie die Sozialbehörde tragen. Dies hat der Kreistag schon 2017 beschlossen. Diese Kosten dürfen nicht direkt oder indirekt zulasten der Personalkosten abgewälzt werden. Ein ruinöser Wettbewerb, der stets zulasten der Personalkosten geht, ist zu verhindern; es muss weiterhin regionale und insbesondere gemeinnützige Anbieter geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                            gez.  Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der       Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion              CDU-Kreistagsfraktion

 

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