7 Fragen zur Fachschule für Holztechnik und Gestaltung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

 

Hildesheim, den 03.01.2022

Fachschule für Holztechnik und Gestaltung
Anfrage nach § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu der o. a. Fachschule bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Landkreis Hildesheim (im eigenen Wirkungskreis) nach §§ 101 und 102 NSchG Schulträger der „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“, die an eine berufliche Erstausbildung oder vergleichbare praktische Berufserfahrung anschließt und einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt?
  2. Erfüllt die „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“ ausschließlich den Auftrag als „berufsbildende Schule“ in Trägerschaft des Landkreises oder hat sich das Ausbildungsprofil dieser Fachschule mittlerweile so weit entwickelt, dass eine Zuständigkeit des Landkreises ggf. in Teilbereichen nicht mehr gegeben ist?
  3. Welche Kosten hat der Landkreis für diese Fachschule aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Haushaltsjahren seit 2012 getragen und welche Kosten sind dafür in den jeweils nächsten fünf Jahren für welche einzelnen Maßnahmen a) zwingend erforderlich und b) nach derzeitiger Planung der Verwaltung wofür freiwillig aufzubringen?
  4. Welche Aufwendungen hat der Landkreis Hildesheim aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Jahren seit 2012 für die Gebäudeunterhaltung und die Wartung der technischen Einrichtungen geleistet, inklusive des maschinellen Holzbearbeitungsparks?
  5. Welche baulich-technischen Unterhaltungsmaßnahmen sind von der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren für wann geplant und wie sind die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt?
  6. Ist der Landkreis Hildesheim Eigentümer der für die Fachschule genutzten Liegenschaft? Schließt dies den Grund und Boden ein?
  7. Von wem ist es auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Dritten seit wann gestattet, den Maschinenpark sowie die Räumlichkeiten und Einrichtungen der Anlage zu nutzen? Wie und in welchem Umfang kann die Anlage ganz oder teilweise für andere Einrichtungen genutzt werden, für die der Landkreis Schulträger ist?

 

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion

 

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.