Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.06.2025
Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender