Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.09.2023

Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Beschlussvorschlag zum TOP 29 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 33 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 29 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 33 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Änderungssatzung über die Schülerbeförderung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Anlage

 Zum Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.09.2023 zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim

Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim

Artikel 1

 

§ 8 wird folgender § 8a angefügt:

§ 8a Fahrkartenrabattierung

(1)       Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten unabhängig von Förderungen nach § 8 ganzjährig eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten für das Deutschlandticket als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim

(2)       Der in Abs. 1 genannte Personenkreis erhält beim Erwerb eines Deutschlandtickets im Tarifverbund ROSA eine Vergünstigung in Höhe des 20 Euro übersteigenden Betrages bzw. Kaufpreises, unabhängig davon, ob gemäß § 114 NSchG oder einer sonstigen Bestimmung ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 erhalten das Deutschlandticket kostenfrei.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

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