Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 18.03.2021
Altlast Desdemona
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zu dem von uns am 01.03.2021 beantragten Beratungspunkt „Altlast Desdemona“ für den nächsten Kreisausschuss übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind.
Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“
Begründung:
Die o. a. Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist den Kreistagsgremien erst vor einigen Monaten bekannt geworden, obwohl der Verwaltung zumindest seit 2017 eine rechtswidrige und zu beseitigende Schadstoffbelastung bekannt ist und dazu ein Vorgang bearbeitet wird, an dem auch die Landesregierung beteiligt ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion