Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Covid-19Testung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

 

Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Testung von Beschäftigten (…)mithilfe von Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Änderungsantrag zur Vorlage 1067/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum o.g. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Jugendhilfehausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Änderungen zugestimmt, wie sie nachfolgend (rot) gekennzeichnet sind.

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beteiligt sich anteilig an den entstehenden Kosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Testungen von Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege rückwirkend ab dem 15.02.2021.

 

Den kreisangehörigen Kommunen werden jeweils 25 % der entstehenden Kosten für die Testungen von Beschäftigten in den Kindertagesstätten, Krippen und Horten, erstattet, maximal aber 9,38 € pro ärztlichem Test und 3,00 € pro Selbsttest.

 

Für die Testung von Beschäftigten im Bereich der Kindertagespflege werden den kreisangehörigen Kommunen 50 % der entstehenden Gesamtkosten erstattet, maximal aber 18,75 € pro ärztlichem Test und 6,00 € pro Selbsttest.

 

Die erstattungsfähigen Kosten gelten für eine Testung pro berechtigter Person und Woche. Die Auszahlung an die jeweilige Kommune erfolgt nach monatlicher Meldung der Gesamtkosten und Anzahl der Tests sowie vorgesehener Testfrequenz pro berechtigter Person.

Die Mitfinanzierung der Testungen durch den Landkreis besteht nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem durch den Bund ein allgemeiner Anspruch auf kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft tritt und vor Ort umsetzbar ist.

 

Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 120.000 € beim Konto 5111-0031 „Corona-Testung“, Kostenstelle 4-07 sowie dem Kostenträger 365-001 „Sicherstellung der Kindertagesbetreuung“ zu.

Es ist anzustreben, den vollumfänglichen Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Begründung :

Diese erfolgt mündlich im Rahmen der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior                              Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                             gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfe-                 Vorsitzender Jugendhilfe-
ausschuss                                                              ausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion

 

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