Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.

Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
  3. Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                  gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzender des Ausschusse  für Schule und Kultur

2022_03_11_Anfrage vergünstige Beförderung ANLAGE 3

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