Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.03.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anträge vom 12.01.2022, 24.02.2022 und 08.03.2022 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreisausschusses am 21.03.2022 (TOP 15) und zur Sitzung des Kreistages am 24.03.2022.

Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 24.02.2022 ersetzt:

  1. a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
  2. b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  3. c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
  4. d) Der Haushaltsansatz für die o. a. Zuschüsse wird in 2022 von 500.000 € auf 700.000 € erhöht.
  5. e) Der Landtag bzw. die Landesregierung werden gebeten, auf eine Landesförderung – ggf. Projektförderung – auch für das Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim hinzuwirken, soweit noch keine Förderung nach Anlage 3 zum NNVG möglich ist.
  6. f) Der Landrat wird beauftragt, die o. a. Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages mitzuteilen.

Begründung:

  1. Bereits am 09.07.2020 hat der Kreistag auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 22.06.2020 beschlossen:

„a) Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, im ÖPNV einen besonderen Tarif zu schaffen, wonach Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für möglichst nur 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können.

Als mögliche Alternative kommt in Betracht, die Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) für Schüler und Auszubildende um zunächst ca. 20 oder 30 Prozent zu bezuschussen.“

  1. Am 15.07.2021 hat der Kreistag in seiner Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim folgenden § 8 aufgenommen, der seit dem 1.8.2021 in Kraft ist:

„Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Für alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il und für Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach 114 NSchG besteht, erhalten eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

(2) Nutzer* innen des ÖPNV im Tarifverbund ROSA erhalten eine um 30 % vergünstigte Monatskarte bzw. ein um 30 % vergünstigtes Abo. Nutzer *innen des Schienenpersonennahverkehrs mit Start- und Zielbahnhof im Landkreis Hildesheim erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte/des Abos eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.

(3) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnahme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.“

  1. Seit dem 01.08.2021 erfolgt eine Bezuschussung der o. a. Monatskarten in Höhe von 30 %, da bisher kein besonderer Tarif geschaffen wurde.
  2. Eine Landesförderung ist gem. dem NNVG davon abhängig, dass die „regionalen Schüler- und Azubi-Tickets“ den Trägern der Schülerbeförderung (hier dem Landkreis) angeboten werden. Da dies bei uns bisher nicht der Fall ist und somit eine Landesförderung in Höhe von 438.232 € gem. Anlage 3 NNVG nicht möglich ist, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den geforderten Tarif möglichst schnelle einzuführen.
  3. Aufgrund der bisher für die Schüler- und Azubi-Tickets in Anspruch genommenen Fördermittel des Landkreises (ca. 85.000 € für die Monate August bis einschließlich Dezember 2021 – bei einem Haushaltsansatz von 500.000 €) erscheint es sachgerecht und vertretbar, die Fördersumme anzuheben, den Fördermodus mit einem einfachen Verfahren zu ändern und somit im Ergebnis auch ein „Ticket für 25 Euro“ anbieten zu können: Durch Zuschuss an Personen statt eines Tarifes.

Die Anhebung des Haushaltansatzes um 200.000 € ist gemessen am Verwendungszweck gerechtfertigt.

Mit dem Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim werden bisher unabhängig von einem Tarif die Ziele des NNVG umgesetzt, dass „über die Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Ausbildungsverkehr hinaus dem Bedarf von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden an kostengünstiger Mobilität durch das Angebot besonderer Zeitfahrausweise (,regionale Schüler- und Azubi-Tickets‘) Rechnung getragen wird“ (§ 2 Abs. 4 Nr. 5 NNVG). Daher ist es berechtigt, auch für das Hildesheimer Modell eine finanzielle Unterstützung des Landes – ggf. in Form einer Projektförderung – zu fordern, solange die im o. a. Gesetz angegebenen Förderbedingungen nicht erfüllt werden können bzw. ein entsprechender Tarif nicht eingerichtet ist. Es erscheint nicht vertretbar, Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II sowie Auszubildenden des Landkreises Hildesheim die vom Gesetzgeber gewollte Förderung vorzuenthalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                             gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender                           Vorsitzender des Ausschusses  für Schule und Kultur

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