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Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2015
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
- wir beantragen, den TOP “Sofortige überplanmäßige Ausweisung von fünf auf drei Jahre befristete Planstellen für hauptamtliche Integrationshelfer“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 04.06., des Kreisausschusses am 15.06. und des Kreistages am 20.07.2015 aufzunehmen.
- Dort soll beschlossen werden:
Die o.a. Stellen werden nach dem TVöD BT-SuE entsprechend der Entgeltgruppe E9 bzw. der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen werden und dem FD 407 zugewiesen. Die Ausbringung erfolgt zunächst mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2017.
Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, nach der zu entscheiden ist, ob die Aufgabenerledigung in dieser Form sinnvoll und weiter erforderlich ist.
Ein entsprechender Antrag unserer Gruppe wurde zwar zuletzt vom Kreistag am 12.02.2015 behandelt.
Die Sachlage hat sich in zwei Aspekten aber wesentlich verändert, die Flüchtlings- und Migrantenzahlenzahlen sind gegenüber dem ersten Quartal 2015 erneut erheblich gestiegen, zum anderen wurde nun ein deutlicher Haushaltsüberschuss 2014 mit daraus abgeleiteten erweiterten finanziellen Handlungsspielräumen in diesem Jahr festgestellt.
§ 7 Abs. 4 unserer GO lässt daher auch vor Ablauf von sechs Monaten diesen Antrag zu.
Begründung:
Sowohl die weltweiten Flüchtlingssituation als auch weitere Wanderungsbewegungen werden nach allen Erkenntnissen dazu führen, dass unser Land weiter in hohem und steigendem Maße Flüchtlinge aufnehmen wird. Im LK Hildesheim ist in diesem Jahr mit 1000 bis 1200 zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen. Viele der meist männlichen Flüchtlinge werden Landkreis bleiben und früher oder später ihre Familien nachholen.
Die dankenswerter Weise vor Ort fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Helfer sind zunehmend überfordert. Sie müssen zwingend durch geeignete hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. Nur so ist es möglich, der Arbeit vor Ort angemessene Wertschätzung zu beweisen und vor allem die Motivation aufrecht zu erhalten.
Der vorbildliche Einsatz der Ehrenamtlichen in der Fläche wird sich allen Erfahrungen gemäß nach einiger Zeit relativieren und wird sich kaum über viele Jahre aufrechterhalten lassen oder gar steigern. Vorausschauendes Handeln muss deshalb jetzt stattfinden.
Hauptamtliche Fachkräfte sind besonders geeignet, eine Brücke zu den zuständigen Fachdiensten in der Kreisverwaltung, zur Integrationsbeauftragten und öffentlichen Stellen jeder Art herzustellen.
Sie sollen -um optimal eingesetzt zu werden- direkt in den Orten der Unterbringung von Flüchtlingen tätig werden und müssen insofern mobil sein.
Wir weisen darauf hin, dass z.B. die Landeshauptstadt Hannover inzwischen weit über 20 hauptamtliche Integrationshelfer für das gut 500.000 Einwohner umfassende Stadtgebiet eingestellt hat.
Insofern erscheint die Zahl von fünf Hauptamtlichen inklusive der bereits beschlossenen Stelle beim “Asyl e.V.“ bezogen auf etwa 280.000 Einwohner in Stadt und Landkreis Hildesheim noch gering.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der Gruppe CDU/FDP
Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erzierhung und Maßnahmen der Eingliederung
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.05.2015
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und
Maßnahmen der Eingliederung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung so zu erfassen und zu dokumentieren, dass jederzeit Auskunft darüber erteilt werden kann, welcher Anbieter oder Träger von wem und zu welchen Konditionen für welche einzelnen Anspruchsberechtigten
– welche Leistungen in den Bereichen Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der
Eingliederung
– in welcher Zeit
– an welcher Stelle oder in welchen Einrichtungen erbringt oder erbracht hat und welche
finanziellen Mittel im jeweiligen Fall der Anspruchsberechtigte und der
Leistungserbringer (Anbieter oder Träger) erhalten oder erhalten haben.
Begründung:
Zur Erfüllung der o. a. Aufgaben sind Steuergelder in erheblichem Umfang einzusetzen. Der Einsatz dieser Mittel ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht ausreichend transparent oder nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Sprecher für Soziales, Gesundheit,
Krankenhäuser und Demographie
der Gruppe CDU/FDP
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage; Antrag gem. § 7 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.05.2015
Antrag gem. § 7 GO;
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir beantragen:
- den TOP “Rückwirkende Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2015“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
- Hierzu wird folgender Antrag gestellt:
Die Kreisumlage wird gem. § 15 Abs. 3 S. 5 NFAG rückwirkend zum 01.01.2015 um 0,8 Prozentpunkte auf den bis dahin geltenden Umlagesatz von 55,0 Prozentpunkten gesenkt.
Begründung:
Zur Deckung seines Finanzbedarfs kann der Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.
Noch immer gilt grundsätzlich, dass eine Kreisumlage, nur dann und in der Höhe erhoben werden darf, wenn die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern für den Finanzbedarf nicht ausreichen.
Es handelt sich um ein subsidiäres Restfinanzierungsmittel, das unmittelbar in die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingreift.
Der Landkreis Hildesheim hat trotz eines landesweiten Spitzenwertes zum Haushaltsjahr 2015 seine Umlage erneut erhöht.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgrund der behaupteten und mehrfach geänderten angeblichen verschärften Finanzlage eine problematische Haushaltssituation seitens der Kreisverwaltung dargestellt worden.
Diese sollte sich auch auf das Folgejahr auswirken, es sei mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Landrat hatte zunächst sogar eine Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 57,0 Prozentpunkte für nötig erachtet, was aufgrund des parteiübergreifenden Widerstandes nicht durchsetzbar war. Der Kreistag beschloss allerdings die Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 55,8 Prozentpunkte.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt nunmehr mit einem zweistelligen Überschuss in Millionenhöhe ab.
Aufgrund der jeweiligen weit überschießenden Haushaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kalkulationen des Landkreises entweder fehlerhaft sind, viel zu konservative Annahmen zu Grunde legen oder sogar nach politischen Vorgaben erstellt werden.
In jedem Fall ist die Rechtfertigung für die angehobene Kreisumlage für 2015 entfallen.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas; Antrag zur TO gem. § 7 GO und gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO und Anfrage gem. § 18 GO Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas
Hildesheim, 13.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Die Hildesheimer Allgemeine berichtete am 07. und 09. Mai über einen Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahre 1993, der die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichte, bestimmte personelle Mindestanforderungen einzuhalten und eine angemessene Vertretungskapazität (sog. Feuerwehrkräfte) vorzuhalten. Hierzu werden von der Presse sinngemäß folgenden Äußerungen aus der Hildesheimer Stadtverwaltung wiedergegeben: Die Verwaltung der Stadt Hildesheim habe die Regelung wie in anderen Gemeinden mit Wissen des Landes nicht ausreichend umgesetzt. Die Stadtverwaltung kritisiere nicht, wenn das Kultusministerium nun die Umsetzung des Erlasses verlange, dessen Umsetzung erfordere jedoch bis zu 40 zusätzliche Kräfte und Kosten bis zu 1,8 Mio. € im Jahr; man könne froh sein, bisher die 1,8 Mio. € gespart zu haben.
Der Landtagsabgeordnete Herr Lynack – so die Presse – gehe davon aus, dass die Landesregierung seinerzeit (1993) durch den Finanzausgleich dafür gesorgt habe, dass die Kommunen die Stellen (für die Feuerwehrkräfte) finanzieren können.
Sehr geehrter Herr Wegner,
die o. a. Presseberichte skizzieren einen seltsamen Sachverhalt und vermitteln den Eindruck, die Gemeinden seinen zur Umsetzung und Finanzierung von Forderungen hinsichtlich der personellen, sächlichen oder sonstigen Ausstattung von KiTas verpflichtet, die nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch einen Erlass bestimmt seien. Im Übrigen könnten oder würden Beamte des Kultusministeriums darüber entscheiden, ob solche Vorgaben einzuhalten sind.
Ferner berichtet die Presse, nach Angaben der Hildesheimer Stadtverwaltung habe das Land die unzureichende Umsetzung der Forderung zum Einsatz von Feuerwehrkräften bisher stets akzeptiert, und der Landtagsabgeordnete Herr Lynack wird zu dieser Forderung mit den Worten zitiert: „Sie ist nur nicht umgesetzt worden. Hier nicht, aber auch in einigen anderen Kommunen nicht.“ Im Gegensatz dazu – so die Presse – behaupte das Kultusministerium, man hätte nicht gewusst, dass Kommunen die Forderung ignorieren, fehlende KiTa-Erzieher bereits vom ersten Tag an zu ersetzen.
Im Interesse des Landkreises und der Städte und Gemeinden, die die hier in Rede stehenden Aufgaben vom Landkreis übernommen haben, ist im Sozialausschuss des Landkreise Klarheit über die zwingend erforderliche Ausstattung der KiTas und den Inhalt des o. a. Erlasses zu schaffen sowie die Beteiligung des Landkreises und des Landes an den KiTa-Kosten zu erörtern. Ferner ist zu prüfen, in welchem Umfang an die Gemeinden Ausgleichszahlungen, die unabhängig von der KiTa-Vereinbarung bezahlt werden können, insbesondere für erheblich steigende Personalkosten zu zahlen sind. mehr…
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region “Leinebergland“
Hildesheim, 07.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der Antrag der Leader-Region Leinebergland für die neue Förderperiode ist nicht verlängert worden. Die südwestlichen Gemeinden im Landkreis Hildesheim verlieren hierdurch Unterstützung von erheblicher Bedeutung.
Vielfältige Projekte mit einem Volumen von 7 Mio. € sind in der „Leaderregion“ durch die Förderung bisher ermöglicht und finanziert worden.
Es ist bereits nicht gelungen den Landkreis Hildesheim oder zumindest Teile in die Förderkulisse des sog. „Südniedersachsenplan“ des Landes aufzunehmen. Nunmehr gehen auch noch die wenigen sonstigen Fördermöglichkeiten zu Lasten des Kreises verloren.
Wir bitten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie haben Sie die Leader-Anträge begleitet und unterstützt?
- Welche Optionen mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben die Städte und Gemeinden im LK Hildesheim im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit derzeit noch?
- Welche Rolle hat nach Ihrer Einschätzung die in Hildesheim ansässige Regionalbeauftragte bei der Frage der verlorengegangenen Förderung gespielt?
- Bei welchen Förderanträgen des Kreises oder seiner Städte und Gemeinden war die Tätigkeit der Regionalbeauftragten bisher von konkretem Nutzen?
- Welche Möglichkeiten der Kompensation sehen Sie für den Südkreis in den kommenden Jahren?
- Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sehen Sie in Anbetracht von 2 gescheiterten Fusionen im Kreisgebiet für die Zusammenarbeit der Gemeinden und welche konkrete Hilfe leistet der Kreis hierfür?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-M. Lehne
Sprecher für Kreisentwicklung,
Wirtschaft und Bau
der CDU-Kreistagsfraktion
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung; Anfrage gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung
Hildesheim, 05.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der niedersächsische Landkreistag berichtet in seinem Rundschreiben Nr. 288/2015 vom 19. März, dass Online-Angebote von Behörden bundesweit unter mangelnder Akzeptanz leiden. Dabei geht es nicht um die Informationen, die inzwischen fast jede Behörde in Deutschland umfangreich, gut aufbereitet und aktuell im Internet vorhält, sondern um den Schriftwechsel, der auf diesem Weg beschleunigt und vereinfacht werden kann (insbesondere Antragstellung) und ggf. mittelfristig sogar elektronische Bescheid-erteilung.
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
- Seit wann gibt es bei Antragstellungen oder ähnlichen Vorgängen beim Landkreis Hildesheim die Möglichkeit dieses über das Internet zu erledigen?
- Welche Online-Angebote hält die Kreisverwaltung für seine Einwohner vor? Gibt es hier Schwerpunkte bezogen auf einzelne Dezernate oder Fachdienste? Wenn ja: Wo gibt es besonders viele Angebote?
- In welchem Umfang werden diese seitens der Einwohner genutzt? Gibt es auch hier Unterschiede? Wenn ja: Wo wird besonders viel nachgefragt?
- Gibt es Probleme in der Sachbearbeitung, wenn z. B. Anträge online eingehen, weil diese übermäßig unvollständig ausgefüllt, mit Anmerkungen versehen, ohne die erforderlichen Unterlagen etc. pp. sind?
- Ist die Kreisverwaltung bestrebt, das Aufkommen zu erhöhen? Wenn ja: Wie möchte sie dieses erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Brose
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion
Antrag zum Ausstattungsstand der naturwissenschaftlichen Fachräume in den Kreisschulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.04.2015
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume der kreiseigenen Schulen;
Antrag der Gruppe CDU/FDP an den Schulausschuss am 07.05.2015
gem. § 7 Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Bedeutung der sog. MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Fächer für ein Land, das insbesondere von technischen Innovationen lebt, ist allgemein anerkannt. Es kommt darauf an, das Interesse der Schülerschaft an diesen Bereichen zu wecken oder zu stärken. Dies kann aber nur mit einer nutzbaren, Praxisbezüge aufzeigenden Ausstattung der Schulen gelingen.
Aktuell hat die Besichtigung der naturwissenschaftlichen Fachräume der IGS Bad Salzdetfurth am 24.03.2015 deutlich gemacht, dass selbst an dieser Schule, in die bereits erhebliche Investitionen des Kreises geflossen sind, ein Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs erforderlich ist. Der Einblick in die Sammlungen der Naturwissenschaften zeigte insbesondere auch, dass eine Überprüfung und Ergänzung der Gerätschaften in den Naturwissenschaften notwendig ist.
In den Naturwissenschaften – Physik, Chemie, Biologie – und im Fach Informatik sind in den letzten Jahren neue und verbindliche Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II erstellt worden. Einige der Schwerpunkte des Unterrichtens in den Naturwissenschaften und im Fach Informatik sind insbesondere das Erreichen prozessbezogener Kompetenzen, die Erkenntnisgewinnung bei naturwissenschaftlichen Fragestellungen und die Erfassung der Bedeutung des Experimentierens. Hierbei sollen Schülerinnen und Schüler aktiv handelnd tätig werden.
Es stellt sich die Frage, ob die Sammlungen und Ausstattungen der allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim den Anforderungen der Kerncurricula insbesondere mit Blick auf Schülerexperimente genügen. Zu prüfen ist, ob mit den zugewiesenen Mitteln des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts Defizite ausgeglichen und Neuanschaffungen getätigt werden können. Insbesondere Schulen mit kleinen Schülerzahlen verfügen über sehr überschaubare Budgets, sind aber gehalten, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen:
- welche Anforderungen entsprechend der Kerncurricula in den Naturwissen-
schaften und im Fach Informatik für den naturwissenschaftlichen Unterricht
an den allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Hildesheim bestehen, - welche Gerätschaften und Materialien u.a. für Demonstrations- und
Schülerexperimente hierfür erforderlich sind, - wie der Ausstattungsstand der Schulen hierzu ist, insbesondere ob und welche
Geräte und Materialien, die zur Umsetzung der Kerncurricula notwendig sind, fehlen oder ergänzt werden müssen, - welche Mittel die Schulen benötigen, um dieses etwaige Fehlen auszugleichen
(Gesamtkosten je Schule), - welche Mittel den Schulen grundsätzlich in ihrem Budget für diese Aufgaben
zur Verfügung stehen.
- Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses aufgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhard Weddig gez. Reimund Kaune
Kreistagsabgeordneter Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion der CDU-Kreistagsfraktion
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP