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Antwort auf unsere Anfrage vom 24.02.2014 zur Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2815/MTQ5LUFudHdvcnQucGRm/12/n/26874.doc
Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Gewährung von Sozialhilfe
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.02.2014 und Ihre Antwort vom 22.04.2014 bitten wir Sie, das Thema “Bearbeitung von Anträgen auf Sozialhilfe“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die in der o.a. Antwort der Kreisverwaltung genannte Bearbeitungszeiten sind zumindest in Teilen völlig unakzeptabel und entsprechen zumindest nicht den Intentionen der zugrunde liegenden Gesetze. Sie müssen im Interesse der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich in erheblichem Umfang auf ein vertretbares Maß verringert werden.
Die für eine kürzere Bearbeitungszeit erforderlichen Maßnahmen sowie Vorgaben für die Bearbeitungsdauer sind zu erörtern und festzulegen.
In diesem Zusammenhang wäre auch aufzuzeigen, in welchen Bereichen ohne zwingende Zeitvorgaben oder direkte Auswirkungen auf den Bürger derzeit Personal eingesetzt wird und ob eine zumindest zeitweise Umsetzung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Sozialpolitischer Sprecher
der Gruppe CDU/FDP
Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen dauert zu lange
Gruppe CDU/FDP im Kreistag fordert Vorrang für Bürgeransprüche
Eine unverzügliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten in der Kreisverwaltung bei Anträgen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zum Lebensunterhalt fordert die Gruppe CDU/FDP im Kreistag.
Die Kreisverwaltung hatte zuvor auf Anfrage folgende durchschnittlichen Bearbeitungs-zeiten im Jahr 2013 mitgeteilt: 82 Tage bei der Eingliederungshilfe, 76 Tage bei der Hilfe zur Pflege, 33 Tage bei Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt und 20 Tage bei Hilfen für Heimkehrer und politischen Flüchtlingen.
Diese Bearbeitungszeiten überschreiten in weiten Teilen das erträgliche Maß und müssen im Interesse der betroffenen Menschen so schnell wie möglich in erheblichem Umfang verringert werden, fordert die Gruppe CDU/FDP, die deshalb hierzu eine Beratung und Beschlussfassung im Kreistag und seinen Gremien beantragt hat.
„Wir haben uns bereits wiederholt dafür eingesetzt“, erklärte Christian Berndt, Gruppenvorsitzender im Kreistag, „dass der Schwerpunkt der Arbeit dort liegen muss, wo direkte Bürgerinteressen betroffen sind und Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungen der Kreisverwaltung abhängen. Entsprechend muss der Personaleinsatz sein. Obwohl noch immer in verschiedenen Bereichen der Verwaltung überplanmäßig Personal eingesetzt wird, gelingt es dem Landrat offenbar nicht, entsprechende Personalentscheidungen durchzusetzen oder auch nur kurzfristig für Abhilfe zu sorgen. Von einem vernünftigen Personalentwicklungsprogramm ganz zu schweigen. In keinem Fall ist es aber hinnehmbar, dass vorhandene freie Stellen in diesem Bereich nicht zeitnah ausgeschrieben und besetzt werden.“
„Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf angemessene Bearbeitungszeiten ihrer Anträge“, unterstreicht auch der stellvertretende Gruppensprecher Dr. Bernd Fell (FDP). „Dies erfordert nicht zwangsläufig Personalaufbau sondern zeitgemäße Ablaufprozesse und Entscheidungsstrukturen. Offenbar gibt es hier Handlungsbedarf.“
Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts
CDU/FDP-Gruppe im Kreistag legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein
Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag geht weiter gegen die Amtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner vor
Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 01.04.2014 wurde nach Prüfung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Somit ist weder über die Klage noch über den Eilantrag rechtskräftig entschieden.
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Hannover mit seiner schnellen Entscheidung den Weg dafür frei gemacht, dass nun zeitnah das in II. Instanz zuständige Oberverwaltungs gericht Lüneburg über die maßgeblichen Rechtsfragen befinden kann. Damit besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass die erforderlichen Wahlen noch rechtzeitig vor dem regulären Ende der Amtszeit von Landrat Wegner durchgeführt werden können.
Senioren- und behindertengerechte Gestaltung des ÖPNV
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Senioren- und behindertengerechte Gestaltung des ÖPNV
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Senioren- und behindertengerechte Gestaltung des ÖPNV“in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Damit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dauerhaft den ÖPNV möglichst ohne Einschränkungen nutzen können, sind die dafür erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht zu planen. Daher sollte auch die Nahverkehrsplanung hinsichtlich der senioren- und behindertengerechten Anforderungen überprüft und im erforderlichen Umfang überarbeit werden.
Bürger- und Wahlrecht schützen!
CDU-Fraktionen in den Kreistagen Peine und Hildesheim sowie im Rat der Stadt Salzgitter fordern gemeinsam die CDU-Landtagsfraktion zu einer Gesetzesinitiative auf.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktionen haben im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen der jeweiligen rot-grünen Mehrheiten schlechte Erfahrungen mit einigen weit gefassten Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gemacht.
So kann laut Gesetz die Verlängerung von Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen beschlossen werden; Kriterien regelt das Gesetz aber nicht. Zudem ist die Anhörung von Einwohnern derzeit nur im Falle von Gebiets-änderungen von Gemeinden vorgesehen.
Gerade diese Unklarheiten bei der Verlängerung von Amtszeiten gehen zu Lasten des Wahl- und Beteiligungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger und laden zu merkwürdigsten Überlegungen ein. „Jedenfalls“, so die Vorsitzenden Fechner (Peine), Stratmann (Salzgitter) und Berndt (Hildesheim) übereinstimmend, „kann nur ein vager Beschluss, Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen, nicht ausreichen“.
Außerdem könne es nicht sein, dass die Einwohner dem Gesetzeswortlaut nach nur bei Gebietsveränderungen von Gemeinden und nicht auch von Landkreisen oder sogar bei deren geplanten Zusammenschlüssen anzuhören sind.
Hintergrund ist, dass die Kreistage in Peine und Hildesheim Ende des vergangenen Jahres mit ihren rot-grünen Mehrheiten pauschal beschlossen haben, Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen. In Salzgitter sollte ursprünglich mit ähnlichem Ansatz die anstehende Wiederwahl des beliebten Oberbürgermeisters Frank Klingebiel (CDU) für eine reguläre Amtszeit verhindert werden.
Die in diesem Jahr an sich endenden Amtszeiten beider Landräte wurden jedoch schon im Oktober bzw. Dezember pauschal um zwei Jahre, d.h. 25 % der Wahlzeit, verlängert. Rechtlich ist dieses Vorgehen nach Überzeugung der CDU-Fraktionen sehr fraglich. Deshalb ist auch eine Klage der Hildesheimer Kreistagsfraktion vor dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig, der sich der örtliche CDU-Abgeordnete Klaus Veuskens als Einzel-person angeschlossen hat.
„Die Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag wird nun gebeten eine Gesetzes-initiative vorzunehmen, um eine missbräuchliche Auslegung des § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zukünftig zu verhindern.“, so Christian Berndt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hildesheimer Kreistag. Außerdem solle auch die Beteiligung von Einwohnern im Fall von Fusionsverhandlungen von Landkreisen verbindlich vorgeschrieben werden. Dieses regelt der § 25 NKomVG nur für Gemeinden.
„Wie die CDU vor Ort mehrfach betont hat, steht sie ergebnisoffenen Verhandlungen konstruktiv gegenüber – allerdings nicht unter Verletzung des Wahlrechtes unter faden-scheinigen Gründen und ohne die Einwohner an den Verhandlungen zu beteiligen, und
zwar mit für die Verhandelnden verbindlichem Votum!“, so Berndt in einer aktuellen Stellungnahme.
„Bei einer erfolgreichen Initiative im Landtag wäre für ganz Niedersachsen Klarheit geschaffen“, erklärten Berndt, Fechner und Stratmann übereinstimmend.
Mittelverwendung für Integrationsarbeit
Änderungsantrag gem. § 9 der Geschäftsordnung zu TOP 12 des öffentlichen Teils der Sitzung des Kreistages am 24.03.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass die Einzelheiten zur Verwendung der 60.000,00 € im Ausschuss 2 festgelegt werden.