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Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.05.2024

Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einsatz des Deutschlandtickets, Schülerbeförderungssatzung“, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Dienste und Digitalisierung, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Unter Hinweis auf die Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30.04.2024 und der Leine Deister Zeitung vom 02.05.2024 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und in welcher Form wurden von wem a) die Übergangsfrist und b) die Kulanzzeit vereinbart? In welcher Form ist der Landkreis oder die RVHI a) wann daran und mit welchem Ergebnis beteiligt oder b) darüber informiert worden?
  1. Ab wann können den Schülerinnen und Schülern die für die bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets erforderlichen Chipkarten zur Verfügung gestellt werden?
  1. Welche Kosten werden bei Fortsetzung der bisherigen Zuschüsse beim Landkreis oder beim RVHI verursacht a) durch die vollständige Umstellung auf die für die bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets erforderlichen Chipkarten und b) wenn das Deutschlandticket zukünftig nicht mehr im ROSA-Verbund gekauft werden muss?
  1. Ist die Förderregelung des Landkreises für das Deutschlandticket mit dem Nds. Kultusministerium und dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung abgestimmt gewesen?

Begründung:

Erst mit Schreiben vom 26.04.2024 haben Sie die Schulen darüber informiert, dass für Fahrten im ÖPNV in anderen Tarifverbünden bzw. außerhalb des Landkreises Hildesheim ab dem 01.05.2024 nicht mehr gewährleistet ist, dass dort in Bussen und Bahnen das Deutschlandticket in Papierform anerkannt wird und es ggf. erforderlich ist, eine reguläre Fahrkarte zu lösen. Diese Information hätte wesentlich früher erfolgen müssen und auch erfolgen können. Zudem ist festzustellen, dass Sie den Kreistag vor oder zumindest bei den Beschlüssen über die Zuschüsse zu den Deutschlandtickets am 29.06.2023 nicht informiert haben, dass für das Deutschlandticket Chipkarten erforderlich sind bzw. für die überregionale Verwendung die Papierform nicht ausreichend ist. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben jedoch im Vertrauen auf eine solche bundesweite Verwendung des Deutschlandtickets, dieses Ticket beim ROSA-Verbund erworben. Viele der Betroffenen müssen sich nach unserer Auffassung zu Recht getäuscht fühlen. Der dadurch eingetretene Vertrauensverlust ist so schnell wie möglich durch Maßnahmen, insbesondere Kreistagsbeschlüsse einschl. erforderlicher Weisungen an die RVHI auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

212 – Antwort der Verwaltung


Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 26.04.2024

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Begründung:

In der Begründung unseres Antrages vom 16.01.2024 heißt es:

„Gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 20.11.2023 zu Hotteln und der des Kreistages vom 22.11.2023 zu Groß Düngen hat der Landrat rechtliche Bedenken geäußert. Es ist zu klären, ob und wann er gegenüber dem Verkehrsministerium Einspruch gegen diese Beschlüsse eingelegt hat, ob das Ministerium einen oder beide Beschlüsse beanstandet und ob diese Beanstandungen ggf. anzufechten sind.“

Seit fast einem halben Jahr erfolgte weder eine Umsetzung der Beschlüsse, noch eine Antwort des Ministeriums.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.04.2024

Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack, 

in § 129 Abs. 1 NKomVG ist folgendes bestimmt:

„(1) 1Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen; der konsolidierte Gesamtabschluss soll innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt werden. 2Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte stellt jeweils die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest und legt sie der Vertretung unverzüglich mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. 3Die Vertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten sowie über den konsolidierten Gesamtabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt. 4Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind dafür Gründe anzugeben.“

Bitte teilen Sie uns mit, wann in den letzten 5 Jahren die Jahresabschlüsse für jeweils welche Gemeinde nach wie vielen Monaten Bearbeitungszeit vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises abschließend geprüft worden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal,Digitalisierung und
Innere Dienste


Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 26.04.2024

Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wer ist nach welcher Vorschrift verpflichtet, das Gewässer am südlichen Ortsrand von Heisede (Hammwiesengraben) auf einer Länge von ca. 130 m östlich der Marienburger Straße in welcher Form zu unterhalten?

Aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung a) sachgerecht oder b) nicht sachgerecht, den dortigen Gewässerrandstreifen auf ca. 130 m östlich der Marienburger Straße mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen (siehe § 58 Abs. 2 NWG, § 38 Abs. 1 und 4 WHG, § 1 Abs. 1
Nr. 3 und § 21 Abs. 5 BNatSchG)?

Welche rechtlichen oder technischen Gründe stehen einer solchen Bepflanzung durch den derzeitigen Nutzer entgegen a) im Bereich von 3 Metern zum Gewässer und b) im Bereich von 3 bis 7 Metern zum Gewässer?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

 


Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.04.2024

 

Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Planungen für die Berufsbildenden Schulen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur aufzunehmen.

Begründung:

Auf den Beschluss des Kreistages vom 14.03.2024 und die Entscheidung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Hildesheim vom 17.04.2024 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Transparenz und klare Informationen bezüglich der Windkraftanlagen im Landkreis Hildesheim

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Die CDU-Fraktion des Kreistages Hildesheim setzt sich für Transparenz und klare Informationen bezüglich der Windkraftanlagen im Landkreis Hildesheim ein. Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger über die bestehenden und beantragten Windkraftanlagen sowie die damit verbundenen Genehmigungsverfahren informiert werden. Es soll auf einer detaillierten Karte ersichtlich sein, wo welche Anlagen stehen oder geplant sind. Des Weiteren wird vom Landrat Auskunft darüber verlangt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen einer Konzentration von Windkraftanlagen entgegenstehen oder geschaffen werden können, um enteignungsgleichen Vorhaben vorzubeugen. In den Fachausschüssen und im nächsten Kreistag soll nach einem Antrag der CDU-Fraktion auch über die Planung der zwingend erforderlichen Ausgleichsflächen und darüber beraten werden, ob und welche Maßgaben der Kreistag für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeben sollte.

 


Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 18.04.2024

Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann hat der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten? Wie hoch ist derzeit die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder? In welcher Höhe sind aus diesen Geldern welche einzelnen (siehe (BT-Drs. 16/12274, S. 58) praktischen, reale und unmittelbar wirkenden Maßnahmen (bitte genaue Beschreibung) im Bereich a) des Naturschutzes und b) der Landschaftspflege in welchen Orten und auf welchen Flächen (bitte genaue Lage angeben) finanziert bzw. durchgeführt worden? Wer war oder ist Eigentümer der jeweiligen Fläche? Welche Grundstücke wurden aus den Ersatzzahlungen wann und von wem gekauft? In welcher Form waren diese Grundstücke naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt? Wer war bzw. ist nach dem Kauf aufgrund welcher gesetzlichen oder vertraglichen Regelung in welchem Umfang für die Unterhaltung und Pflege der jeweiligen Grundstücke zuständig? Von Kosten in welcher Höhe ist jeweils für die Unterhaltung und Pflege auszugehen? Wodurch sind die dauerhafte Pflege und Unterhaltung gesichert? Wo waren und wo sind die Erträge aus Ersatzzahlungen und die entsprechenden Aufwendungen im Haushaltsplan des Landkreises abgebildet?

Begründung:

In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 (siehe Verwaltungsvorlage 35/XIX vom 4.11.2021) hatten Sie mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen aus den Ersatzgeldern gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022 2.481.819 € betrage. Seither sind aus diesen Mitteln angeblich vom Landrat zwei Grundstücke für den Naturschutz erworben worden (für insg. 520.000 € in 2023). Nach den Zielen des BNatSchG sind die Ersatzgelder jedoch unverzüglich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen. Daher ist zu klären, welche Ersatzzahlungen der Landkreis überhaupt erhalten hat und wer über deren Verwendung für welche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entscheiden hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 

AndreasKoschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste

209 – Antwort  

Anlage 1 zur Beantwortung der Anfrage 209 – XIX

Anlage 2 zur Beantwortung der Anfrage 209 – XIX

Anlage 3 zur Antwort Anfrage 209 – XIX öffentlich