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Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.04.2024
Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
- Über die von den Schulen ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden ab Beginn des nächsten Monats in einer Datei des Landkreises erfasst mit insbesondere Angaben über
- Ort, Art und Umfang,
- Datum der Feststellung,
- Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
- der für die Beseitigung angefallenen oder erwarteten Kosten sowie
- die dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen gem. Nr. 2.3 des RdErl. d. MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ und dazu die Stellungnahme des RLSB oder dessen Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG).
- Die o. a. Datei wird in das Kreistagsinformationssystem eingestellt.
- Berichte im Sinne der Nr. 1., die ab Beginn des nächsten Monats gefertigt werden oder über bisher nicht beseitigte Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen vorgelegt worden sind, erhält der Ausschuss für Schule und Kultur einschließlich einer Stellungnahme des Landrates zur Kenntnis.
Begründung:
Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich u. a. aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Sie dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen und dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsgemäße Nutzung von Schulen dienen zudem dem Werterhalt. Daher sollten die entsprechenden Aufgaben vorbildlich erfüllt werden. Und dazu kann das vorgeschlagene transparente System einen wichtigen Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.04.2024
Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Vorbereitung auf die von der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragten Beratungen zum Thema „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Durch welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen und deren Dokumentation wird gewährleistet, dass der Landkreis die ihm aus der Betreiberverantwortung erwachsenen Pflichten (einschließlich des Brandschutzes) erfüllt: insbesondere hinsichtlich
a) Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Inspektionen und Wartungen (durch eigenes Personal und zugelassene Überwachungsstellen oder sachkundige Personen),
b) Erfassung und Beseitigung von Mängeln, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln?
2. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?
Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von
Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,
– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert
-wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?
Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?
3. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?
4. Welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen sind nach Ihrer Auffassung erforderlich, um die o.a. Aufgaben vorbildlich erfüllen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.03.2024
Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?
- Welche Bepflanzung sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48.1) auf welchen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Bepflanzungen zur Verfügung? Welche solcher Bepflanzungen sind derzeit für wann und wo geplant?
Begründung:
In der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 wurde beschlossen:
a) Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.
b) Bei jeder künftigen Baumaßnahme ist das Kriterium der Nachhaltigkeit zu prüfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem Rückbau oder Vermeidung von versiegelten Flächen liegen.
Wenn eine Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen möglich ist, sollen die Flächen durch eine geeignete Bepflanzung zukünftig dafür sorgen, dass diese als Beschattungsflächen zur Kühlung und als Wasserspeicher (Retentionsraum für Starkregenereignisse) mit aktiver CO2-Bindung dienen. In geeigneten Bereichen sollen trockenresistente, mehrjährige, insektenfreundliche Stauden und Kräuter, wie z. B. Salbei, Lavendel, Ysop angepflanzt werden. Beim Bodenaustausch und beim Pflanzenkauf soll nur torffreies Material berücksichtigt werden. Wenn Platz für einen Busch oder Baum gegeben ist, sollten bei der Auswahl nur geeignete klimaresiliente Arten, die an die extremen Standortbedingungen in hoch verdichtetem Siedlungsraum angepasst sind, verwendet werden. Wie z. B. die Felsenbirne, die als klimatolerante Baumart mit niedriger Wuchshöhe gleichfalls einen Wert für Insekten hat. Die Verwaltung soll spätestens nach 6 Monaten über die jeweiligen Prüfungen bzw. Maßnahmen im A2 und A4 berichten.
Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu berichten und zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
201 -Teilantwort Dez.1, 30.07.2024, Begrünung landkreiseigener Flächen
Mehr Bürgerbeteiligungen und Transparenz
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
Die CDU-Kreistagsfraktion will für die Entscheidungen des Kreistages mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz ermöglichen. Dafür hat sie beantragt, die Geschäftsordnung des Kreistages insbesondere in folgenden Punkten zu ändern.
Erstens soll bestimmt werden, dass auf Antrag einer Fraktion die Sitzung zu unterbrechen ist, um Kreistagsmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog zu ermöglichen.
Zweitens soll aufgenommen werden, dass das Rechnungsprüfungsamt, die Gleichstellungsbeauftragte und die/der Datenschutzbeauftragte im Ausschuss für Finanzen, im Kreisausschuss und Kreistag zu den von einer Fraktion beantragten Gegenständen zu berichten und Fragen zu beantworten hat.
Mit der Festschreibung in der Geschäftsordnung soll erreicht werden, dass die Mehrheitsgruppe, die derzeit von SPD und Grüne gebildet wird, diese Rechte und Pflichten nicht ohne Weiteres vereiteln kann.
Änderung der Geschäftsordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.03.2024
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode„ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:
- § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„Auf Antrag einer Fraktion ist die Sitzung zu unterbrechen, um Kreistagsmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog zu ermöglichen. Über den Zeitraum entscheidet der oder die Vorsitzende des Kreistages, sofern der Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nichts anderes bestimmt.“
- § 13 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„Das Rechnungsprüfungsamt, die/der Datenschutzbeauftragte/r sowie die Gleichstellungsbeauftragte haben im Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, im Kreisausschuss und im Kreistag zu den von einer Fraktion beantragten Gegenständen zu berichten und Fragen zu beantworten.“
- § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird folgender neuer Satz zwei eingefügt:
„Der Entwurf ist den Abgeordneten innerhalb von vier Wochen nach einer Sitzung zuzusenden.“
b) Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Die Aufzeichnungen dürfen von allen Abgeordneten eingesehen und im Übrigen nur zur Anfertigung und Überprüfung der Richtigkeit des Protokolls durch die Unterzeichnenden nach Absatz 3 verwendet werden.“
Begründung:
Die o. a. Änderungen der Geschäftsordnung sollen u. a. bewirken, dass Entscheidungen des Kreistages transparenter werden. Um einen Dialog für Bürgerinnen und Bürger sowie Kreistagsabgeordneten zu ermöglichen, sieht die CDU-Kreistagsfraktion eine Anpassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung als erforderlich an.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Fusion der Berufsbildenden Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.03.2024
Fusion der Berufsbildenden Schulen
Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Fusion der Berufsbildenden Schulen: Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich dafür aus, die Werner-von-Siemens-Schule und die Walter-Gropius-Schule zu einer Schule zu fusionieren. Der Landrat wird gebeten, dies der Schulaufsicht kurzfristig mitzuteilen.
Begründung:
Die Schulleitungen haben sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Fusion ausgesprochen. Aufgrund der bekanntgewordenen Personalentscheidung ist jetzt eine gute Gelegenheit dafür gegeben, auch im Hinblick auf eine Personalkosteneinsparung. Zudem ist die Fusion auch im Hinblick auf den angestrebten gemeinsamen Standort zweckmäßig. Sie sollte daher umgesetzt werden.
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Datenschutz im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,13.03.2024
Datenschutz im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Datenschutz im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgenden Fragen:
Welche Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten insbesondere im Sinne von
Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung sind in den vergangenen drei Jahren jeweils wann und wem a) bekannt geworden, b) vom wem dokumentiert und untersucht worden sowie c) wem berichtet worden (siehe §§ 44, 58 NDSG und HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?
Wie viele Kontrollergebnisse sind schriftlich dokumentiert und der Behördenleitung von wem und wann zur Kenntnisnahme zugeleitet worden (siehe HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?
Welche technischen und welche administrativ-organisatorischen Möglichkeiten hat a) der KDO und b) die zentrale Datenschutzkoordinatorin, Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzes festzustellen?
Welche Maßnahmen sind vom Landrat getroffen worden, dass ihm vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können (§ 43 NDSG)?
In welchem Umfang entspricht der Datenschutz im Landkreis Hildesheim dem Leitbild des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.?
Welche Gründe sprechen für oder gegen eine weitere Übertragung des Datenschutzes an den KDO?
Begründung:
Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung stellt den Datenschutzverantwortlichen vor neue Herausforderungen und erhöht die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten. Dazu hat der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten erarbeitet, dass hier in einem Prozess der Selbstverpflichtung anerkannt werden sollte.
https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/04/BvD-Berufsbild_Auflage-4_dt_en.pdf
Derzeit hat der Landkreis Hildesheim die Aufgaben des Datenschutzes dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) übertragen, der von der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten zentralen Datenschutzkoordinatorin unterstützt wird.
Es ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die derzeitige Datenschutzorganisation insbesondere in personeller und technischer Hinsicht den gestiegenen Anforderungen anzupassen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste