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Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss -Karbonisierung von Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 17.08.2021

 

 

Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss
Aufnahme in die Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung Hausbegleitbeschluss“ (sh. insbesondere Nr. X, Karbonisierung von Klärschlamm) in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausausschusses  und Kreistages  aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 


Desdemona – Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 31.08.2021

 

Antrag zur Tagesordnung für den Kreistag am 14.10.2021
und
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 zum Beratungspunkt Desdemona  (Bildung
eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung des Kreistages am 14.10.2021 aufzunehmen.
Zum Beratungspunkt „Desdemona“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 07.06.2021 beauftragt, den Sicherungs- und Sanierungsbeirat möglichst bis zum 12.10.2021 einzurichten.
Sie wird zudem beauftragt, für diesen Beirat umgehend die Stadt Alfeld und örtliche Bürgerinitiativen um Vorschläge zu bitten: insbesondere zur Teilnahme.

Begründung:
1. Der Kreisausschuss hat insbesondere aufgrund von Anträgen der Gruppe SPD-CDU folgende Beschlüsse gefasst:
Am 01.03.2021:
„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist. Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.“
Am 22.03.2021:
„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o- a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind. Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“

Am 07.06.2021:
„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage 1149/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die beschlossenen Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen zumindest auch an vier Stellen außerhalb der Altlast Desdemona in Abstimmung hinsichtlich von Ort, Art, Umfang, Dauer und Dokumentation der Untersuchungen mit der Stadt Alfeld und der Bürgerinitiative erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates gem. § 7 Nds. Bodenschutzgesetz vorzubereiten.

  1. Der Kreisausschuss hat sich alle vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vorbehalten, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind, und entschieden, dass in dem Verfahren eine formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben ist.

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist die Umsetzung der o. a. Beschlüsse zu beschleunigen. Die Beteiligung soll über einen Sicherungs- und Sanierungsbeirat erfolgen. Dazu bestimmt § 7 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz ((NBodSchG):
„(1) 1Die zuständige Behörde kann für eine altlastenverdächtige Fläche oder für eine Altlast einen Beirat bilden, wenn wegen der Schwere der zu erwartenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Vielzahl der Betroffenen oder der besonderen Bedeutung der Angelegenheit zu erwarten ist, dass hierdurch erforderlich werdende Maßnahmen der Sicherung oder Sanierung gefördert werden. Dem Beirat sollen angehören:
1. die jeweils zuständigen Fachbehörden,
2. die betroffenen Gemeinden,
3. die verantwortlichen Personen und
4. Personen, die die betroffenen Dritten vertreten.Die zuständige Behörde erlässt eine Geschäftsordnung des Beirats mit dessen Einvernehmen.
(2) 1Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, Bedenken und Anregungen schon im Vorfeld verfahrensmäßiger Beteiligung zu erörtern. 2.Die zuständige Behörde hat den Beirat laufend zu unterrichten und vor beabsichtigten Entscheidungen zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Einberufung des Kreisausschusses

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.08.2021

 

Einberufung des Kreisausschusses
Gemäß § 59 NKomVG,  § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Kreisausschuss zu einer Sondersitzung vor der Kommunalwahl einzuladen. Dazu benennen wir folgende Tagesordnungspunkte:

  1. Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim
  2. Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke GmbH (ÜWL)
  3. Klima-,Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)
  4. Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“
  5. Disziplinarverfahren

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion


Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

Im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 16.08.2021

Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 12 im Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird unter Hinweis auf die aktuellen Hochwasserereignisse in Süddeutschland beauftragt, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ob und in welchem Umfang die bisher durchgeführten und geplanten baulich-technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren der Kommunen des Landkreises und des Landkreises selbst zu erweitern oder auszubauen sind. Der Umweltausschuss des Landkreises soll dazu bereits in der nächsten Sitzung einen ersten Sachstandsbericht und einen Vorschlag zu den weiteren Verfahrensschritten erhalten.

Die Landkreiskommunen und Wasserunterhaltungsverbände sollen über diesen Beschluss umgehend informiert und um Hinweise und Anregungen gebeten werden: insbesondere zu Orten besonderer Gefahrenlage und zeitlich dringendem Handlungsbedarf, personelle und technische Situation der in einer Hochwasserlage bzw. Hochwasserkatastrophe verfügbaren Einsatzkräfte, Aktualität und Wirksamkeit vorhandener Einsatz- und Alarmierungspläne auch unter Berücksichtigung von Pandemielagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                       CDU-Kreistagsfraktion


Erfassung Gewässer dritter Ordnung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 10.08.2021

Erfassung Gewässer dritter Ordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt Natur, Sicherheit und Ordnung am 12.08.2021 übersenden wir zum Tagesordnungspunkt 10 „Erfassung Gewässer dritter Ordnung“ folgenden

Beschlussvorschlag:

„A) Die im Gebiet des Landkreises Hildesheim vorhandenen Gewässer i. S. v.  § 3 Nr. 1 WHG und des Beschlusses OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2019 (Az.: 20 A 3187/17) sind mit Angaben über Lage, Fläche und Verlauf einschl. der Ufer und Gewässerradstreifen in einer „Gewässerdatenbank Landkreis Hildesheim“ zu erfassen. Die Datenbank soll ergänzend zu bereits bestehenden Kartierungen oder Geo-Informationssystemen (GIS) aufgebaut und fortlaufend aktualisiert werden sowie neben Angaben zu den Gewässereigenschaften insbesondere Auskunft geben darüber:

  1. wer an welchen Stellen oder Uferseiten bzw. Gewässerrandstreifen jeweils allein oder mit wem zusammen nach dem Wasserrecht unterhaltungspflichtig ist: a) als Kommune, b) Unterhaltungsverband, c) Verein oder d) sonstige Stelle,
  2. welche Gewässer seit wann a) teilweise und b) vollständig in ein Verzeichnis nach § 58 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) eingetragen sind,
  3. welche a) Quellbereiche mit Sturz-, Tümpel- oder Sickerquellen, b) Ufer bzw. Gewässerrandstreifen nach Auffassung des Landkreises in welchen Abschnitten (Lage, Länge, Größe) den wasser- und naturschutzrechtlichen Anforderungen genügen,
  4. für welche Flächen gem. § 58 Absatz 2 NWG angeordnet wurde bzw. angeordnet oder vereinbart werden sollte, dass Gewässerrandstreifen mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt oder sonst mit einer geschlossenen Pflanzendecke versehen werden,
  5. in welcher Höhe Haushaltsmittel beim Landkreis aktuell für Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen nach § 59 Absatz 2 NWG zur Verfügung stehen, für welche Maßnahmen gezahlt wurden und vorgesehen sind,
  6. welche Fördermittel für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen beantragt werden können: insbesondere für Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der WRRL oder des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG dienen.
  7. welche Maßnahmen im Sinne von Nr. 6.
    a) von welchen Stellen, wo und in welcher Zeit durchgeführt worden sind, durchgeführt werden oder für wann geplant sind,
    b) vom Landkreis oder welchen anderen Stellen wann, in welcher Form und Höhe gefördert worden sind, gefördert werden oder gefördert werden sollen,
  8. welche wasserrechtlichen Erlaubnisse oder Gestattungen wem, wann erteilt oder ganz oder teilweise entzogen worden sind,
  9. wo und wie sich der Grundwasserspiegel in den vergangenen 20 Jahren verändert hat und jährlich verändert,
  10. wo und welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorhanden oder geplant sind.“

B) Die o. a. Datenbank ist unverzüglich und unabhängig von den aufzunehmenden Daten einzurichten. Sie ist technisch und administrativ-organisatorisch von der Kreisverwaltung oder im Auftrag des Landkreises von Dritten möglichst so aufzubauen und zu verwalten, dass sie bereits in der Aufbauphase genutzt werden kann. Zudem soll die Datenbank so aufgebaut werden, dass sie nach Bedarf auch um Bild- oder Videodateien erweitert und weitgehend auch von Dritten (z. B. Kommunen und Unterhaltungsverbänden) genutzt werden kann.

Begründung:

A) Der Beschlussvorschlag dient der Umsetzung unserer Hauptsatzung bzw. Agenda 21 bzw. Agenda 2030 bzw. einem nachhaltigen Gewässer-, Natur- und Artenschutz. Die Gewässer dritter Ordnung sind die „Kapillargefäße“ unserer Natur; werden sie geschädigt oder gar beseitigt, schadet oder zerstört dies ganz Ökosystem. Daher müssen diese Gewässer mehr als bisher gepflegt und entwickelt werden. Dafür erforderliche Maßnahmen sind kurz,- mittel- zu planen und durchzuführen. Dies ist sachgerecht nur möglich, wenn ausreichende Informationen über den Zustand auch dieser Gewässer erfasst, dokumentiert und auswertbar sind.

Die Bedeutung der Gewässer dritter Ordnung beschreibt auch die Ausgabe „wib Wasserrahmenrichtlinie-InfoBörse vom 1.10.2013 der Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. (Niedersachsen). Darin wird berichtet: „80% des niedersächsischen Gewässernetzes sind Gewässer 3. Ordnung … Mit dem Rückgang von Hecken und anderen Ackerbegleitstrukturen (insbesondere in Regionen mit flächenintensiver Landwirtschaft) geht auch eine deutliche Artenverarmung einher. Insbesondere an Gewässern besteht ggf. die Möglichkeit, mit Gewässerrandstreifen Lebensraum für Arten zu schaffen, der bei entsprechender Ausprägung zudem auch Deckung und Ruhezone für Wild sein kann (siehe Foto). Die Gewässer 3. Ordnung haben zusammengenommen mehr als 130.000 km Länge, sie bieten ein großes Potenzial für Strukturvielfalt im Randbereich (z. B. Hochstaudenfluren und Buschwerk), die wiederum jagdlichen Interessen im Sinne der Hege und Pflege entgegenkommen können.“

B) Die „Gewässerdatenbank Landkreis Hildesheim“ ist für eine sachgerechte Erfüllung der dem Landkreis insbesondere als untere Wasser- und Naturschutzbehörde übertragenen Pflichtaufgaben erforderlich.

Sie wird fortlaufend eine Beurteilung über den Gewässerzustand im Landkreis Hildesheim ermöglichen, die Erfolge der Bewirtschaftung und den Unterhaltungsbedarf auch in Abhängigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen sichtbar machen, die Grundlage für eine mittelfristige Finanzplanung sowie die Zusammenarbeit des Landkreises mit den anderen Unterhaltungspflichtigen verbessern.

  1. Die durch das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) umgesetzte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU fordert, für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen. Und § 21 Abs. 5 und 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordern konkret: „Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können. Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).“Am 09.06.2021 ist das Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WaStrGuaÄndG) in Kraft getretenen. Darin wird die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ausdrücklich beauftragt, auch die Binnenwasserstraßen des Bundes so auszubauen oder zu unterhalten, wie es zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlich ist. Der Bund strebt an, dies in Kooperation mit den Ländern und Kommunen umzusetzen. Die WSV will das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland im Bereich der Bundeswasserstraßen und ihrer Ufer umsetzen mit dem Ziel, im Netz der Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung zu errichten.
  1. Für den Landkreis ist es entsprechend den in Nr. 1. genannten Regelungen und Zielen erforderlich, die Lage und den Zustand seiner Gewässer einschl. der Ufer und Gewässerrandstreifen vollständig zu erfassen. Denn nur auf dieser Grundlage ist eine nachhaltige Gewässerunterhaltungsplanung möglich.
  2. Bereits bei den Beratungen zum ehrenamtlichen Projekt „Gewässer dritter Ordnung“, bei dem ergänzend zu den amtlichen Daten eine Beschreibung der Gewässer insbesondere zu kulturellen und pädagogischen Zwecken anstrebt wird, hatte die Kreisverwaltung eine Gewässerstrukturgütekartierung für Fließgewässer dritter Ordnung gefordert. Dies sollte ehrenamtlich innerhalb von fünf Jahren auf der Grundlage des Erfassungsbogens des Landes Niedersachsen erfolgen; und die Formatierung der Werte sollte geeignet sein, in das vom Landkreis genutzte GIS überspielt zu werden. Eine solche Arbeit war und ist jedoch ehrenamtlich nicht leistbar und zudem nicht ausreichend, um die Aufgaben der Wasser- und Naturschutzbehörde sachgerecht planen und durchführen zu können.
  3. Gem. der Antwort der Kreisverwaltung vom 19.04.2021 auf die Anfrage 201 vom 02.02.2021 hat der Landkreis über die Gewässer dritter Ordnung keine und über andere Gewässer nur begrenzte Informationen. Dies wird auch bestätigt dadurch, dass bisher im Bereich bekannter Altlasten keine ausreichenden Untersuchungen belasteter Grundwässer erfolgt sind.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion


Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

 

Hildesheim, 02.08.2021

 

Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, die folgenden Fragen zur Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche zu beantworten:

  1. Wie und von wem sind derzeit welche touristischen Angebote im Landkreis Hildesheim erfasst, wie könnten diese noch verbessert werden und welche Möglichkeiten werden gesehen, diese im Bereich der Social Media von wem besser darzustellen und zu bewerben?
  2. Sind im touristischen Bereich Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit der Region Hannover und den angrenzenden Landkreisen geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wie und von wem sind derzeit welche Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. Pensionen, Hotels) im Landkreis Hildesheim erfasst?
  4. Wie und von wem sind derzeit welche Gastronomien im Landkreis Hildesheim erfasst?
  5. Wurde in der Vergangenheit Kontakt mit Reisejournalist*innen und/oder Presseagenturen aufgenommen, um diese entsprechend einzubinden? Wenn ja, erfolgten regelmäßige Updates zur Sichterstellung der notwendigen Aktualität? Wenn nein, warum wurde dies nicht durchgeführt?

Die Antworten sind auf den Stichtag 01.08.2021 zu beziehen.

Wir bitten insbesondere zu den Fragen 3 und 4 um eine detaillierte Antwort, u.a. Name, Adresse soweit die Daten der Verwaltung bekannt sind, datenschutzrechtlich verarbeitet und bekanntgegeben werden dürfen.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Erika Hanenkamp                                             gez. Heinrich Machtens                        Arbeitskreissprecherin                                              Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung                 Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagfraktion

 

 


Schottergärten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den 29.07.2021

Schottergärten
Aufnahme auf Tagesordnung und Anfrage

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schottergärten“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung aufzunehmen und um Beantwortung untenstehender Fragen.

Es ist unstrittig, dass versiegelte Grundstückflächen bzw. Schottergärten mitverantwortlich für das Abnehmen der Insektenlebensräume sind.

Weitere Folgen der zunehmenden Verdichtung von Flächen ist ein Absinken des Grundwasserspiegels aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Versickerung, sowie insbesondere bei Starkregen, die auftretende „Überforderung“ der Kanalisation und damit oftmals verbundene Überflutung bzw. Hochwassergefahr.

Die NBauO fordert in § 9 (2), dass nicht überbaute Flächen (…) Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Zuständig für die Überprüfung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

  1. Wie viele Grundstückseigentümer*innen wurden in 2019, 2020 und 2021 von der unteren Bauaufsichtsbehörde entsprechend überprüft?
  2. Wie und mit welchen Mitteln kann die Verwaltung die Einhaltung des § 9 (2) NBauO durchsetzen?
  3. Welche Maßnahmen sind bisher von der Verwaltung ergriffen worden, um die Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde in der Thematik zu unterstützen (außerhalb der Handlungsempfehlung „Grüne Vorgärten statt Schottergärten“)?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                                   gez. Falk-Olaf Hoppe                             
stellv.Vorsitzender Ausschuss 2                            Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagfraktion

gez. Erika Hanenkamp                                                gez. Heinrich Machtens                           Vorsitzende Ausschuss 3                                           stellv.Vorsitzender Ausschuss 3
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagfraktion