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Hilfe für die Menschen der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2022
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
am 28.02.2022 hat der Kreistag beschlossen, dass Sie das Thema „Hilfe für die Menschen der Ukraine“ für eine ständige Beratung in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen haben. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend erfolgt und somit ist ein dringender Beratungsbedarf in den Kreistagsgremien entstanden.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.Welche einzelnen Maßnahmen hat die Verwaltung wann getroffen, um für die Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen:
a) in öffentlichen Gebäuden, b) privaten Wohnungen, c) Hotels?
1.1 Welche Vereinbarungen oder Verträge sind vom Landkreis für welche einzelnen Unterkünfte von 1a, 1b und 1c getroffen worden und welche Kosten sind dafür bisher angefallen?
Wer hat über die Übernahme dieser Kosten im Einzelfall auf welcher Grundlage entschieden oder zu entscheiden? Wer hat diese Kosten zu tragen?
Welche Haushaltsmittel stehen bei welchem Produkt im Haushalt für welche Unterkünfte von 1a, 1b und 1c an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
1.2 Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an welchen Unterkünften von 1a, 1b und 1c in welcher Gemeinde: Bis Ende April, bis Ende August, bis Ende Dezember 2022?
1.3 Geht die Verwaltung davon aus, dass der Bedarf an Wohnungen jeweils zeitgerecht gedeckt werden kann? Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die erforderlichen Wohnungen zu beschaffen?
1.4 Welchen Anspruch haben Flüchtlinge auf eine Wohnung a) allgemein und b) an dem von ihnen gewünschten Wohnort? Welche Maßnahmen sind bisher vom Land, vom Landkreis und den Gemeinden getroffen worden und auf welcher Grundlage zukünftig vorgesehen, um den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen?
2. Wann und welche Vereinbarungen hat der Landkreis mit den Gemeinden über welche Leistungen geschlossen? Von welchen Gemeinden werden seit wann und unter welchen Bedingungen welche Leistungen oder Hilfen für die Menschen der Ukraine erbracht, für die der Landkreis zuständig ist? Auf welcher Grundlage erfolgt dies und welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
3. Welche Stellen bemühen sich derzeit mit welchen Mitteln und welchem Personal darum, den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Benötigen diese Stellen finanzielle Unterstützung und welche Haushaltsmittel stehen dazu bei welchen Haushaltstellen zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Welche Kosten sind dafür angefallen und werden dafür weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
4. In welcher Form ist auf Kreiseben und in welcher Gemeinde organisiert, dass die Flüchtlinge einen behördlichen Ansprechpartner in ihrer Sprache haben, der ihnen benannt und ständig erreichbar ist? Wie viele Flüchtlinge stehen als Dolmetscherinnen und Dolmetscher a) mit russischen und b) ukrainischen Sprachkenntnissen dem Landkreis und welchen Gemeinden c) arbeitsvertraglich oder d) ehrenamtlich zur Verfügung? Welche Kosten sind dafür bei welchen Stellen angefallen oder werden weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
5. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim? Von wem werden sie in welcher Gemeinde betreut?
6. Wie ist organisiert, dass die Flüchtlinge untereinander Kontakt aufnehmen können?
7. Wie viele Kinder der Flüchtlinge haben das Recht auf einen Schulbesuch und wie viele dieser Kinder können dieses Recht tatsächlich nutzen?
8. Wie viele Flüchtlinge haben bisher in welchen Gemeinden eine Beschäftigung gefunden?
9. In welcher Höhe sind bisher Haushaltsmittel des Landkreises für die Flüchtlinge aus der Ukraine aus welchen Haushaltsansätzen aufgebracht worden? Welche Personen und welche Stellen haben bisher a) vom Landkreis und b) welchen Gemeinden unter welchen Bedingungen nach welcher Vorschrift Mittel in welcher Höhe für welchen Zweck erhalten? Welche dieser vom Landkreis oder den Gemeinden aufgebrachten Haushaltsmittel werden vom Bund oder Land a) vollständig b) teilweise, c) nicht erstattet? Bei welchen Haushaltsstellen stehen in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Erfüllung von a) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, b) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und c) eigenen Aufgaben bei der Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung? Sind diese Haushaltansätze nach Auffassung der Verwaltung ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2022
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO - a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
- b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
- 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
- a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
- a) in einer Tempo-30-Zone?
- b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?
Begründung:
Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.
Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22
035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22
Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.04.2022
Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, die o. a. Beratungspunkte in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 21.04.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Begründung:
Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Friedhelm Prior Christin Becker
Fraktionsvorsitzender Geschäftsführerin
der CDU-Kreistagsfraktion
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Die CDU-Kreistagsfraktion drängt auf eine unverzügliche Einführung des 25 Euro -Ticket im Monat für Schüler und Auszubildende und das befristet 9 Euro- Ticket. Dies muss sehr kurzfristig ermöglicht werden, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dafür wollen wir vom Landrat einen verbindlichen Zeitplan und eine konkrete Auskunft darüber, ob und ggf. welche Beschlüsse der Kreistagsgremien erforderlich sind. Die dazu erteilten Auskünfte der Verwaltung sind unbefriedigend, daher haben wir beantrag dieses Thema im nächsten Schulausschuss, Kreisausschuss und Kreistag zu behandeln. Wenn jetzt schon ein Rabatt von 30 % gegeben werde, dann könne auch alles 25 oder 9 Euro rabattiert werden. Eine Satzungsänderung, wie der Landrat meine, sei dafür nicht erforderlich.
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.04.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und sodann des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
In der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 wurde auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion u. a. beschlossen:
a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
Dazu berichtete die HAZ am 26.03.2022, dass nach Auffassung der Kreisverwaltung zunächst die Schülerbeförderungssatzung geändert werden müsse. Dies erscheint zwar zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich. Denn es sollte aufgrund des o. a. Beschlusses rechtlich und auch tatsächlich möglich sein, den Betrag über 25 € zu erstatten, der nach Abzug von 30 % Rabatt vom Normalpreis verbleibt. Und entsprechend sollte es rechtlich und tatsächlich auch möglich sein, den Betrag über 9 € zu erstatten. Am 31.03.2022 berichtete die HAZ über die Einführung des 9-Euro-Tickets der SVHI Stadtverkehr Hildesheim. Folglich stellt sich die Frage, ab wann und in welcher Form das 9-Euro-Tickets im gesamten Gebiet des Landkreises Hildesheim angeboten werden kann und welche Entscheidungen dafür vom wem erforderlich sind.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sind zu den o. a. Themen möglichst kurzfristig die erforderlichen Beratungen durchzuführen und Entscheidungen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
der CDU-Kreistagsfraktion
Keine Zustimmung für den Haushaltsplan 2022 des Landkreises Hildesheim
Hildesheim, den 24.03.202
In der Sitzung des Kreistags am 24.03.2022 hat die CDU-Kreistagsfraktion dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2022 nicht zugestimmt.
Ausschlaggebend waren insbesondere folgende Gründe:
- Die von der Kreisverwaltung vorgelegten Haushaltsdaten ermöglichten keine sachgerechte Beurteilung über die Höhe der Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Landkreis zur Finanzierung der Kreisaufgaben zu zahlen haben. Diese Umlage soll nun ca. 192 Mio. betragen, dass sind ca. 34 % aller Einnahmen des Landkreises. Da die Kommune auch einen wesentlichen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung tragen, müssen sie mittlerweile weit über die Hälfte ihrer Einnahmen für Kreisaufgaben zahlen. Dies setzt die Städte und Gemeinden unter Druck, insbesondere ihre Grund- und Gewebesteuer zu erhöhen. Diese Spirale will die CDU-Fraktion durchbrechen und fordert zur Entlastung der Kommunen höhere Zuschüsse des Landkreises für Kita und Schulen, solange die Kreisumlage nicht deutlich gesenkt wird.
- Bis zur Kreistagssitzung hat CDU-Fraktion keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, wie sich in den vergangenen Jahren die Haushaltslage in den Städten und Gemeinde entwickelt hat und wie die Sparbeschlüsse von Schwarz-Rot aus der letzten Wahlperiode umgesetzt worden sind. Zudem sind wichtig Maßnahmen und Vorhaben, die in der letzten Wahlperiode Schwarz-Rot beschlossen haben, von der Verwaltung schlicht nicht ausgeführt oder vor der neuen Mehrheitsgruppe (Rot-Grün) sogar aufgeboben worden.
- Die Mehrheitsgruppe von Rot-Grün hat die Anträge der CDU-Fraktion abgelehnt, z. B. mehr Transparenz darüber zu schaffen, welche freiwilligen Leistungen des Landkreises welche Kosten verursachen. Daher fordert die CDU-Fraktion eine globale Minderausgabe von ca. 4 Mio. €. Dies deckt zumindest die Finanzierung der von der CDU geforderten
200.000 € für ÖPNV und Schülerbeförderung
500.000 € für Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen
500.000 € für Hilfe für Menschen der Ukrain
50.000 € Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich
30.000 € für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX mit der Mehrheitsgruppe
50.000 € für Landkreisförderung Niedersächsischer Weg
50.000 € für Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes
Finanzielle Erhöhung der Lehrmittel in den Berufsbildenden Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.03.2022
Änderungsantrag zu Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe
Schülerbezogene Ansätze im Bereich der Berufsbildenden Schulen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP 9.10 der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Mehrheitsgruppe wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Angabe von „10%“ in „20%“ geändert wird.
Begründung:
Auf den Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender