Archiv des Autors: Fraktion

Anfrage zu Planungen bzw. Sanierung „Altlast Desdemona“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 18.01.2021

Altlast Desdemona
Anfrage

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

nach uns vorliegenden Informationen gibt es zur „Altlast Desdemona“ und den Planungen zu deren Beseitigung bzw. Sanierung Stellungnahmen der Stadt Alfeld und der Bürgerinitiative. Wir bitten Sie, uns eine Kopie dieser Stellungnahmen kurzfristig zuzusenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


Altlast Desdemona/Alfeld OT Godenau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den  18.01.2021

Altlast Desdemona
Antrag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 15.02.2021 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


Übernahme von KiTa-Elternbeiträgen

Pressemitteilung der Gruppe SPD/CD  im Hildesheimer Kreistag

Die Gruppe SPD/CDU im Kreistag Hildesheim hat sich dafür ausgesprochen, die hälftigen Kosten für die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom Frühjahr 2020 auch in der jetzigen Situation zu übernehmen. Hierzu soll ein Beschlussvorschlag für die Kreistagsgremien kurzfristig vorbereitet werden. Dies auch deshalb, um den Kommunen und Eltern Planungssicherheit zu geben.

 


Anfrage zur Heimaufsicht

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den  01.12.2020

Heimaufsicht
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

hinsichtlich der Altenpflegeheime im Landkreis Hildesheim bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen (jeweils bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020).

1.Welche Altenpflegeheime wurden wie oft
a) angemeldet und
b) unangemeldet überwacht? Wie viele Personen der Heimaufsicht waren an der jeweiligen Überwachung beteiligt und wie viele Stunden hat die Überwachung durchschnittlich gedauert?

2.In wie vielen Fällen hat die Heimaufsicht in welchen Altenpflegeheimen im Rahmen der Überwachung
a) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und
b) mit dem Heimbeirat oder dem Heimfürsprecher Gespräche geführt? Wie lange haben die
Gespräche durchschnittlich gedauert und gibt es dazu Aufzeichnungen?

3. In wie vielen Fällen haben sich
a) Heimbewohner,
b) Heimbeiräte und
c) Angehörige von Heimbewohner mit Beschwerden an die Heimaufsicht gewandt?
In wie vielen dieser Fälle konnte die Heimaufsicht wirksam helfen?

4. In wie vielen Fällen erfolgten
a) Ordnungswidrigkeitenverfahren,
b) Betriebsuntersagungen oder
c) Anordnungen zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten oder zur Vermeidung einer Unangemessenheit zwischen dem Entgelt und der Leistung des Heims?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                         CDU-Kreistagsfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                              gez. Martina Wiegand                            Ausschussvorsitzender                                     stv. Ausschussvorsitzende
Ausschuss Soziales,Jugend, Sport                Ausschuss Soziales, Jugend, Sport
u. Gesundheit                                                       u. Gesundheit
SPD-Kreistagsfraktion                                      CDU-Kreistagfraktion

 

 


Anfrage zum Naturschutz und Landschaftsplanung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den  01.12.2020

 

Naturschutz und Landschaftsplanung
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Thema „Naturschutz und Landschaftsplanung“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

– Welche einzelnen Maßnahmen, Projekte usw. zum Natur-, Arten-, Boden-und
Gewässerschutz sowie für die Landschaftsplanung sind in den einzelnen Jahren seit 2015
gefördert oder vergeben worden?

– Aufgrund welcher Anträge erfolgte in welcher Höhe eine Förderung?

– Für welche Vorhaben erfolgten Ausschreibungen, Auftragsvergaben, Förderbescheide?

– In welchem Ausschuss wurden die o. a. Vorhaben, Projekte usw. beraten?

– Wer hat über die jeweiligen Fördermittel bzw. Zuwendungen usw. entschieden?

– Aus welchen Haushaltsansätzen wurden die Mittel für welche Maßnahmen
zur Verfügung gestellt?

– Welche Mittel sind für welche einzelnen der o. a. Zwecke im Haushalt 2021 bei welchen
Haushaltsstellen eingeplant?

Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) regelt u. a. das Verfahren für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Unter Hinweis darauf bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Für welche einzelnen Eingriffe auf welchen Flächen im Landkreis Hildesheim (Lage und Größe) sind welche einzelnen Maßnahmen auf welchen Flächen (Lage und Größe) im Kompensations-verzeichnis erfasst oder sonst vorgesehen?

In welchem Umfang ist von welchen Stellen über Art und Umfang welcher Kompensationsmaßnahmen

a) bereits rechtskräftig entschieden worden und

b) noch zu entscheiden? Welche Haushaltsmittel sind in welcher Höhe für welche einzelnen Maßnahmen eingeplant, wie verfügbar und wie im Haushaltsplan ausgewiesen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                                 gez.Falk-Olaf Hoppe
stv. Ausschussvorsitzender                                  Ausschussvorsitzender
Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung       Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagfraktion

 


Haushaltsplan für das Jahr 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 27.11.2020

 

 

Haushaltsplan für das Jahr 2021, Haushaltsbegleitbeschluss

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 übersenden wir Ihnen folgende Beschlussvorschläge für einen Haushaltsbegleitbeschluss:

I. Der im Haushaltsplan vorgesehene Ansatz in Höhe von 200.000 € für den Landschaftsrahmenplan wird gestrichen und zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

II. Die Haushaltsansätze für die Kulturhauptstadt in Höhe von 600.000 € und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt in Höhe von 230.000 € werden zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

III. Die Ausgabereste (ca. 80.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 09.12.2019 zum Thema Kostenerfassung werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

IV. Die Ausgabereste (ca. 50.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 zum Thema Beratungen und fachliche Unterstützung durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

V. Zusätzlich zu I., II., III. und IV. ist der Personalkostenansatz um 1 Mio. € zu mindern.

VI. Zusätzlich zu I., II., III., IV. und V. ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

VII. Zusätzlich zu I., II., III., IV., V., und VI. sind 600.000 € nicht gebundene Haushaltsausgabereste nicht zu übertragen.

VIII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Frühjahr oder Sommer 2021 zu treffen.

IX. Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020)

  1. Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Landkreis Hildesheim (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020) bildet eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Landkreises.
  2. In den Haushaltsplan ist die Produktgruppe „Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ aufzunehmen.
  3. Zur Durchführung oder Förderung konkreter Maßnahmen im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zum Neuen Zusammenhalt und des REK werden unbeschadet anderer Haushaltsansätze 550.000 € im Haushaltsplan 2021 eingeplant. Dafür sind insbesondere freigewordene Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt zu verwenden/einzuplanen.
  4. Der Kreisausschuss entscheidet a) über die Regelungen und Formen der Mittelvergabe und b) über die Verwendung der o. a. Mittel im Einzelfall nach der Fachausschussberatung.

Begründung:

Zur Umsetzung des Beschlusses erscheint ein Haushaltsansatz von 550.000 € sachgerecht und aufgrund der freigewordenen Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und den Ausgaberesten aus dem Projekt Neuer Zusammenhalt vertretbar. Trotz der o. a. Bündelung von Haushaltsmitteln (für Zwecke wie Zusammenhalt, Entwicklungskonzept, Zuwendungen an Vereine wie z. B. Rosen und Rüben, Pro Leinebergland e. V. oder besondere Kultureinrichtungen, Bid Book, Musikschule, Gesundheitsförderung usw.) sind Überschneidungen mit anderen Produkten erkennbar. Daher sind in den folgenden Haushaltsplänen Produktabgrenzungen zu erarbeiten. Für 2021 muss der Ansatz zur Klarstellung auf jeden Fall „unbeschadet“ der anderen Haushaltsmittel erfolgen. Auf den Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017 und den Antrag der Gruppe SPD-CDU zum Neuen Zusammenhalt vom 28.11.2017 weisen wir hin.

X. CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm

  1. Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen. Denn bei der Karbonisierung wird der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (CO2) entzogen. Neben anderen Einsatzbereichen ermöglichen die Karbonisate in der Landwirtschaft eine optimale und zeitnahe Nutzung von Phosphat; zusätzlich werden sie als Bodenhilfsstoff das Pflanzenwachstum und die Humusbildung verbessern, Wasser speichern und Schadstoffe absorbieren.
  2. Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind für die investive Förderung bzw. für investive Zuwendungen 275.000 € unter einem Sperrvermerk einzuplanen.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, sehr zeitnah bei den Städten und Gemeinden des Landkreises abzufragen, welche Planungen für den Bau und Betrieb einer Karbonisierungsanlage bestehen. Den Kreistagsgremien ist das Umfrageergebnis im Frühjahr 2021 mitzuteilen, damit es bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann.
  4. Über die Aufhebung des Sperrvermerks und darüber, ob und wie die o. a. Förderung erfolgt, entscheidet der Kreistag nach Vorlage der Umfrageergebnisse und vorliegenden Anträgen.

XI. Ombudschaft

Im Haushaltsplan 2021 sind 130.000 € für die Einrichtung einer Ombudschaft gem. Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 02.09.2020 und Kreistagsbeschluss vom 04.11.2020 einzuplanen, soweit von der Verwaltung bisher keine Haushaltsmittel in dieser Höhe eingeplant sind. Über die Freigabe entscheidet der Kreistag.

XII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2021 werden 50.000 € eingestellt – entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere erforderlicher Maßnahmen zum Schutz des Wassers. Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen.

Über den Einsatz der Mittel entscheidet wie bisher jeweils der Kreisausschuss.

 XIII. Sozialfonds/soziale Notlage

Der Sozialfonds Region Hildesheim soll in 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € erhalten: für Einzelfallhilfen bei sozialer Härte, insbesondere im Bereich der Altersarmut, soweit sozialgesetzlich keine Hilfeansprüche bestehen. Die Mittel sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Es sind 5000 € in den Haushaltsplan 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einzustellen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen. 

XIV. Förderung der Hochschulen

Seit Jahren wird der Landkreis Hildesheim von den Hochschulen in verschiedenen Bereichen unterstützt. Diese Zusammenarbeit sollte durch eine Förderung der Hochschulen weiter ausgebaut werden. Dafür sind Fördermittel des Landkreises in den Haushaltsplan 2021 in Höhe von 20.000 € einzuplanen. Über die Verwendung entscheidet der Kreisausschuss nach der Fachausschussberatung.

XV.Vormundschaftsvereine

Die Förderung der Vormundschaftsvereine soll fortgesetzt werden, da sie die Erfüllung einer Pflichtaufgabe des Landkreises wirksam unterstützen. Für die Förderung sollen 55.000 € ab Haushaltsplan 2021 eingeplant werden. Dies sind nach unseren Informationen ca. 20.000 € mehr als bereits von der Verwaltung vorgesehen.

 XVI. Klimaschutzagentur

Für die Stärkung der Klimaschutzagentur gem. Antrag/Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 03.11.2020 sind ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für die Klimaschutzagentur zusätzlich 250.000 € einzustellen, soweit dies von der Verwaltung nicht bereits erfolgt ist. 100.000 € von den 250.000 € sind als Zuwendungen bzw. für die Förderung von Schaffung oder Vernetzung von Biotopen einzuplanen.

Zur Deckung sind auch die Ausgabereste zu verwenden, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse für die auf fünf Jahre angelegte Förderung für die Schaffung und Vernetzung von Biotopen (90.000 €) sowie Organisation und Koordinierung der Projektarbeit usw. im Umweltschutz (100.000 €). Siehe Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 aufgrund der Anträge der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019.

XVII. Pflegekonferenzen

Für die Durchführung der auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 31.07.2020 und vom Kreistag am 04.11.2020 beschlossenen Pflegekonferenzen werden jährlich 10.000 € im Haushaltsplan berücksichtigt: erstmals im Jahr 2021, soweit dies von der Verwaltung noch nicht erfolgt ist. Über die Verwendung Mittel entscheidet der Kreisausschuss.

XVIII. Kunst- und Kulturpreis

Es soll jährlich ein Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim für verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste vergeben werden. Dafür werden in den Haushaltsplan 2021 insgesamt 20.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant. Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, Uni, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.

XIX. Beratungs- und Koordinierungsstelle

Im Landkreis Hildesheim soll eine Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet und bis zum 01.02.2020 besetzt werden. Dafür sind 60.000 € im Haushaltsplan ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für eine zusätzliche Stelle einzuplanen. 30.000 € sind für eine weitere zusätzliche Stelle mit einem Sperrvermerk einzuplanen, der dann vom Kreisausschuss aufgehoben werden kann, wenn sich die Kommunen des Landkreises im Rahmen einer Vereinbarung mit 30.000 € an der Besetzung der zweiten Stelle beteiligen.

Zur Deckung sind auch die Ausgebreste einzusetzen, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 zum Antrag der Gruppe SPPD-CDU vom 26.11.2019 für eine Koordinierungsstelle zur Erfassung von Fördermöglichkeiten.

Aufgabe der o. a. Stelle soll es insbesondere sein, Förderungsmöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes zu erfassen und deren Nutzung im Landkreis Hildesheim zu koordinieren oder sonst zu unterstützen. Über die Umsetzung dieses Beschlusses und die Tätigkeiten der Beratungs- und Koordinierungsstelle ist dem Kreistag jährlich in der Mitte des Jahres zu berichten.

Begründung:

Mit dem Beschlussvorschlag wird eine auf Dauer angelegte Beratungs- und Koordinierungsstelle angestrebt. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf den Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 26.11.2019 zu diesem Thema.

XX. Touristiker/Touristikerin

Die Erfüllung der kreisweiten Tourismusaufgaben soll zeitnah einer Touristikerin oder einem Touristiker übertragen werden. Dafür werden eine zusätzliche Vollzeitstelle entsprechend Entgeltgruppe E 10/E11 TVÖD ausgewiesen und Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 € eingeplant.

XXI. Nationaler Krebsplan

Der AWO Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V. hat mit Schreiben vom 02.09.2020 alle Fraktionen des Kreistages über die Finanzierungslücke der Beratungsstelle informiert. Weitere Informationen erfolgten in zwei Sitzungen des Ausschusses 4.

Zur Sicherstellung der qualifizierten und professionellen ambulanten Beratung, auch im Hinblick auf den nationalen Krebshilfeplan, wird im HH-Plan 2021 eine ergänzende Förderung von 5.000 € eingestellt.

XXII. Hebammenzentrale

Die von verschiedenen Stellen geplante Hebammenzentrale soll je nach Organisationsform gefördert werden. Dafür sind 10.000 € in den Haushaltsplan für das Jahr 2021 aufzunehmen/einzuplanen.

Über die Vergabe entscheidet der Kreisausschuss nach Antragsberatung in den Fachausschüssen.

 XXIII. Schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept

 

  1. Das regionale Radverkehrskonzept wird als vorläufige Grundlage für die künftige Förderung des Radverkehrs im Landkreis Hildesheim beschlossen. Es ist vorrangig durch eine schulstandortbezogene Radwegeplanung (entsprechend dem Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.03.2019) für Schulen des Sekundarbereiches I und II zu ergänzen, unabhängig von der Straßenbaulastträgerschaft. Der Auftrag dazu soll umgehend erteilt werden.
    Im Jahr 2021 sind für den Auftrag die in der Vorlage 938/XVIII genannten Haushaltsmittel (SK 4431-0045) vorrangig zu nutzen.
  2. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Radwegen sind neben dem Neu- oder Ausbau auch Maßnahmen geeignet, die nur einen relativ geringfügigen administrativen bzw. technischen Aufwand erfordern. Durch solche Maßnahmen (Kurzfristmaßnahmen) kann die Verkehrssicherheit häufig kurzfristig und unbeschadet der laufenden Radwegeplanungen verbessert werden.
  3. Nach Vorlage und Beschluss über die schulstandortbezogene Radwegeplanung (s. o.) sind die Kommunen des Landkreises Hildesheim zu informieren, welche Kurzfristmaßnahmen im Sinne von Nr. 2. auf welchen einzelnen schulstandortbezogenen Radwegen für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Betracht kommen, mit welchen Kosten (jeweils nur Kostenschätzung) im welchem Zeitrahmen durchgeführt werden können.
  4. Kurzfristmaßnahmen der Kommunen des Landkreises Hildesheim im Sinne von Nr. 2. sollen vom Landkreis Hildesheim im Jahr 2021 im Rahmen eines Gesamtbetrages von 1.000.000 Euro gefördert werden (Erhöhung des Ansatzes SK 4312-0010 von 75.000 € auf 1.000.000 €). Die Förderung soll auf Antrag bis zu 25 % der für die Kurzfristmaßnahmen nach Abzug verfügbarer Drittmitteln anfallenden Kosten betragen, aber pro Kommune nicht mehr als 4,00 Euro pro Einwohner.
    Die Förderung soll für die Kommunen des Landkreises erfolgen, die Maßnahmen entweder aus der kreiseigenen beschlossenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung (siehe Nr. 3.) oder aus einer eigenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung entsprechend den Anforderungen nach Nrn. 1. bis 3. umsetzen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunen kurzfristig über diesen Beschluss und andere Förderprogramme für die o. a. Maßnahmen zu informieren.
  6. Die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung dieses Beschlusses soll der Kreisausschuss, nach Beratung im jeweiligen Fachausschuss, treffen.
  7. Über die Umsetzung dieses Beschlusses soll dem Kreistag im Sommer 2021 berichtet werden.
  8. Bei den zukünftigen Planungen sind die Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Der bisher für den Straßenbau geplante Ansatz für 2021 ist um 500.000 € zugunsten des Radwegebaus zu verlagern.

Konkret:
Das Budget  B2-06-014 wird von 3,4 Millionen € auf 2,9 Millionen € gekürzt.
Das Budget  B2-06-015 wird von 400 000 € auf 900 000 €  erhöht.

Begründung: 

Auf der Grundlage des regionalen Radverkehrskonzeptes sollen gem. Vorschlag der Verwaltung durch ein neues Gutachten weitere erforderliche Maßnahmen eruiert werden (s. Vorlage 938/XVIII). Diese Forderung halten wir für zu allgemein.

XXIV. Haushaltsdaten

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den o. a. Beschlüssen anzupassen.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

XXV. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben

a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,

b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,

c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,

f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim einschl. seiner Beteiligungen für den Energieverbrauch mit Angaben zu den Energieträgern,

g) Die Energie- und CO2-Bilanz für den Landkreis Hildesheim. Die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                    CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann              gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender         Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und          für Finanzen, Personal und
Innere Dienste                                  Innerer Dienste

 


Fortführung der Kulturentwicklungsplanung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den 26.11.2020

Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage Nr. 970/XVIII) übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung einer Kulturstrategie für den Landkreis Hildesheim in Auftrag zu geben (Ausschreibung). Bei der Erfüllung des Auftrages sind die Kreistagsgremien zu beteiligen.

Teil des Auftrages soll sein zu prüfen, ob die bisher durchgeführte Förderung des Landkreises in den Bereichen Kunst und Kultur organisatorisch verbessert und nachhaltiger gestaltet werden kann. Dazu kommt ggf. in Betracht, Entscheidungen über die Verwendung und Verteilung von Zuwendungen des Landkreises für bestimmte Förderungen im Rahmen eines Budgets mehr als bisher den im Bereich Kunst und Kultur tätigen Organisationen, Vereinen und Verbänden zu überlassen, die übergemeindlich organisiert sind.

Die Prüfung ist in Abstimmung mit den betroffenen Organisationen, Vereinen und Verbänden durchzuführen und den Kreistagsgremien ist über die Prüfungsergebnisse möglichst im Frühjahr 2021 zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                  Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion