Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.05.2024

Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug:

  1. Vorlage 347/XIX vom 17.11.2022
  2. Antrag Nr.217/XIX vom 07.12.2022
  3. Protokoll der Sitzung des Kreistages vom 08.12.2022
  4. Abschlussbericht vom 21.11.2022
  5. Anlage zum Abschlussbericht (Investitionsbedarfe 2023-2032)

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

am 08.04.2024 hat die CDU-Kreistagsfraktion gem. § 56 NKomVG folgende Anfrage gestellt. Darauf haben Sie erst am 06.05.2024 mit einer Teilantwort reagiert, die jedoch, wie die folgende Auflistung der Fragen und Antworten zeigt, keine Antworten auf unsere Fragen liefert.

Frage:

  1. Aufgrund welcher Planungen ist für welche einzelnen Objekte, die in der Anlage zum o. a. Abschlussbericht genannt werden, derzeit von welchen Änderungen hinsichtlich der Kosten auszugehen?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Frage:

2. Welcher Zeitplan ist derzeit vorhanden oder in Bearbeitung? Welche vorbereitenden Planungen zur Feststellung des konkreten Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs sind bisher mit welchem Ergebnis durchgeführt worden? Welche konkreten Maßnahmen sind für welches Objekt für wann und mit welchem Abschlusstermin vorgesehen? Für welche dieser Maßnahmen gibt es in welcher Höhe Fördermittel? Welche Fördermittel sind bisher beantragt worden? Welche Beschäftigten des Landkreises sollen für welche Objekte federführend zuständig sein?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Frage:

3. In dem o.a. Bericht heißt es: „Der Großteil der Kreisliegenschaften weist teils erhebliche Brandschutzmängel auf und befindet sich in einem schlechten Bauzustand.“ Bei welchen Objekten handelt es sich um welche Brandschutzmängel im Sinne welcher konkreten Vorschrift, insbesondere des Baurechts- oder Arbeitsschutzrechts? Wann wurden diese bei welchen Objekten festgestellt? Wann wurden sie bei welchen Objekten nach der Feststellung in welchem Umfang ganz oder teilweise mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt? Aus welchen Gründen wurden sie bei welchen Objekten bisher nicht beseitigt?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Frage:

4. Bei welchen Objekten handelt es sich um welche Mängel im Bereich Hygiene? Wann wurden diese bei welchen Objekten festgestellt? Wann wurden sie bei welchen Objekten nach der Feststellung in welchem Umfang ganz oder teilweise mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt? Aus welchen Gründen wurden sie bei welchen Objekten bisher nicht beseitigt?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Frage:

5. Bei welchen Objekten handelt es sich um welche Mängel im Bereich der Verkehrssicherheit? Wann wurden diese bei welchen Objekten festgestellt? Wann wurden sie bei welchen Objekten nach der Feststellung in welchem Umfang ganz oder teilweise mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt? Aus welchen Gründen wurden sie bei welchen Objekten bisher nicht beseitigt?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Frage:

6. Welche Mängel bei welchen Objekten verstoßen gegen welche konkrete Vorschrift? Wer ist jeweils die zuständige Verfolgungs- und Ahndungsbehörde?

Anmerkung: Nicht beantwortet

Gem. § 85 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG haben Sie Beschlüsse des Kreistages auszuführen und gem. § 56 NKomVG Anfragen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ergänzend dazu bestimmt § 18 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse:

„(2) Die Anfragen werden von dem Landrat innerhalb von 3 Wochen schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument beantwortet. Die anderen Fraktionen und Gruppen und die fraktionslosen Kreistagsmitglieder erhalten eine Kopie der Antwort. Ist eine Beantwortung innerhalb von 3 Wochen nicht möglich, ist eine kurze Zwischenmitteilung mit entsprechender Begründung zu erteilen…“

Diesen Pflichten sind Sie nicht bzw. nicht ausreichend nachgekommen. Damit verletzen Sie unser Fragerecht und Ihre Pflicht zur Beantwortung von Anfragen und hindern uns erheblich an der Ausübung unserer Abgeordnetenrechte.

Weil es in keiner Weise nachvollziehbar ist, dass Sie die Anfrage nicht zeitgerecht hätten beantworten können, und weil unser Fragerecht bereits wiederholt verletzt wurde, fordern wir nach nunmehr sechs Wochen eine vollständige Beantwortung.

Der Kreistag hat am 08.12.2022 als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes den Abschlussbericht (siehe Bezug) beschlossen.

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Was wurde zur Ausführung des o. a. Kreistagsbeschlusses zur Vorlage 347/XIX vom 17.11.2022 a) in welcher Form veranlasst oder beauftragt und b) mit welchen Ergebnissen wo ausgeführt?

Welche Prüfungen sind wann aufgenommen und Ihnen wann mit bisher welchen Ergebnissen vorgelegt worden?

Warum ist im Sinne von Nr. 3. des Beschlusses keine Abstimmung mit dem Kreistag erfolgt und für wann ist diese Abstimmung vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der
CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung,
Bau und Tiefbau

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