Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung und Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit aufzunehmen.

Begründung:

Es ist eine Verständigung darüber anzustreben, dass auch ein Produkt eingeführt wird, in dem wie bei der Fahrtkostenerstattung eine zeitliche Vorgabe zur Erteilung von Bescheiden für die Gewährung von Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege usw. erfolgt. Nach unserer Auffassung sollte dafür ein sehr enger Zeitrahmen gesetzt werden, da für Sozialhilfeleistung insbesondere in Pflegefällen ein dringender Bedarf besteht. Nach den uns vorliegenden Hinweisen aus der Bevölkerung besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Anfrage:

Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratung folgende Fragen zu beantworten:

Für die Bearbeitung welcher Sozialhilfeanträge stehen derzeit welche Stellen (Zahl und Bewertung) zur Verfügung und welche dieser Stellen sind derzeit wie besetzt ?

Welche Personalveränderungen (bei Alter, Qualifikation, Stellenbewertungen und Berufserfahrung der einzelnen Beschäftigten) hat es in den vergangen drei Jahren in den einzelnen für die Gewährung von Sozialhilfe zuständigen Stellen/Organisations-einheiten gegeben?

Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von der Antragstellung bis zur Erteilung von Bescheiden für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen und wie haben sich diese Zeiten in den vergangen Jahren verändert?

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