Fahrtkostenerstattung bei Schülerbeförderung

 Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ Anträge auf Fahrtkostenerstattung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In den Fachausschüssen ist ohne Ergebnis erörtert worden,  die Vorgabe für die Bearbeitung der Anträge auf Fahrtkostenerstattung im Produkt Schülerbeförderung von bisher max. 10 Tagen auf max. 20 Tage zu erhöhen.

Es ist nun zu erörtern, welche Maßnahmen getroffen worden oder derzeit geplant sind,
um der vorgegebenen Bearbeitungszeit mehr als bisher zu genügen.

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