Archiv der Kategorie: Anträge
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.01.2025
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Asylbewerber im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchem Umfang halten sich Asylbewerber im Landkreis Hildesheim auf,
- die aus welchen Gründen seit wann a) abzuschieben oder b) ausreisewillig sind,
- gegen die Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten laufen,
- die wegen welcher Straftaten verurteilt worden sind,
- die als Gefährder eingestuft sind,
- von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht?
- Aufgrund welcher Regelung soll oder wird der Landkreis wann über Fälle nach Nr. 1. informiert?
- Welche Maßnahmen werden vom Landkreis in Fällen der Nr. 1. getroffen?
- Nach welchen Bestimmungen ist die Zusammenarbeit welcher der in Fällen nach Nr. 1. zuständigen Behörden geregelt und mit dem Landkreis bisher wie tatsächlich erfolgt?
Begründung:
Aufgrund der Vorkommnisse in Aschaffenburg und Magdeburg sind erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit von Behörden aufgedeckt worden. Darauf muss der Landkreis insbesondere durch Überprüfung der hiesigen Verhältnisse reagieren. Zudem muss die Öffentlichkeit Antworten auf die in o. a. Nrn. 1. bis 4. gestellten Fragen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.01.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Beschlussvorschlag zum TOP 5/5.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.01.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 5/5.1 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim“ der Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales am 16.01.2025 ist eine Ergänzung des Sachverständigengutachtens zur Erstellung eines Bedarfs- und Standortgutachtens im Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim erforderlich.
Bei der Beauftragung dafür sollen vom Gutachter die im Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.01.2025 (Antrag Nr. 762/XIX) genannten Maßgaben für die Überarbeitung/ Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplanes berücksichtigt werden, damit dazu eine ausreichende Abwägung vor Beschlussfassung über den Rettungsdienstbedarfsplan getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.01.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)“ übersenden wir für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 16.01.2025 und des Kreisausschusses am 20.01.2025 folgende Beschlussvorschläge:
Erster Beschlussvorschlag:
„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024) gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX vom 11.11.2024 ist dahingehend zu ändern, dass
1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,
1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),
1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,
- die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
- die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
- die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.
1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,
1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,
1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),
1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,
1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.
- Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung möglichst innerhalb von 3 Wochen den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Sollte der Vorschlag zu Nrn. 1 und 2. keine Zustimmung finden, wird folgende Übergangsregelung als
zweiter Beschlussvorschlag vorgeschlagen:
„1. Dem Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024) gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX vom 11.11.2024 ist dahingehend zu ändern, dass
a) keine Verschlechterung der bestehenden Situation eintritt (zumindest die bisherigen Leistungen verlangt werden),
b) die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien, insbesondere dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit, dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und dem Kreisausschuss vorzulegen sind,
c) die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
d) für den Bereich Alfeld folgende Anforderungen erfüllt werden:
d 1) 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
d 2) 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
d 3) 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
d 4) 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Eine insbesondere nach den Vorgaben in Buchstaben a) bis d 4) überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung den zuständigen Kreistagsgremien zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024) gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX vom 11.11.2024 ist gem. Nr. 1 des ersten Beschlussvorschlages zu ändern und den zuständigen Kreistagsgremien mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung zur Beschlussfassung mit dem Ziel vorzulegen, die Übergangsregelung nach dem zweiten Beschlussvorschlag abzulösen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.01.2025
Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Entscheidungen darüber, ob und in welcher Höhe a) Ersatzzahlungen und b) ggf. in welcher Form Sicherheitsleistungen zu akzeptieren sind sowie welche Maßnahmen aus diesen Zahlungen finanziert werden sollen, sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne des
§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG.
Zudem sind Ihre Angaben über die Einnahmen und Ausgaben aus Ersatzzahlungen nicht nachvollziehbar.
Aufgrund Ihrer bisher rechtswidrigen Verfahrensweise im Umgang mit den Erträgen aus Ersatzzahlungen, ist zu beraten und zu entscheiden, wie zukünftig ein rechtmäßiges Verfahren gewährleistet werden soll, bei dem insbesondere die haushalts- und naturschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sowie die vorgeschriebenen Entscheidungskompetenzen des Kreistages und seiner Gremien beachtet werden.
Mit Schreiben vom 18.04.2024 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass Ersatzzahlungen nach
§ 13 BNatSchG für praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58). Dieser Vorgabe genügt der Landkreis Hildesheim nicht. Nach Ihren Mitteilungen vom 15.07.2024 hat der Landkreis Hildesheim in der Zeit von 2006 bis 2024 für ca. 80 Projekte Ersatzzahlungen erhalten. In der Zeit von 2012 bis ca. Mitte 2024 wurden die Ersatzzahlungen aber nur für ca. 20 Maßnahmen genutzt – in einigen Jahren überhaupt nicht, obwohl genügend Mittel aus Ersatzzahlungen zur Verfügung standen, aber zum Großteil in den zweckgebundenen Rücklagen schlummerten: Nach Ihren Angaben betrug die zweckgebundene Rücklage laut Bilanz 2023 gut
9,1 Mio. €, davon zweckgebunden für Naturschutz gut 4,1 Mio. € (ein Anteil von gut 45 %).
Ferner haben Sie angegeben, aus Ersatzzahlungen im Jahr 2023 für Zwecke des Naturschutzes zwei Grundstücke zu einem Preis von a) 60.942 € und b) 466.109 € gekauft zu haben, obwohl dafür kein Haushaltsansatz gebildet worden war und Rechtsgeschäfte im Sinne des
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 50.000 € übersteigt, gem. § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim der Beschlussfassung des Kreistages bedürfen.
Hinzu kommen Ihre völlig widersprüchlichen und nicht nachvollziehbaren Angaben darüber, in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann in Anspruch genommen worden sind.
Zudem ist fraglich, ob die Verwendung der Ersatzzahlungen stets den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Zweckbindung und der Forderung entsprach, dass die Maßnahmen möglichst in dem jeweils betroffenen Naturraum erfolgen sollen (siehe dazu Guckelberger: in Bundesnaturschutzgesetz Kommentar, 2. Aufl., § 15 Rn 126).
Zukünftig sollten in einem automatisierten Verfahren insbesondere folgende Daten erfasst werden:
- wann und aus welchen Gründen die Ersatzzahlung in welcher Höhe vom wem verlangt wurde und wann ist sie eingegangen,
- wo und wann der Eingriff in Natur und Landschaft, für den die Ersatzzahlung zu leisten war, erfolgte und welche Maßnahme dafür wann und wo mit welchen finanziellen Mitteln getroffen worden sind,
- welche Haushaltsmittel für welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, dem Grunde und der Höhe nach seit wann und für wann geplant sind (siehe Urteil VG Hannover vom 18.12.2023 – 12 A 4154/21),
- welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen in einer bestimmten Höhe verwendet werden sollen, mittelfristig geplant und umsetzbar sind, sobald dafür Ersatzzahlungen eingesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG für die Windparkprojekte Harplage und SchIewecke/Volkersheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Über den bisherigen Verlauf des Verfahrens ist zu berichten und über den Fortgang der Angelegenheit einschl. Zeitplan ist zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreu-ung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist, u. a. aufgrund der Antworten zu unseren Anfragen, zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
gez. Friedhelm Prior
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in die Tagesordnung der Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Standorte und Angebote der Volkshochschule Hildesheim gGmbH entsprechend der bisherigen Finanzierungsvereinbarung gesichert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste