Archiv der Kategorie: Anträge
Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.06.2023
Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 30 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 und zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
den Beschlussvorschlag vom 30.05.2023 (Nr. 320) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
- Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.
Begründung:
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung dadurch erreicht, dass allen Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV und des Freistellungsverkehrs der Erwerb des Deutschlandtickets für 20 Euro pro Monat angeboten wird. Die Regelung eröffnet eine Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hilddesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.06.2023
Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1. Dem mit Vorlage 436/XIX vorgelegten Entwurf der o. a. Richtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
a) Punkt 6 Absatz 2, Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
b) Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:
„Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
2. Die o. a. Richtlinie soll unter Berücksichtigung der von den Tagespflegepersonen mit Schreiben vom 19.10.2022 vorgelegten Anregungen überarbeitet werden. Insbesondere die Regelungen zum Betreuungsentgelt (Nr. 6 der o. a. Richtlinie) sind hinsichtlich einer höheren Vergütung kurzfristig zu überarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu soll möglichst in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen.
Begründung:
Die in Nr. 1 vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Verwaltung sind hinsichtlich einer Gleichbehandlung erforderlich. Die in Nr. 2 vorgeschlagene weitere Überarbeitung sollte erfolgen, weil die bisherigen in Nr. 6 genannten Steigerungsbeträge von 2,35% aufgrund der aktuellen Inflationsrate und den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht angemessen erscheinen.
Im Übrigen ist eine transparentere Regelung anzustreben.
Mit freundlichem Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.06.2023
Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 53 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der Beschlussvorschlag vom 08.03.2023 wird zurückgezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die von dem Gutachter in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz vom 13.09.2022 vorgeschlagenen Messstellen zeitnah angelegt werden.
Begründung:
Nach hier vorliegenden Informationen ist von Kali und Salz geplant in diesem Sommer mit dem Landkreis und dem Bergamt abzustimmen, wo welche Messstellen angelegt werden sollen. Die Durchführung der Maßnahme ist von Kali und Salz frühestens im Jahr 2024 vorgesehen. Eine Auswertung der bei diesen Stellen gewonnenen Messergebnisse ist frühestens im Jahr 2025/2026 für eine abschließende Gefährdungsanalyse zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Versorgung mit Fernwärme in den Kommunen des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.06.2023
Versorgung mit Fernwärme in den Kommunen des Landkreises Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Versorgung mit Fernwärme in den Kommunen des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion kann durch Fernwärme ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Großwärmepumpen, die eine Erschließung von Umweltwärmepotenziale ermöglichen, die auf relativ niedrigem Temperaturniveau vorliegen, wie z. B. aus Oberflächengewässern, Abwasser, bodennaher Geothermie.
Die Stadt Mannheim bietet ein Beispiel für eine große Flusswärmepumpe. Dort baut die Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) im Auftrag der MVV Energie AG, an dem die Stadt Mannheim mit 51 % beteiligt ist, eine Flusswärmepumpe mit einer thermischen Leistung von zirka 20 Megawatt und einer elektrischen Leistung von 7 Megawatt. Dies wird eine der größten Wärmepumpen in Europa sein. Hierzu heißt es auf der Homepage der MVV Energie AG: „Nach dem Spatenstich Anfang April 2022 soll sie ab 2023 Wärme aus dem Flusswasser des Rheins nutzen, um damit Fernwärme zu erzeugen. Die MVV schätzt, dass allein in Mannheim aus Rhein und Neckar genug Wärme gewonnen werden könnte, um 50.000 Haushalte zu versorgen.“ Sarstedt liegt zwar nicht wie Mannheim am Zusammenfluss von Rhein und Neckar, aber am Zusammenfluss von Leine und Innerste und hat viele Seen.
In Sachen Fernwärme kann das Know-how kommunaler Gesellschaften genutzt werden. Dies gilt besonders für die Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim mbH, die u. a. in Sarstedt den Ausbau der Fernwärmeversorgung bereits in erheblichem Umfang betreibt. Auch die EVI Energieversorgung Hildesheim hat schon viele Fernwärmeprojekte durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 05.06.2023
Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim“ für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Zur Erreichung der Vorgaben und Ziele der §§ 20 und 21 BNatSchG und des § 13a NNatSchG ist in Abstimmung mit den Gemeinden und möglichst unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Plan zur Schaffung und Erhaltung eines Netzes verbundener Biotope im Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und jährlich fortzuschreiben.
Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag spätestens zeitgleich mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2024 einen ersten Entwurf des Planes (ggf. als Arbeitsgrundlage) mit einer ersten Zielbeschreibung und einem Maßnahmenkatalog für die nächsten 10 Jahre sowie einem Verfahrensvorschlag zur Fortentwicklung des Planes vorzulegen
Begründung:
Die EU-Vogelschutzrichtlinie (von 1978) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (von 1992) verlangen die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt (die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Hierzu wird in § 20 Abs. 1 BNatSchG bestimmt: „Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Und § 21 BNatSchG benennt das Ziel und den Inhalt des Biotopverbundes.
13a NNatSchG regelt:
„Ergänzend zu § 20 Abs. 1 BNatSchG soll der Biotopverbund
- weitere fünf Prozent der Landesfläche und
- zehn Prozent der Offenlandfläche des Landes umfassen.
Er ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 zu schaffen.“
Für eine nachhaltige Entwicklung und Sicherung der o. a. Biotope und deren nachhaltigen Vernetzung (§ 21 BNatSchG) bedarf es einer konkreten Planung über die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und dauerhaften Finanzierung.
Nur bei einer konkreten Erfassung und Beschreibung der für die einzelnen Biotope erforderlichen Maßnahmen (einschl. Bewertung, Dokumentation, Überwachung, Unterhaltung, Entwicklung usw.) ist eine ausreichende bzw. nachhaltige Ausführungs- und Finanzplanung möglich. Und nur auf dieser Grundlange können sachgerecht Entscheidungen nach § 42 NNatSchG über Entschädigungen und Ausgleichzahlungen getroffen und die unterschiedlichen Förderprogrammen erfasst und in Anspruch genommen werden (z. B. Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt – BiolV (KLARA 2023-2027, Netzwerke und Kooperationen – NuK (KLARA 2023-2027, Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB (PFEIL 2014-2022), Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA (PFEIL 2014-2022), Landschaftspflege und Gebietsmanagement – LaGe (PFEIL 2014-2022), Investiver Naturschutz, LIFE).
In dem o. a. Plan sind ggf. anzugeben:
- die Grundlagen und Vorgaben hinsichtlich der vom Landkreis Hildesheim zu erfüllenden Aufgaben, den Stand der Aufgabenerfüllung, die Größe der vom Landkreis erbrachten und noch zu erbringenden Flächen im Sinne von § 20 BNatSchG und § 13a NNatSchG,
- der derzeitige Stand zu den vom Landkreis Hildesheim zu erbringenen Flächen,
- eine allgemeine Zielbeschreibung für die nächsten 10 Jahre (einschließlich der Angaben zu den für die Zielerreichung erforderlichen Haushaltsmittel)
- welche einzelnen Biotope/Flächen im Sinne des § 20 Abs. 2 und 3 BNatSchG
a) sich mit welcher Größe in welchen Gemeinden befinden,
b) seit wann durch welche Regelung geschützt sind,
c) als potentielle Flächen für eine Unterschutzstellung nach welcher Vorschrift in Betracht kommen,
d) durch welche Maßnahmen vernetzt werden können,
e) für welche potentielle Flächen eine Förderung des Erwerbs nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Betracht kommt,
4.1 welche Regelungen (Satzungen, Verordnungen), die dem Schutz der o. a. Biotope dienen, den aktuellen gesetzlichen Vorschriften anzupassen sind,
5.eine Beschreibung der einzelnen o. a. Biotope mit Angaben darüber, welche einzelnen Maßnahmen mit welchem Kostenaufwand a) zur Unterschutzstellung, b) Entwicklung, c) Überwachung, d) Vernetzung und e) dauerhaften Unterhaltung/Pflege erforderlich sind,
5.1 wer über die Erforderlichkeit welcher Maßnahmen nach Nr. 5. zu entscheiden hat,
5.2 für welche einzelne der o. a. Biotope nach § 68 BNatSchG bzw. nach § 42 NNatSchG oder aufgrund von nach § 42 NNatSchG erlassenen Verordnungen a) Entschädigungen oder b) Ausgleichzahlungen aufgrund wessen Entscheidung erfolgen bzw. erfolgt sind oder möglich sind,
5.3 für welche einzelne der o. a. Biotope oder Flächen ein Grundsteuererlass nach
§ 32 Abs. 1 Nr. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) in Betracht kommt,
6. wer hinsichtlich welcher der o. a. Biotope aufgrund welcher Vorschriften a) einmalig und b) dauerhaft welche Fördermittel für welchen erhalten hat oder erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender Sprecher für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 30.05.2023
Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Der gemäß Vorlage 430/XIX vom 28.04.2023 vorgeschlagenen Änderung des § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:
a) In der Überschrift werden die Worte „im Sekundarbereich II“ gestrichen.
b) Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.“
c) In Absatz 2 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Worte angefügt: „unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“
Begründung:
Mit der o. a. Änderung erhält § 8 folgende Fassung:
„ § 8 Fahrkartenrabattierung
(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
(2) Der in Abs. 1 genannte Personenkreis erhält beim Erwerb im Tarifverbund ROSA ein um
60 % vergünstigtes Abo des Deutschlandtickets, unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte das vergünstigte Deutschlandticket auch dem Sekundarbereich I angeboten werden. Durch die vorgeschlagene Regelung wird eine erhebliche Verbesserung der Mobilität für alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.05.2023
ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass der Landkreis Hildesheim Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden soll.
Der Landrat wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Verhandlungen zu führen und die Kreistagsgremien über deren Ergebnisse zu informieren.
Begründung:
Durch die Mitgliedschaft im GVH, einem der ältesten und zugleich modernsten Verkehrsverbünde in Deutschland, würden für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Hildesheim bessere Leistung im ÖPNV angeboten werden. Zudem würden die Kosten für den Regional- und Stadtverkehr Hildesheim entfallen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender