Archiv der Kategorie: Anträge

Akteneinsicht Altlast Desdemona

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                                    Hildesheim, 27.07.2022

Altlast Desdemona

Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG Einsicht in alle im Zusammenhang mit der o. a. Altlast stehenden Akten, Vorgänge und sonstigen Unterlagen: Dies betrifft auch den Abschlussbetriebsplan für Kali und Salz, den vollständigen Vorgang zum angestrebten Sanierungsplan mit den dazu gestellten Anträgen und geführten Abstimmungen, Gesprächsvermerke usw., einschl. dem Vermerk über das Abstimmungsgespräch mit dem Umweltministerium am 30. August 2019 sowie alle für das Grundstück Desdemona erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen nach Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Gewerberecht usw.

Am 27.10.2020 haben Sie uns vertraulich den Sanierungsplan vom 22.09.2020 zugesandt. Daraus ergibt sich, dass er vom niedersächsischen Umweltministerium in einer Besprechung am 30. August 2020 fachlich anerkannt und bestätigt wurde und sämtliche behördliche Genehmigungen für das Vorhaben bewirken würde. Dies steht in völligem Widerspruch zu ihrer jetzigen Auffassung, dass überhaupt keine Sanierung bzw. überhaupt keine Maßnahme erforderlich sei.

Die Kanzlei RA Günther hatte bereits in ihrer Stellungnahme 19.01.2021 (im Auftrag der BI „Keine Altlasten im Leinetal“) auf erhebliche Mängel des Planes hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.

Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob die Kosten für die vom Landkreis in Auftrag gegebene Grundwasseruntersuchungen vom Zustandsverantwortlichen oder Dritten zu tragen sind oder hätten getragen werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen von ihnen verlangt worden wären.

Bitte teilen Sie uns auch mit, aus welchen Gründen hinsichtlich der Altlast Desdemona bisher keine wasser-, bodenschutz- oder Abfallrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind und wer dies zu verantworten hat

Begründung:

Die Akteneinsicht ist u. a. erforderlich, weil Sie die Beantwortung unserer Anfrage verweigern. Der Sachverhalt ist weiter aufzuklären, da wir von einem rechtswidrigen Zustand ausgehen müssen. Denn: „Jede nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf ein Gewässer ist deswegen rechtswidrig, weil auch materiell erst die Gestattung die Befugnis zur Benutzung oder zum Ausbau des Gewässers begründet …“ (BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 – 7 C 9.20).

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior                                                                                 
Fraktionsvorsitzender


Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                             Hildesheim 25.07.2022

Derneburger Teichlandschaften – Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaften“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Obwohl Sie rechtlich verpflichtet sind, Anfragen unverzüglich zu beantworten, haben Sie uns die (u.E. völlig unzureichende) Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.06.2022 erst am 25.07.2022 übersandt bzw. ins Kreistagsinformationssystem eingestellt.

Über das weitere Vorgehen ist in den Kreistagsgremien im Sinne der Agenda 2030 zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                        gez. Dr. Thomas Bruns      Fraktionsvorsitzender                                                                        Kreistagsabgeordneter


ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 26.07.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.09.2022, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022, sowie des Kreisausschusses am 26.09.2022 und des Kreistags am 29.09.2022 aufzunehmen.

Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 23.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 17 der heutigen Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe Antrag 144/XIX vom 23.06.2022 wird zugestimmt der Maßgabe, dass

  1. im Beschlusstext der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zeitgerecht zu veröffentlichen und zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Kraft zu setzen“ gestrichen wird,
  2. § 8 folgende Fassung erhält:

„§ 8 Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II und Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach § 114 NSchG oder ein entsprechender oder weitergehender Zuschuss von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann, erhalten ab dem 01.08.2022 unabhängig vom Schulweg eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

Im Tarifverbund ROSA erhalten sie beim Erwerb nach ihrer Wahl

  • ein auf 25 Euro (Eigenanteil) vergünstigtes Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo für das gesamte Tarifgebiet

oder

  • ein um 40 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe HI SVHI und 1,
  •  ein um 60 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe 2 – 6.

(2) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnehme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten den Zuschuss nach Absatz 1 auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte, soweit die Vergünstigung nicht bereits beim Erwerb erfolgt.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung/Grundwassersituation Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Insbesondere am 01.03.2021 und am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten in den Kreistagsgremien behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Für die öffentliche Beratung sind den Abgeordneten neben einem umfassenden Bericht, auch die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried –Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und zu entscheiden. Dabei ist auch zu untersuchen, wann und mit jeweils welchen Maßnahmen und Ergebnissen die Beschlüsse des Kreisausschusses zu dieser Sache ausgeführt oder nicht ausgeführt worden sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen sind daraus ergeben.

Der Kreisausschuss hat am 01.03.2021 auf Antrag Nr. 562/XVIII vom 22.02.2021 CDU und SPD beschlossen:

„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist.

Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informierten.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.

Der Kreisausschuss hat am 07.06.2021 auf Antrag von CDU und SPD vom 26.05.2021 zur Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz beschlossen:

„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung 1147/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis. Er fordert die Verwaltung im Sinne des Beschlusses vom 01.03.2021 auf, für die Fläche zwischen Leine und Innerste einschl. Ortslage Giesen und dem dortigen Wasserwerk unverzüglich Angebotsabfragen vorzunehmen und darin zu fordern:

  1. Auswertung der verfügbaren hydrogeochemischen Analysen – insbesondere hinsichtlich Versalzungen und Versalzungstrends,
  1. Auswertung vorhandener Grundwasser-Pegelstände und -Ganglinien,
  1. Bewertung der existierenden Messstellen bzw. Messstellennetze hinsichtlich ihrer Eignung und Aussagefähigkeit,
  1. Ableitung der qualitativen und quantitativen Trends, Prognosen,
  1. Bewertung der Ergebnisse und
  1. Berichterstattung durch schriftliches Gutachten. Nicht erfasst sind insbesondere eigene Entnahme und Analyse von Wasserproben oder Erfassung von Pegelständen numerische Grundwassermodelle.

In der Abfrage sollen Angaben erbeten werden darüber, bis wann der Auftrag erfüllt werden kann (nach Vorlage der Unterlagen durch die Kreisverwaltung), welche Qualifikation der Auftragnehmer besitzt, welche Erfahrungen der Auftragnehmer besitzt in hydrogeologischen und geochemischen Fragstellungen auch im Zusammenhang mit den Folgen der Kali- und Salz-Gewinnung, seit wann der Auftragnehmer in dem hier in Rede stehenden Thema tätig ist, für wen der Auftragnehmer in der Vergangenheit im Wesentlichen tätig war, ob der Auftragnehmer bereits über Kenntnisse verfügt, die für die Auftragserfüllung von Vorteil sein können (dies betrifft insbesondere Auswirkungen der Wiederinbetriebnahme des Bergwerkbetriebes Kali+Salz auf das Grundwasser).

Dem Auftragnehmer ist zuzusagen, dass ihm der Landkreis die verfügbaren Daten unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung stellt: möglichst in digital lesbaren Formaten.“

Es wird angestrebt, unterschiedliche Angebote anzunehmen. Die Angebotsergebnisse sind dem Kreisausschuss zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

Die betroffenen Gemeinden, die Landwirtschaft, die Bürgerinitiativen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind zu bitten, dem Landkreis ihre Informationen zum Grundwasser zur Verfügung zu stellen.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort Nr. 64    


Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.06.2022

Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender