Archiv der Kategorie: Anträge
Ergänzende Sprachkurse der Volkshochschule Hildesheim gGmbH für Geflüchtete im Jahr 2022
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, den 08.10.2021
Ergänzende Sprachkurse der Volkshochschule Hildesheim gGmbH für Geflüchtete im Jahr 2022
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021
und zum Tagesordnungspunkt 12 des Kreistages am 14.10.2021 übersenden wir Ihnen
folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die in der Verwaltungsvorlage 1212/XVIII vom 13.09.2021 angesprochenen Sprachkurse von der VHS gGmbH auch zukünftig bedarfs-gerecht angeboten werden sollen. Dafür ist es erforderlich, diese Kurse im Wirtschaftsplan der VHS gGmbH zu berücksichtigen. Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und in der VHS gGmbH werden gebeten, darauf zeitnah hinzuwirken.
Begründung:
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 15.07.2021 ist mit der VHS gGmbH eine Zuwendungsvereinbarung abgeschlossen worden, wonach die Kosten der VHS gGmbH gem. deren Wirtschaftsplan von der Landkreis Hildesheim Holding GmbH getragen werden. Dies gilt auch für die hier in Rede stehenden Sprachkurse. Folglich sind keine weiteren Vereinbarungen erforderlich.
Mit freundlichem Gruß Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, den 07.10.2021
Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Beratungspunkt „Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich erneut dafür aus, dass die Holding des Landkreises Hildesheim ihre Anteile an den Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) entsprechend dem Beschluss vom 25.03.2021 verkauft.
Die von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwürfe werden vorbehaltlich der näheren Prüfung und Beschlussfassungen in den betroffenen Kommunen sowie Gesellschaften unterstützt.
Auf dieser Grundlage und unter Hinweis auf den KT Beschluss vom 25.03.3021 werden die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Holding beauftragt, auf eine zügige Umsetzung der Entwürfe hinzuwirken.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, 07.10.2021
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder zum 01.11.2021 (Beginn der XIX.Wahlperiode)
Beschlussvorschlag:
- Die Aufwandsentschädigungen sollen angehoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kreistagssitzung am 14.10.2021 einen entsprechenden Satzungsbeschluss (Entwurf) vorzulegen.
- Der zu erarbeitende Satzungsentwurf soll sich an der aktuellen Entschädigungssatzung insoweit orientieren, dass die dort genannten Differenzierungen im Grundsatz beibehalten werden.
- Grundlage soll die Empfehlungen der Entschädigungskommission mit der Maßgabe sein, dass
-der Empfehlung beim Betrag für die Abgeordneten ohne Zusatzfunktionen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Hildesheim möglichst gefolgt und-der Anstieg bei den Abgeordneten mit Zusatzfunktionen ggf. geringer als die empfohlene Erhöhung, jedoch eine deutliche Erhöhung zu den bisherigen Beträgen, erfolgt.
Begründung:
Die vom Ministerium für Inneres und Sport zum Ende der aktuellen Wahlperiode einberufene Kommission hat entsprechende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gegeben. Dabei stellen die genannten Beträge empfohlene Höchstgrenzen dar. Hinsichtlich der weiteren zu berücksichtigenden Regelungen für die entsprechende Satzung wird auf die Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 verwiesen.
Der Beschluss zum Antrag 334/XVIII bleibt davon unberührt.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 01.10.2021
Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Machbarkeitsstudie für die Phosphorrückgewinnung “ (Förderzusage) in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf LevoneN
o. V. i. A.
Hildesheim, 27.09.2021
Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim ab dem 01.07.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Beratungspunkt der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021 des Kreistages am 14.10.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Fortführung des Pro-Aktiv-Center (PACe) und JobKlub wird ab dem 01.07.2022 sichergestellt, sofern die Maßnahmen nicht von anderen Stellen wahrgenommen werden können.
- Nach Vorlage der Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen ist zu beraten und zu entscheiden, in welchem Umfang bzw. mit welchem Personal- und Sachkostenaufwand der Landkreis Hildesheim die Weiterführung des Pro-Aktiv-Centers sowie des JobKlubs sicherstellt.
Begründung:
Das Pro-Aktiv-Center (PACe) und der JobKlub haben in den vergangenen Jahren vielen jungen Menschen aufgrund des ganzheitlichen Betreuungsansatzes sowie durch die individuellen Einzelhilfen einen sicheren Weg in eine Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht. Beide Projekte haben sich zu zwei sehr wichtigen Bausteinen innerhalb einer nachhaltigen Jugendarbeit entwickelt.
Aktuell überarbeitet das Nds.Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Förderrichtlinien und avisiert gleichzeitig ein Absinken des Gesamtvolumens der Fördermittel. Die Erfolgsbilanz der o.g. Programme ist bekannt – jedoch sind diese insbesondere unter der aktuellen Corona-Lage nochmals stärker gefordert, um den Jugendlichen wichtige und wegweisende Hilfestellungen zu bieten, u.a. bei Schulabsentismus.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A
im Hause Hildesheim,den 23.09.2021
Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK), Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 23.06.202 und Beschluss des Kreistages am 23.06.2021
Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021 aufzunehmen.
Begründung:
Auf den Beschluss des Kreistags vom 23.06.2021 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 23.09.2021
Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Nutzung der Datenbank beck-online oder Juris aus dem Homeoffice“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 07.10.2021, Kreisausschusses am 11.10.2021 und des Kreistages 14.10.2021 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Den Fraktionen ist eine Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris von außerhalb der Landkreisgebäude durch Mitglieder der Fraktionen in dem Umfang (Datenumfang) zu ermöglichen, wie dies bisher den Mitgliedern der Kreisverwaltung und den Beschäftigten der Fraktionen an ihrem Arbeitsplatz möglich ist.
Der dafür erforderliche Onlinezugriff ist so zu gestalten, dass pro Fraktion die Zugangs- und Nutzungsberechtigt grundsätzlich jederzeit von außerhalb der Landkreisgebäude (insbesondere von der Wohnung aus) für mindestens jeweils ein Fraktionsmitglied besteht.
Die Kosten für die o. a. Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
- Über die Nutzung nach o. a. Nr. 1. hinaus ist den Fraktionen die Nutzung der Datenbank beck-online und Juris in dem Umfang zu ermöglichen, wie dies dem Hauptverwaltungsbeamten möglich ist. Dieser Zugriff ist vom Arbeitsplatz der Fraktionsmitarbeiter für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von z. B. fünf Stunden pro Monat zu ermöglichen. Die Kosten für diese Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG nur nach tatsächlicher Nutzung auf Antrag gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der o. a. Beschlüsse erforderlichen Verträge abzuschließen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu treffen.
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass für die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen und Anträgen der Abgeordneten und Fraktionen häufig eine intensive Beschäftigung mit Fragen des EU-, Bundes- oder Landesrechts erforderlich ist. Dafür müssen die Abgeordneten den gleichen Zugriff auf relevante Rechtsquellen, Rechtsprechung und Fachliteratur haben, wie dies der Landrat hat.
Zudem ist es wiederholt vorgekommen, dass Landrat und Kreistagsfraktionen unterschiedliche Rechtspositionen vertreten haben. In solchen Fällen steht es den Abgeordneten und Fraktionen grundsätzlich frei, sich ebenso wie der Landrat von geeigneten Anwaltskanzleien beraten zu lassen. Die Beantwortung der Frage, ob eine solche kostenträchtige Beratung und ggf. Klage erforderlich ist, kann nur nach einer schachgerechten und von der Verwaltung unabhängigen Vorprüfung erfolgen. Auch daraus folgt: Den Abgeordneten und dem Landrat müssen zur Klärung von Rechtsfragen die gleichen Mittel zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion