Archiv der Kategorie: Anträge

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kinder-tagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.07.2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kindertagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der L 410 in Hotteln im Bereich der Kindertagesstätte
St. Dyonis, der dort befindlichen Bushaltestelle und dem dort befindlichen Kinderspielplatz die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken.

Begründung:

In dem o. a. Bereich bestehen erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit der Kinder. Diese Gefahren drohen höchsten Rechtsgütern und sind somit zu beseitigen oder möglichst zu minimieren. Dazu ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung geeignet und zulässig. Dies ist zumindest in analoger Anwendung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO („im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“), aber auf jeden Fall nach § 45 Abs. 9 Satz 3 gerechtfertigt: „Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“

Die Entscheidung über die Anordnung der hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach nachpflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Der Schutz höchster Rechtsgüter wiegt höher als die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs mit der Folge, dass das Ermessen im vorliegenden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu Gunsten der Geschwindigkeitsbeschränkung ausfällt.

Soweit Verwaltungsbeamte als Bedingung für die Anordnung von 30 km/h fordern, dass die Eingänge von Kindergärten, Kindertagesstätten usw. direkt an der Straße liegen müssen, können sie sich nur auf Verwaltungsvorschriften berufen, deren Anwendbarkeit in jedem Einzelfall zu prüfen ist.

Die Erforderlichkeit einer solchen Prüfung ergibt sich bereits aus dem Gesetzt. Denn danach ist die Anordnung von 30 km/h vor Kindergärten usw. überall (auf Dorf- und Bundesstraßen) ohne jede Bedingung zulässig, aber nicht vor einem Kinderspielplatz, weil Kinderspielplätze nicht in der Aufzählung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannt sind. Offenkundig sind aber die Gefahren bei einem Kinderspielplatz an einer stark befahren Bundesstraße größer als bei einem Kindergarten an einer Dorfstraße. Dies zeigt, dass Verwaltungsvorschriften nur allgemein gelten, aber nicht die Verhinderung offenkundig erforderlicher Maßnahmen rechtfertigen können.

Die Entscheidung über die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung können sich die Abgeordneten (im Kreisausschuss und Kreistag) vorbehalten. Sollte der Landrat den Beschluss für rechtwidrig halten, hat letztlich das zuständige Ministerium zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior                      Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender         Sprecherin für Verkehrssicherheit

 

 

 


Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 07.07.2023

Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Gemäß der Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 06.07.2023 hat sich die Gemeinde Lamspringe um Fördermittel aus dem Städtebauprogramm für ein „Lebendiges Zentrum“ bemüht, zumal die „Hauptstraße geprägt ist von Leerständen“ (so die Hildesheimer). In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen, weil die Gemeinde angeblich nicht in der Lage sei, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion wäre es sachgerecht, der Gemeinde Lamspringe Mittel für die Co-Finanzierung aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen, damit die geplante Investition in Höhe von ca. 4,2 Millionen Euro erfolgen kann. Auch aufgrund Leerstände müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Fördermittel zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH
Beschlussvorschlag zu TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 27 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Fraktion die Unabhängigen und der FDP-Fraktion (Antrag 348/XIX) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Satz wie folgt gefasst wird:

„Im nichtöffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses wird die Geschäftsführung der Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH die Machbarkeitsstudie bzgl. der etwaigen Sanierung oder des etwaigen Neubaus des Solebads vorstellen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Frakionsvorsitzender


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

  

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 26.06.2023 (Nr. 344/XIX) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung für alle Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler erreicht. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 sollen das Deutschlandticket kostenfrei erhalten. Die Regelung eröffnet zudem die weitergehende Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlcihen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kulturförderrichtlinie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 28.06.2023

 

Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie
Beschlussvorschlag zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag Nr. 338/XIX der Mehrheitsgruppe wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgender Satz gestrichen wird:

„Im Vorfeld sind nach Erarbeitung in der Jury die Geschäftsordnung und die Bewertungskriterien dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.“.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2023

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 30 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 und zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 30.05.2023 (Nr. 320) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung dadurch erreicht, dass allen Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV und des Freistellungsverkehrs der Erwerb des Deutschlandtickets für 20 Euro pro Monat angeboten wird. Die Regelung eröffnet eine Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

145 – Antwort

 


Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hilddesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2023

 

Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1. Dem mit Vorlage 436/XIX vorgelegten Entwurf der o. a. Richtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

a) Punkt 6 Absatz 2, Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“

b) Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:

„Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“

2. Die o. a. Richtlinie soll unter Berücksichtigung der von den Tagespflegepersonen mit Schreiben vom 19.10.2022 vorgelegten Anregungen überarbeitet werden. Insbesondere die Regelungen zum Betreuungsentgelt (Nr. 6 der o. a. Richtlinie) sind hinsichtlich einer höheren Vergütung kurzfristig zu überarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu soll möglichst in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen.

Begründung:

Die in Nr. 1 vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Verwaltung sind hinsichtlich einer Gleichbehandlung erforderlich. Die in Nr. 2 vorgeschlagene weitere Überarbeitung sollte erfolgen, weil die bisherigen in Nr. 6 genannten Steigerungsbeträge von 2,35% aufgrund der aktuellen Inflationsrate und den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht angemessen erscheinen.

Im Übrigen ist eine transparentere Regelung anzustreben.

Mit freundlichem Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender