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Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.06.2025
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO in der am 11. Oktober 2024 in Kraft getretenen Fassung (siehe BGBl. I 2024 vom 10. Oktober 2024)
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und die anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Sitzung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Vor welchen Einrichtungen im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO beabsichtigen Sie aus welchen Gründen keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?
- Vor welchen Einrichtungen im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO gilt aufgrund welcher und wann getroffenen Anordnung des Landkreises eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h?
Begründung:
- Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion (siehe Antrag vom 21.01.2022) hat der Kreistag am 24.03.2022 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Gruppe SPD/Grüne und CDU am 01.03.2022 u. a. beschlossen, dass ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden soll, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.Ein solcher Gesamtplan ist bisher nicht erstellt worden. Und vom Landrat werden nach wie vor Maßnahmen, die der Vision Zero dienen sollen, blockiert oder auf die lange Bank geschoben. Weil es um den Schutz höchster Rechtsgüter besonders schutzbedürftiger Menschen geht, können die Entscheidungen nicht dem Landrat überlassen bleiben; sondern es müssen nun die Abgeordneten prüfen und nach ihrem Ermessen – ggf. entgegen der Meinung des Landrates – entscheiden, wo solche Maßnahmen zu treffen sind.
- Aufgrund des o. a. Kreistagsbeschlusses hat der Landrat (siehe Vorlage 188/XIX vom 05.05.2022) die nach seiner Auffassung sensiblen Einrichtungen erfasst (122 Kindertagesstätten, 63 Schulen, 41 Senioreneinrichtungen, 2 Krankenhäuser) und eine Übersicht über die nach seiner Auffassung erforderlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgelegt (siehe Anhang zur Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022). Dabei hat er Kinderspielplätze und andere der kürzlich in den Katalog des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO aufgenommene Einrichtungen nicht berücksichtigt, obwohl dies sachgerecht gewesen wäre. Denn auch bisher war es rechtlich zulässig, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Spielplätzen und anderen „verkehrsrechtlich sensiblen“ Einrichtungen anzuordnen.
- Bei den vom Kreisausschuss am 09.10. und 20.11.2023 beschlossenen Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 km/h) vor den Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen hat der Landrat die Umsetzung der Beschlüsse verweigert, weil sie nach seiner Meinung rechtswidrig seien. Wären die Beschlüsse tatsächlich rechtwidrig, hätte der Verkehrsminister die vom Kreisausschuss unter Fristsetzung verlangte Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h untersagt. Eine solche Untersagung ist nicht erfolgt und kürzlich (nach ca.17 Monaten) ist die Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet worden.
- Mit Schreiben vom 26.07.2024 hat die CDU-Kreistagsfraktion folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:
„Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist.“
Diesen Beschlussvorschlag hatten wir wie folgt begründet:
„Wegen des geänderten § 45 StVO ist zu prüfen und zu entscheiden, welche weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden sollten.Der Beschlussvorschlag fand jedoch keine Mehrheit.Aber auf den gemeinsamen Antrag der Mehrheitsgruppe und der CDU-Fraktion haben der Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 29.08.2024 und der Kreisausschuss am 08.09.2024 beschlossen:„Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates zu erwartenden Änderung in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auch zeitlich begrenzt, wenn es die Gegebenheiten oder die Verkehrssituation erfordert, anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist. Über das Ergebnis ist der Kreisausschuss zeitnah zu informieren.“
Auszug aus § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO:
„Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von
6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern.“ - Bisher ist nicht erkennbar, dass der Landrat seine ablehnende Meinung gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgegeben hat. Dies ergibt sich z. B. daraus, dass er die von Abgeordneten beschlossene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in Neuhof und die geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung vor dem Spielplatz in der Ortschaft Ruthe bisher nicht angeordnet hat.In der Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022 (mit Abschlussbericht) heißt es:
„Seitens der Verkehrsbehörde wurden alle 230 sensiblen Einrichtungen im Kreisgebiet, hinsichtlich des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, überprüft. Nach Abschluss der Überprüfung durch die untere Verkehrsbehörde stellt sich der Sachstand zu den begutachteten Einrichtungen in der Gesamtbetrachtung wie folgt dar:
- 169 Einrichtungen liegen in einer Tempo 30-Zone bzw. es ist die Einrichtung auf Antrag der Kommune möglich
- 13 Einrichtungen liegen in einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. in einer Tempo
20-Zone - 13 Einrichtungen liegen an einer Straße mit einem streckenbezogenen Tempolimit auf
30 km/h - Für 6 weitere Kindertagesstätten wird ebenfalls eine streckenbezogene Reduzierung angeordnet und ist in Vorbereitung
- Bei 29 sensiblen Einrichtungen ist keine verkehrsbehördliche Anordnung zu treffen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.Eine detaillierte Übersicht ist den nachfolgenden Seiten, gestaffelt nach Kommunen, zu entnehmen.“
- Mit der o. a. detaillierten Übersicht und den bisher getroffenen Maßnahmen ist der o. a. Beschluss des Kreistages vom 24.03.2022 nicht umgesetzt.
In der „detaillierte Übersicht“ werden Spielplätze, die im neuen § 45 StVO ausdrücklich genannt werden, überhaupt nicht genannt. Zudem wird dort entgegen der Rechtsprechung die irrige Auffassung vertreten, die Einrichtung, vor der eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden soll, müsse über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Zudem wird vom Landrat irreführend oder unwissentlich der Eindruck erweckt, er allein habe über die Anordnung von Tempo 30 km/h zu entscheiden. Die Zuständigkeit für solche Entscheidungen obliegt ihm jedoch nur in einfachen und unstrittigen Fällen und auch nur dann, wenn sich die Abgeordneten die Entscheidung nicht vorbehalten. Ferner wird irreführend oder unwissentlich verschwiegen, dass es sich bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Ermessensentscheidung handelt und der Landrat auch dann die von den Abgeordneten beschlossene Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen hat, wenn er die Anordnung nicht für angezeigt hält.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Bau von Berufsbildenden Schulen in der „Von-Thünen-Straße“
Hildesheim, 04.06.2025
Gemeinsame Pressemeldung der Fraktionen von CDU, Unabhängigen und FDP im Kreistag des Landkreises Hildesheim
Erbbaurechtsvertrag zum Erwerb eines Grundstücks für die Berufsbildenden Schulen in der „Von-Thünen-Straße“
Auf Forderung der Fraktionen von CDU, FDP und Unabhängigen hat die Mehrheitsgruppe von SPD und Grünen am 02.06.2025 im Finanzausschuss des Kreistages beschlossen, dass Landrat Bernd Lynack (SPD) dem Kreistag den Entwurf für einen Erbbaurechtsvertrag für ein Grundstück in der „Von-Thünen-Straße“ in Hildesheim vor der Beschlussfassung am 26.06.2025 vorzulegen hat. Das Verlangen des Landrates, dem Abschluss eines Vertrages lediglich aufgrund seines Eckpunktepapieres zuzustimmen, haben damit alle Abgeordneten abgelehnt.
Mit der Forderung, den Vertragsentwurf vor der Beschlussfassung vorzulegen, haben SPD und Grüne aber an den mangelhaften und für den Landkreis nachteiligen Eckpunkten des Landrates nichts geändert. Daher haben CDU, FDP und Unabhängige den Landrat am 03.06.2025 aufgefordert, unverzüglich den Vertragsentwurf und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Vereinbarungen (z. B. für die Busanbindungen) vorzulegen, die für den Landkreis weitere, derzeit nicht bezifferte Kosten verursachen. Zudem soll der Landrat erklären, woraus sich der von ihm genannte Bodenrichtwert von 350 Euro ableite und welche Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes dazu vorliegen.
Ursache für die jetzt aufgetretenen Probleme sind die Beschlüsse der Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne, mit denen alle alternativen Standorte für die Berufsbildenden Schulen abgelehnt worden sind und der Landkreis nunmehr völlig von der Stadt abhängig ist.
Die Fraktionen der CDU, Unabhängigen und der FDP halten es im Sinne der haushalts-rechtlichen Vorgaben für zwingend geboten, dass vor einer abschließenden Entscheidung des Kreistages sämtliche Kosten des Landkreises nachvollziehbar und begründet offengelegt werden.
Ergänzend zu der o. a. Anfrage hat die CDU-Kreistagsfraktion am 03.06.2025 Akteneinsicht beantragt, um zu ermitteln, ob die bisher ausgehandelten Eckpunkte usw. überhaupt haushaltsrechtlich zulässig sind.
An Gefahrenstellen höchstens 30 km/h
Hildesheim, 04.06.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
An Gefahrenstellen höchstens 30 km/h
„Zum Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen darf die zulässige Höchst-geschwindigkeit an besonderen Gefahrenstellen höchsten 30 km/h betragen“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Landrat Bernd Lynack (SPD) habe sich als unwillig oder unfähig erwiesen, den am 24.03.2022 vom Kreistag geforderten Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero zu erarbeiten.
Herr Lynack habe sich z. B. über ca. 17 Monate geweigert, vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen die erforderlichen Schilder für die von den Abgeordneten beschlossene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufzustellen. Nun verweigere er seit Monaten eine von den Abgeordneten beschlossene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Ortseingang von Neuhof. Und auch die Geschwindigkeitsbeschränkung vor dem Spielplatz in Ruthe habe er bisher nicht angeordnet, obwohl dies auf Antrag der CDU-Fraktion auch der Rat der Stadt Sarstedt gefordert habe.
Daher hat die CDU-Fraktion das Thema nun erneut in die Tagesordnung der Kreistagsgremien aufnehmen lassen und den Landrat aufgefordert, den Abgeordneten mitzuteilen, aus welchen Gründen er bei welchen Gefahrenbereichen (Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern usw.) die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ablehnt. Dazu kündigt Katy Renner-Köhne (CDU), Vorsitzende des Verkehrsausschusses, an: „Wir werden uns dies genau anschauen und darüber entscheiden, ob im Gegensatz zur Meinung des Landrates eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte.“
Erbbaurechtsvertrag des Grundstücks „Von-Thünen-Str. 7“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.06.2025
Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim
Ihre Vorlage 933/XIX vom 22.05.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie unter Hinweis auf die o. a. Vorlage, uns unverzüglich eine Kopie des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrages und aller damit im Zusammenhang stehenden Verabredungen oder Forderungen der Stadt Hildesheim vollständig vorzulegen, den Sie mit dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“ (Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim) abgestimmt haben.
Ferner bitten wir Sie, uns die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes zu den zuvor genannten Unterlagen vorzulegen und zu begründen, woraus Sie den Bodenrichtwert von 350 Euro abgeleitet haben und wie Sie begründen, dass dem „jährlichen Erbbauzins ein Bodenrichtwert von 350,- € und ein Erbbauzinssatz von 4 % zugrunde gelegt werden“ soll.
Sofern Sie dieser Bitte ganz oder teilweise nicht nachkommen möchten, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.06.2025
Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie unter Hinweis auf §§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen und an den Sitzungen der o. a. Ausschüsse persönlich teilzunehmen.
Dieser Antrag ersetzt den Antrag Nr. 847/XIX vom 22.05.2025.
Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratungen Kopien folgender der in der Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 21.05.2025 angesprochenen Unterlagen zuzusenden:
a) Gutachten, b) Stellungnahmen, c) aufgrund von Untersuchungen erstellte Brandschutzkonzepte, d) in Auftrag gegebenen Planungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen, e) Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes und f) die Ihnen zugegangenen Vermerke oder Übersichten darüber, welche Brandschutzmängel vorhanden sind bzw. vorhanden waren.
Sofern Sie es ablehnen sollten, uns die o. a. Unterlagen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, uns dies möglichst kurzfristig mitzuteilen.
Begründung:
Über den Fortgang der Sache ist u. a. auf der Grundlage der noch ausstehenden Beantwortung unserer Anfragen zu beraten und zu entscheiden. Zudem ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleistet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.06.2025
Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 350/XIX vom 21.05.2025 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zu den Brandschutzmängeln an den Berufsbildenden Schulen:
- Wann und in welcher Form haben Sie den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim über welche Brandschutzmängel an welchen Schulen informiert?
- Welche Informationen über Brandschutzmängel haben Sie vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim wann und in welcher Form für welche Schulen erhalten?
- Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim zu den Brandschutzmängeln getroffen oder Ihnen zugesagt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Haltung zu Bosch
Hildesheim, den 02.06.2025
Mehrheitsgruppen, CDU, Die Unabhängigen, FDP, Vernunft und Gerechtigkeit in Stadt und Kreis, sowie die Stadtratsfraktion der Linken einig in ihrer Haltung zu Bosch
In einer gemeinsamen Pressemitteilung stützen die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheitsgruppe von SPD, Bündnis 90/die Grünen und den zugehörigen Einzelmandatierten sowie die Vertreterinnen und Vertreter der CDU, der Unabhängigen und der FDP im Stadtrat und Kreistag und die Stadtratsfraktion der Linken die Stellungnahme von Landrat Lynack und Oberbürgermeister Dr. Meyer zur Sicherung des Hildesheimer Bosch-Standortes.
Beide hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, dass ungeachtet der Gesprächsabsagen durch die Bosch Geschäftsführung, die ein Vermittlungsangebot von Niedersachsens Ministerpräsiden Olaf Lies und Wirtschaftsminister Grant Henrick-Tonne kurzerhand ausschlugen, den Dialog zur Aufrechterhaltung des Bosch Standorts in Hildesheim wieder aufzunehmen.
Diese Forderung wird übereinstimmend von den Mehrheitsgruppen sowie jeweils der stärksten Oppositionspartei, der CDU, sowie allen anderen o.g. geteilt und unterstützt.
Bosch wird anhand von 135 Projekten vom Bund gefördert und erhält davon in Summe 996 Millionen Euro, so die Stuttgarter Zeitung vom 15.1.2025. Wer nur das Gespräch mit der Politik findet, wenn es etwas zu holen gibt, macht sich öffentlich angreifbar.
Das Angebot der Landesregierung, zwischen der Bosch Geschäftsleitung und dem Betriebsrat zu vermitteln, ist eine Chance den Bosch-Traditionsstandort Hildesheim und die Arbeitsplätze vieler Beschäftigen zu erhalten.
Dies gilt insbesondere auch für die durch das Unternehmen getätigte Investitionstätigkeit in den zurückliegenden Jahren, die mit ihrem erworbenen Qualifikations-Knowhow Bosch-Hildesheim zu einem ausgewiesenen Spezialisten für alternative Antriebstechnologie entwickelt haben. Dies alles steht auf dem Spiel.
Deshalb fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt- und Kreispolitik unisono die von der Unternehmensleitung aufgekündigten Gespräche, um den Standort Hildesheim unverzüglich wieder aufzunehmen.