Archiv der Kategorie: Allgemein

Auswirkungen der Inklusion auf Förderschulen

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                             Hildesheim, 23.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Auswirkungen der Inklusion auf Förderschulen

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

seitdem der „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention –Inklusion auf kommunaler Ebene im Landkreis Hildesheim“ im Ausschuss 4
am 30.09.2014 vorgestellt wurde, stellen sich folgende Fragen:

1.    Wie und mit welchem Zeithorizont soll die inklusive Beschulung in den allen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises eingeführt werden.

2.    Wird der LK davon Gebrauch machen, wenn im Rahmen der laufenden Schulgesetznovelle die Möglichkeit verlängert wird, zunächst nur Schwerpunktschulen inklusiv auszustatten?

3.    Welche Auswirkungen erwartet der LK durch die Umsetzung der niedersächsischen Inklusionsgesetzgebung für seine Förderschulen (Schülerrückgang, evtl. Standortschließungen/ Verlagerungen, Auswirkungen auf geplante Investitionen, Schülerbeförderung, Lehr-, Betreuungs- und Verwaltungspersonal), welche abgestimmten Planungen bestehen insoweit?

4.    Welche Auswirkungen erwartet der LK auf das Förderzentrum Bockfeld?

Mit freundlichen Grüßen                Mit freundlichen Grüßen
gez. Reimund Kaune                         gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter                     Kreistagsabgeordneter     

 


Zwischennachricht zur Schülerbeförderung

2014_10_22_Zwischennachricht.zur Anfrage -Schulbusse.pdf


Antwort auf unsere Anfrage: Aufgaben und Nutzen der „Metropolregion“

177-Antwort._Aufgaben und Nutzen der Metropolregion


Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                                         Hildesheim, 20.10.2014

Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung                    
Anfrage  gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, zum Thema “Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung“ um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Welche Vertragsstrafen sind vorgesehen für Fälle,
    a)  in denen Busse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die erhebliche   
          technische Mängel haben bzw. verkehrsuntüchtig sind,
  b)  in denen wiederholt Busse zur Schülerbeförderung mit technischen Mängeln 
        eingesetzt werden?
 2. Welche technischen Mängel wurden in den letzten zwölf Monaten bei 
     Verkehrskontrollen an Bussen zur Schülerbeförderung
       a)  tatsächlich festgestellt
       b)  nach welchen verkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet?
3. Welche technischen Prüfungen an Bussen zu  Schülerbeförderung sollten nach Ihrer
     Auffassung  täglich vor Beginn der ersten Fahrt durchgeführt werden, damit nur
     Busse zum Einsatz kommen, die sich zumindest erkennbar in einem vollständig 
     vorschriftsmäßigen Zustand befinden?
Begründung:
Kürzlich ist in der Presse erneut über erhebliche Mängel an Schulbussen berichtet worden. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit
im Schulbusverkehr nachhaltig zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen                                                            
gez. Friedhelm Prior                                                                               
Kreistagsabgeordneter                                                                    
der Gruppe CDU/FDP                                                               


Leistungen nach SGB/Kosten der Schulassistenz

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                                                           Hildesheim, 21.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Leistungen nach dem SGB /Kosten der Schulassistenz

 

 

Bezug:   1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 15.11.2014
               2. Antwort der Verwaltung 02.12.2013 – 304 – Wo/Ho
                3. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 24.10.2013
                4. Antwort der Verwaltung vom 07.11.2013 -304 – Wo/Ho

 

Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

in der Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014 habe Sie angegeben, mit dem Finanzbericht zum Ende des ersten Halbjahres sei deutlich geworden, dass die Planwerte für den Haushalt 2014 nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der Halbjahresdaten hätten sich igs. Verschlechterungen im Zuschussbedarf von rd. 6,2 Mio. € ergeben. Und für die Planwerte 2015 steige der Zuschussbedarf um 15,35 Mio. € (gegenüber den Planwerten für 2014).

 

Eine Verschlechterung (beim Halbjahreswert) von 1,71 Mio. € sei allein eingetreten beim FD 406 (Erziehungshilfe) bzw. bei den Produkten

– Hilfen zur Erziehung

– Eingliederungshilfe und

– Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Hierzu enthält Ihre Begründung u. a. den Hinweis: “> 1 Mio. Euro®; enorme Zunahme von Schulassistenz(!).“ Und in Ihren weiteren Anmerkungen heißt es u. a.:  “Beim zweiten Bereich wirkt sich insbesondere die Umsetzung der Inklusion aus. Immer mehr Kinder mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, besuchen Regelschulen (wobei viele von ihnen auf Schulassistenz angewiesen sind). Grundlage sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BK) und das daraufhin novellierte Niedersächsische Schulgesetz.“

Die o. a. Kostensteigerungen und die dafür angegebenen Gründe erfordern auch eine Auseinandersetzung mit den im Budget Dezernat 4 eingeplanten und ggf. zu verändernden Erträgen.

Dabei wird auch zu klären sein, ob ggf. welchen  Anspruch auf Schulassistenz das SGB  und die aufgrund  des SGB erlassenen Verordnungen begründen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Nach welchen einzelnen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften (insbesondre nach dem Sozialgesetzbuch) besteht seit wann ein Anspruch auf die Leistung Schulassistenz bzw. Schulbegleitung?
 2.Wer prüft mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit die Anspruchsberechtigung und für welchen Zeitraum wird die Leistung zugesagt?
3.Welche Kosten sind beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 für die sog. Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
 a) in welchen Förderschulen und
 b) in welchen Regelschulen angefallen?
4.Welche Fallzahlen lagen diesen Kosten zugrunde?
5.Welche der beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 angefallenen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a)  in welchen Förderschulen und
b)  in welchen Regelschulen
sind aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen in welcher Höhe           
c)  vom Landkreis Hildesheim und 
d) vom Land oder Bund zu tragen?
6.In welcher Höhe werden für das gesamte Jahr 2014 Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen anfallen?
7.Welche durchschnittlichen Kosten entstehen derzeit pro Anspruchsberechtigtem bei Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule und wie hoch waren diese Kosten vor Einführung der inklusiven Schule?
8. Wie haben sich die Fallzahlen seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/14) bei der Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule (statt bisher Förderschule) entwickelt? Mit welcher weiteren Entwicklung ist nach Ihrer Auffassung in den nächsten drei Jahren zu rechnen?
9. In welchem Umfang beteiligen sich welche Gemeinden an den o. a. Kosten und in welchem Umfang müssen sich die Gemeinden an den Kosten beteiligen?
10. In welchem Umfang besteht ein Leistungsanspruch auf Assistenz für Kinder vor dem Schulalter?
11. In welcher Höhe trägt der Landkreis Hildesheim bei welchen Schulen derzeit Kosten für die Schulassistenz freiwillig?
12. Welche zusätzlichen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung an oder in Regelschulen sind seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/2014) bis Mitte 2014 beim Landkreis durch die Änderung des Schulgesetzes verursacht worden?
 
Mit freundlichen Grüßen             Mit freundlichen Grüßen      

gez. Friedhelm Prior                    gez. Reimund Kreistagsabgeordneter               Kreistagsabgeordneter                         
der Gruppe CDU/FDP                der Gruppe CDU/FDP


I-Punkt; Informationsblatt für LK Mitarbeiter

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 17.10.2014
Veröffentlichungen im I-Punkt
Anfrage gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
 in Ihrer Zeitung I-Punkt vom 01.10.2014 ist zum Thema KREISFUSION u. a. zu lesen:

„Wir sind voll auf der Spur“

 Entsprechend harsch fiel auch die Stellungnahme von Landrat Reiner Wegner zu den Verlautbarungen der CDU-Politiker aus: „Was die von beiden Herren vermuteten Beschlussergebnisse des Peiner Kreisausschusses vom nächsten Monat angeht, muss man hier wohl von bewusster politischer Desinformation ausgehen. Mit der Führung des Landkreises Peine, mit dem Nds. Innenminister und dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten steht der Landrat natürlich im engen Kontakt.“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen 

1.    Wann haben Sie in welcher Form und mit jeweils welchen Ergebnissen das Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim mit dem Herrn Innenmister und dem Herrn Ministerpräsident besprochen?

2.    Wann, wie und mit jeweils welcher Position hat sich unabhängig von den zuvor erfragten Besprechungen der Herr Innenminister, der Herr Ministerpräsident oder Mitarbeiter der Landesregierung zum Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim Ihnen gegenüber oder gegenüber Ihren Mitarbeitern geäußert?

Mit freundlichen Grüßen  Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior          gez. Dr. Bernd Fell                                                                     
Kreistagsabgeordneter     Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP      der Gruppe CDU/FDP


KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                       Hildesheim, 16.10.2014

Anfrage gem. § 18 der Geschäftsordnung;
KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Regionalisierung/Übertragung von Aufgaben der Zulassungsstelle in den Gemeinden ist in den Gremien des Kreistages seit längerem diskutiert worden.

Als bürgerfreundlicher und serviceorientierter Akt ist dies grundsätzlich auch ein gangbarer Weg.Offenbar sind mehrere Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Hildesheim und verschiedenen Gemeinden bereits unterschriftsreif.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nach welchen rechtlichen und vertraglichen Grundlagen sollen die Vereinbarung geschlossen werden?
  2. Kann jede Gemeinde eine solche Vereinbarung abschließen?
  3. Welche Kosten ergeben sich
    – für die Gemeinden
    – für den Landkreis
  4. Welche Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen ergeben sich
    -für die Gemeinden
    – für den Landkreis
  5. Welche Folgen sind bzgl. Personal- und Sachausstattung in der KFZ-Zulassungsstelle des Kreises zu erwarten
    (u.a. Verringerung des dortigen Personals; Abordnung in die Gemeinden, Verringerung der Büroräume im Sachsenring)?
  6. Sind insbesondere Auswirkungen auf die Kreisaußenstelle in Alfeld zu erwarten?

Neben der schriftlichen Antwort bitten wir um Aussetzung eines entsprechenden TOP und Unterrichtung im zuständigen Ausschuss.
           

Mit freundlichen Grüßen     Mit freundlichen Grüßen         
gez.Christian Berndt             gez. Klaus Veuskens           
Fraktionsvorsitzender         Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der CDU/FDP                        der Gruppe CDU/FDP    
                                      
                                       Mit freundlichen Grüßen
                                        gez. Dr. Fell
                                       Kreistagsabgeordneter
                                       der Gruppe CDU/FDP