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CDU-Fraktion enttäuscht über Ablehnung der dritten Krippenkraft durch SPD und Grüne

Für die niedersächsischen Krippenkinder war der 15. Mai 2014 ein Tag der Entscheidung. Offenbar mit negativem Ausgang.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte am vergangenen Donnerstag einen Antrag im Niedersächsischen Landtag zur namentlichen Abstimmung gestellt, der die Förderung einer dritten Kraft in allen Krippengruppen des Landes zum Ziel hatte. Die Christ-demokraten griffen damit eine Kernforderung der „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“ auf. Die Volksinitiative hatte mit über 100.000 Unterschriften erreicht, dass der Landtag ihr Anliegen beraten und darüber entscheiden musste.

Am Donnerstag stand die abschließende Beratung hierzu an. Der Antrag, flächendeckend die dritte Kraft in den Krippengruppen einzuführen, erreichte bei der Abstimmung Stimmengleichheit und wurde somit mit dem denkbar knappsten Ergebnis abgelehnt.

Alle anwesenden Abgeordneten von CDU und FDP stimmten in der Einzelabstimmung, bei der jeder Abgeordnete namentlich aufgerufen wurde, für den Antrag. Die Sozial-demokraten und Grünen stimmten dagegen. „Großes Lob für unseren CDU-Abgeordnete/n Klaus Krumfuß, der den Antrag unterstützt hatte. Enttäuscht sind wir von Bernd Lynack von der SPD und Ottmar von Holtz von den Grünen. Beide stimmten gegen die dritte Krippenkraft“, zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Christian Berndt, enttäuscht.

Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Kreistag für einen besseren Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen einsetzen und sieht das Land weiter in der Pflicht, die Mehrkosten hierfür zu tragen. „Zu Oppositionszeiten und im Landtagswahlkampf hatten SPD und Grüne versprochen, die Forderungen der Volksinitiative umsetzen zu wollen. Das Nein von Rot-Grün jetzt im Landtag spricht Bände. Die rot-grünen Wahlversprechen und Beteuerungen haben kurze Beine“, so Christian Berndt. „Sie werden ihrer Verantwortung für die frühkindliche Betreuung nicht gerecht“, kritisiert er das Abstimmungsverhalten und ist gespannt, wie Lynack und von Holtz als Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen ihre Ablehnung im Landtag rechtfertigen.

Die Landesregierung bleibt aufgefordert, ab August einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 52 Prozent zu geben; dieser wäre dann genauso hoch wie für die anderen Betreuungskräfte in den Krippen. Ab dem 1. Januar 2015 sollten die Kosten für die dritte Kraft vom Land zu 100 Prozent übernommen werden.

Die dritte Krippenkraft ist notwendig. Das Land sollte sie finanzieren. „Die Kommunen schaffen das nicht dauerhaft. Das Land hat den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt, jetzt muss es auch für ordentliche Standards sorgen“, so Berndt abschließend.

 


Antwort auf unsere Anfrage vom 13.01.2014 zu „Freiwillige Leistungen“

Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link: http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2773/MTQzLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27032.doc

 


Kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, am Wettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“ teilzunehmen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität zählt anderenorts, so
z. B. im benachbarten GVH, dass Fahrgäste ein Fahrrad kostenlos mit sich führen können, wenn die Fahrt an Bahnhöfen/Haltepunkten im Kreisgebiet angetreten, oder beendet wird. Dies gilt zumindest außerhalb von Stoßzeiten.
Gerade für den Freizeitverkehr wäre damit eine Stärkung des ÖPNV verbunden. Derzeit beträgt der Preis für eine Fahrradkarte noch 4,50 €, unabhängig von der Fahrtzeit.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist im Rahmen des o.a. Wettbewerbs oder grundsätzlich die Einführung eines entsprechenden Angebots angedacht?

2. Welche Kosten fallen ggf. für den Kreis an, wäre eine kostenneutrale oder gestaffelte Lösung denkbar?

Mit freundlichen Grüßen  

gez. Ralf-Manfred Lehne
Sprecher für Kreisentwicklung und
Wirtschaft der CDU/FDP-Gruppe


Antwort auf unsere Anfrage vom 24.02.2014 zur Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen

Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:

http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2815/MTQ5LUFudHdvcnQucGRm/12/n/26874.doc

 

 


Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Gewährung von Sozialhilfe 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.02.2014 und Ihre Antwort vom 22.04.2014 bitten wir Sie, das Thema “Bearbeitung von Anträgen auf Sozialhilfe“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die in der o.a. Antwort der Kreisverwaltung genannte Bearbeitungszeiten sind zumindest in Teilen völlig unakzeptabel und entsprechen zumindest nicht den Intentionen der zugrunde liegenden Gesetze. Sie müssen im Interesse der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich in erheblichem Umfang auf ein vertretbares Maß verringert werden.

Die für eine kürzere Bearbeitungszeit erforderlichen Maßnahmen sowie Vorgaben für die Bearbeitungsdauer sind zu erörtern und festzulegen.

In diesem Zusammenhang wäre auch aufzuzeigen, in welchen Bereichen ohne zwingende Zeitvorgaben oder direkte Auswirkungen auf den Bürger derzeit Personal eingesetzt wird und ob eine zumindest zeitweise Umsetzung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen                                                        

gez. Friedhelm Prior
Sozialpolitischer Sprecher                                                                     
der Gruppe CDU/FDP


Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen dauert zu lange

 Gruppe CDU/FDP im Kreistag fordert Vorrang für Bürgeransprüche

Eine unverzügliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten in der Kreisverwaltung bei Anträgen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zum Lebensunterhalt fordert die Gruppe CDU/FDP im Kreistag.

Die Kreisverwaltung hatte zuvor auf Anfrage folgende durchschnittlichen Bearbeitungs-zeiten im Jahr 2013 mitgeteilt: 82 Tage bei der Eingliederungshilfe, 76 Tage bei der Hilfe zur Pflege, 33 Tage bei Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt und 20 Tage bei Hilfen für Heimkehrer und politischen Flüchtlingen.

Diese Bearbeitungszeiten überschreiten in weiten Teilen das erträgliche Maß und müssen im Interesse der betroffenen Menschen so schnell wie möglich in erheblichem Umfang verringert werden, fordert die Gruppe CDU/FDP, die deshalb hierzu eine Beratung und Beschlussfassung im Kreistag und seinen Gremien beantragt hat.

„Wir haben uns bereits wiederholt dafür eingesetzt“, erklärte Christian Berndt, Gruppenvorsitzender im Kreistag, „dass der Schwerpunkt der Arbeit dort liegen muss, wo direkte Bürgerinteressen betroffen sind und Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungen der Kreisverwaltung abhängen. Entsprechend muss der Personaleinsatz sein. Obwohl noch immer in verschiedenen Bereichen der Verwaltung überplanmäßig Personal eingesetzt wird, gelingt es dem Landrat offenbar nicht, entsprechende Personalentscheidungen durchzusetzen oder auch nur kurzfristig für Abhilfe zu sorgen. Von einem vernünftigen Personalentwicklungsprogramm ganz zu schweigen. In keinem Fall ist es aber hinnehmbar, dass vorhandene freie Stellen in diesem Bereich nicht zeitnah ausgeschrieben und besetzt werden.“

„Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf angemessene Bearbeitungszeiten ihrer Anträge“, unterstreicht auch der stellvertretende Gruppensprecher Dr. Bernd Fell (FDP). „Dies erfordert nicht zwangsläufig Personalaufbau sondern zeitgemäße Ablaufprozesse und Entscheidungsstrukturen. Offenbar gibt es hier Handlungsbedarf.“

 


Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts

CDU/FDP-Gruppe im Kreistag legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag geht weiter gegen die Amtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner vor

Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 01.04.2014 wurde nach Prüfung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Somit ist weder über die Klage noch über den Eilantrag rechtskräftig entschieden.

Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Hannover mit seiner schnellen Entscheidung den Weg dafür frei gemacht, dass nun zeitnah das in II. Instanz zuständige Oberverwaltungs gericht Lüneburg über die maßgeblichen Rechtsfragen befinden kann. Damit besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass die erforderlichen Wahlen noch rechtzeitig vor dem regulären Ende der Amtszeit von Landrat Wegner durchgeführt werden können.