Archiv der Kategorie: Allgemein
Stärkung der demokratischen Strukturen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.06.2024
Stärkung der demokratischen Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen den Tagesordnungspunkt 16 in der Kreistagssitzung am 20.06.2024 zu vertagen.
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Nach dem Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) und den dazu angeregten Änderungen wird beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger in der Kreisverwaltung zu entwickeln, das die bestehenden Angebote ergänzt.
- insbesondere unter Beteiligung von Bildungsträgern zu prüfen, ob zu politischen Prozessen auf Kreisebene einschl. Bürgerbeteiligung mehr als bisher vorhandenes oder anderes Informationsmaterial erarbeitet und verteilt werden sollte und wer diese Aufgabe für welchen Personenkreis zu welchen Kosten übernehmen könnte.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.06.2024
Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2024 und zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 25 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Auf Antrag der Musikschule Hildesheim beteiligt sich der Landkreis Hildesheim im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel analog der Stadt Hildesheim hälftig an dem Defizit der Musikschule Hildesheim für das Jahr 2024. Über die Einzelheiten entscheidet der Kreisausschuss.
- Für die Jahre 2025 ff. soll auf Antrag der Musikschule Hildesheim eine Bezuschussung nach Vorlage eines schriftlichen Konzepts einschließlich eines Wirtschaftsplans erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Musikförderung im Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und dem Kreistag bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fratkionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste
Berufsbildende Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.06.2024
Berufsbildende Schulen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Beschlüsse, insbesondere nach dem Baurecht, des Rates der Stadt Hildesheim sind aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben für die Errichtung einer Berufsbildenden Schule a) auf dem Grundstück des Bebauungsplanes HO74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und b) auf der zu Retentionszwecken geplante Parzelle nördlich der bestehenden Werner-von-Siemens-Schule erforderlich und bis zu welchem Datum zu erwarten?
- Sind in der Vergangenheit zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis unterschiedliche baurechtliche Auffassungen darüber vertreten worden, ob auf den o. a. Grundstücken eine Berufsbildende Schule errichtet werden kann. Wenn ja: Wann und aus welchen rechtlichen Gründen wurden welche unterschiedlichen Auffassungen vertreten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung,Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Bodenuntersuchungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 13.06.2024
Bodenuntersuchungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
nach unseren Informationen soll der Landkreis Hildesheim umfangreiche Bodenuntersuchungen in Auftrag gegeben haben. Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann und aufgrund welcher Beschlüsse hat der Landkreis solche Untersuchungen für welche Flächen (bitte Orte angeben) in Auftrag gegeben?
- Was ist der Grund und was ist auf welchen Flächen das Ziel der Untersuchungen? Welche Kosten werden für den Landkreis Hildesheim anfallen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,
Bau und Tiefbau
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und
Hochwasserschutz
Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.06.2024
Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“
Beschlussvorschlag zum TOP 12 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sowie zum TOP 18 der Sitzung des Kreisausschusses und zum TOP 25 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 12 zu vertagen oder hilfsweise als TOP 4 zu behandeln, da die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion nur zeitlich befristet an der Sitzung teilnehmen können.
Zudem übersenden wir Ihnen zur Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ folgenden Beschlussvorschlag.
Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann haben a) die örtliche Berufsvereinigung der Kindertagespflege und b) die Gemeinden den Entwurf in welcher Fassung erhalten und welche Stellungnahme abgegeben?
Wann sind aufgrund von welchen Stellungnahmen oder sonstigen Anregungen welche Änderungen in den Entwurf aufgenommen worden?
Wann haben welche Mitglieder der Mehrheitsgruppe welche Entwürfe zur Änderung der o. a. Richtlinie erhalten?
Welche Vorschläge der Mehrheitsgruppe sind in den Entwurf (Stand: 27.05.2024) aufgenommen worden?
Beschlussvorschlag:
„Die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:
- In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in „nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.
Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.
- Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
- In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
- In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
- In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage“ durch „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
- Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt: „Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
- In Nr. 18 wird die Angabe „01.07.2023“ durch die Angabe „01.01.2024“ und die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „11.04.2023“erstetzt.
Begründung:
Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den verschiedenen Teuerungen anzupassen.
Eine einheitliche Erhöhung von Zuwendungen für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im gesamten Sozialbereich ist in keiner Weise begründet und verstößt gegen den Gleichheitssatz.
Eine Ungleichbehandlung sehen wir auch darin, dass die Anhebungen für die Kindertagespflege erst zum 01.08.2024 in Kraft treten sollen.
Zum Verfahren weisen wir darauf hin, dass die mit Schreiben vom 04.06.2024 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 versandten umfangreichen Beratungsvorlagen einschl. der Vorlage 674/XIX vom 30.05.2024 (Entwurf zur Änderung der o. a. Richtlinie (Stand: 27.05.2024)) Abgeordneten per Post erst am 08.06.2024 zugestellt worden sind. Dies verletzt erneut unser demokratisches Recht auf Mitwirkung. Nach § 72 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen einzuberufen, wenn es der Geschäftsgang erfordert. Dies hat so zu erfolgen, dass Beschlussvorlagen vor den Ausschussberatungen von den Ausschussmitgliedern geprüft, aber auch in den Fraktionen beraten werden können und anschließend „Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (Vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu
§ 85 NKomVG). Bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 ist kaum eine ausreichende Prüfung der Beschlussvorschläge, keine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion und keine Fraktionsberatung zu den mit Ihrem Scheiben vom 05.06.2024 übersandten Unterlagen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.06.2024
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug:
- Unsere Anfrage vom 23.02.2024
- Ihre Antwort vom 07.03.2024
- Unsere Anfrage vom 13.03.2024
- Ihre Antwort vom 04.04.2024
- Unsere Anfrage vom 09.04.2024
- Ihre Antwort vom 26.04.2024
- Unsere Anfrage vom 16.05.2024
- Ihre Teilantwort vom 22.05.2024
- Unsere Anfrage vom 30.05.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verstöße gegen das Datenschutzrecht innerhalb der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und bis dahin alle bisher gestellten Fragen (siehe Bezug) vollständig zu beantworten.
Zudem bitten wir Sie, uns bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses folgende Fragen zu beantworten:
Von wem ist in den von Ihnen angegebenen 11 Fällen durch jeweils welche Tätigkeit gegen welche datenschutzrechtliche Vorschrift verstoßen worden und wessen personenbezogenen Daten waren dadurch betroffen: z. B. durch unberechtigten Zugriff, unberechtigte Weitergabe oder welche sonstige unberechtigte Verarbeitung? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind bisher in welchen der 11 Fälle wann getroffen worden?
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 03.06.2024 ist die vollständige Beantwortung unserer Fragen zugesagt worden.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch mal darauf hin, dass die Beantwortung von Anfragen auch zur Vorbereitung einer Ausschusssitzung dienen und zuvor eine Behandlung innerhalb der Fraktionen ermöglichen soll.
Daher ist es erforderlich, dass wir die Antworten auf unsere Fragen zeitgerecht vor der o. a. Ausschusssitzung erhalten. Sofern Sie uns bestimmte Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben wollen, bitten wir dazu um eine kurze rechtliche Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.06.2024
Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug: Unsere Anfrage vom 04.04.2024
Ihre Teilantwort vom 06.05.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
am 04.04.2024 hat die CDU-Kreistagsfraktion Ihnen gem. § 56 NKomVG folgende Fragen gestellt. Darauf haben Sie verspätet und am 06.05.2024 nur mit einer Teilantwort reagiert, die jedoch, wie die folgende Auflistung der Fragen und Antworten zeigt, weitgehend keine bzw. keine ausreichenden Antworten auf unsere Fragen liefert.
Damit verletzen Sie erneut unser Fragerecht und Ihre Pflicht zur Beantwortung von Anfragen und hindern uns an der Ausübung unserer Abgeordnetenrechte.
I. Übersicht zu den Fragen vom 04.04.2024
Frage:
- Durch welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen und deren Dokumentation wird gewährleistet, dass der Landkreis die ihm aus der Betreiberverantwortung erwachsenen Pflichten (einschließlich des Brandschutzes) erfüllt: insbesondere hinsichtlich a) Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Inspektionen und Wartungen (durch eigenes Personal und zugelassene Überwachungsstellen oder sachkundige Personen), b) Erfassung und Beseitigung von Mängeln, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln?
Anmerkung: Nicht bzw. nicht ausreichend beantwortet
Frage:
- Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?
Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von
Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,
- wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert
- wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?
Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?
Anmerkung: Nicht beantwortet
Frage:
- Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?
Anmerkung: Nicht beantwortet
Frage:
- Welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen sind nach Ihrer Auffassung erforderlich, um die o.a. Aufgaben vorbildlich erfüllen zu können.
Anmerkung: Nicht bzw. nicht ausreichend beantwortet
II. Fragerecht und Antwortpflicht
Gem. § 56 NKomVG haben Sie Anfragen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ergänzend dazu bestimmt § 18 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse:
„(2) Die Anfragen werden von dem Landrat innerhalb von 3 Wochen schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument beantwortet. Die anderen Fraktionen und Gruppen und die fraktionslosen Kreistagsmitglieder erhalten eine Kopie der Antwort. Ist eine Beantwortung innerhalb von 3 Wochen nicht möglich, ist eine kurze Zwischenmitteilung mit entsprechender Begründung zu erteilen. Mit den Antworten ist entsprechend Abs. 1 Satz 3 zu verfahren.
(3) Die Anfragen sind als Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung zu berücksichtigen, wenn dies von den Fragestellern spätestens am 14. Tage vor der Kreistagssitzung ausdrücklich beantragt wird. Die Anfragen werden dann vom Landrat grundsätzlich schriftlich beantwortet, so dass eine fraktionsinterne/gruppeninterne Vorbereitung möglich ist.“
Anm.: Abs. 3 gilt gem. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse entsprechend.
Welche Rechte sich aus § 56 Satz 2 NKomVG auch für Kreistagsabgeordnete ergeben, hat das Nds. OVG in seinem Urteil vom 4.3.2014 – 10 LB 93/13 – verdeutlicht. Es hat klargestellt, dass sich das „Auskunftsrecht gegen den … Hauptverwaltungsbeamten richtet und, dass sie oder er persönlich auskunftspflichtig ist und daher selbst Rede und Antwort stehen muss. Die Informationserteilung im Wege der Auskunft erfolgt in Form eines Dialogs (Frage und Antwort).“ Und weiter: „Das Auskunftsrecht … ist – wie der Informationsanspruch von Abgeordneten gegenüber der Landesregierung … – Ausfluss der Mitgliedschaft im (Kommunal-)Parlament, dem im demokratischen Rechtsstaat vor allem die Aufgabe zukommt, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Kontrolle über die Exekutive auszuüben.“
Diese Rechte, auf die das Gericht verweist, ergeben sich aus Artikel 24 unserer Landesverfassung, die bestimmt: „Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
Diese Rechte und Pflichten sind wie oben aufgezeigt verletzt.
III. Vorbereitungspflicht
Nach § 85 Abs. 1 i. V. m. § 72 Abs. 3 Satz 5 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen vorzubereiten. „Die Vorbereitung soll sicherstellen, dass Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen in Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu § 85 NKomVG).
Mit Schreiben vom 04.04.2024 hatte wir Sie unter Beifügung eines Beschlussvorschlages gebeten, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Ebenfalls am 04.04.2024 hatten wir Sie ausdrücklich zur Vorbereitung auf die von der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragten Beratungen zum Thema „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ (einschl. Beschlussvorschlag) um Beantwortung der o.a. Fragen gebeten.
Diese Fragen hätten Sie gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung (siehe oben), schriftlich so beantworten werden müssen, dass eine fraktionsinterne/gruppeninterne Vorbereitung möglich gewesen wäre.“
Der am 04.04.2024 beantragte Beratungspunkt stand zwar auf der Tagesordnung am 06.05.2024 im Ausschuss für Schule und Kultur, 23.05.2024 im Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau und 27.05.2024 im Kreisausschuss (der Kreistag soll dazu am 20.06.2024 beraten), eine sachgerechte Vorbereitung darauf war und ist bisher aufgrund der fehlenden Antworten jedoch nicht möglich gewesen.
Dadurch sehen wir auch unser Recht auf Mitwirkung erheblich verletzt (siehe Nds. OVG in seinem Urteil vom 4.3.2014 – 10 LB 93/13).
IV. Aufgrund des o. a. Verhaltens liegen u. E. zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen das NKomVG vor, die den Verdacht eines Verstoßes gegen Dienstpflichten von disziplinarrechtlicher Relevanz im Sinne des § 18 Abs. 1 NDiszG rechtfertigt (insbesondere die Dienstleistungspflicht, Wohlverhaltenspflicht und Gehorsamspflicht nach §§ 34,35 BeamtStG).
V. Sehr geehrter Herr Landrat, wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann beabsichtigen Sie, die unter I gestellten Fragen zu 2. und 3. zu beantworten?
- Aus welchen Gründen haben Sie die unter I gestellten Fragen zu 2. und 3. seit nunmehr fast zwei Monaten nicht beantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender