Archiv der Kategorie: Allgemein
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.04.2024
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Begründung:
In der Begründung unseres Antrages vom 16.01.2024 heißt es:
„Gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 20.11.2023 zu Hotteln und der des Kreistages vom 22.11.2023 zu Groß Düngen hat der Landrat rechtliche Bedenken geäußert. Es ist zu klären, ob und wann er gegenüber dem Verkehrsministerium Einspruch gegen diese Beschlüsse eingelegt hat, ob das Ministerium einen oder beide Beschlüsse beanstandet und ob diese Beanstandungen ggf. anzufechten sind.“
Seit fast einem halben Jahr erfolgte weder eine Umsetzung der Beschlüsse, noch eine Antwort des Ministeriums.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.04.2024
Bearbeitungszeit von Jahresabschlüssen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in § 129 Abs. 1 NKomVG ist folgendes bestimmt:
„(1) 1Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen; der konsolidierte Gesamtabschluss soll innerhalb von neun Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt werden. 2Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte stellt jeweils die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest und legt sie der Vertretung unverzüglich mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. 3Die Vertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten sowie über den konsolidierten Gesamtabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt. 4Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind dafür Gründe anzugeben.“
Bitte teilen Sie uns mit, wann in den letzten 5 Jahren die Jahresabschlüsse für jeweils welche Gemeinde nach wie vielen Monaten Bearbeitungszeit vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises abschließend geprüft worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal,Digitalisierung und
Innere Dienste
Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.04.2024
Unterhaltung eines Gewässers auf einer Ausgleichsfläche
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wer ist nach welcher Vorschrift verpflichtet, das Gewässer am südlichen Ortsrand von Heisede (Hammwiesengraben) auf einer Länge von ca. 130 m östlich der Marienburger Straße in welcher Form zu unterhalten?
Aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung a) sachgerecht oder b) nicht sachgerecht, den dortigen Gewässerrandstreifen auf ca. 130 m östlich der Marienburger Straße mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen (siehe § 58 Abs. 2 NWG, § 38 Abs. 1 und 4 WHG, § 1 Abs. 1
Nr. 3 und § 21 Abs. 5 BNatSchG)?
Welche rechtlichen oder technischen Gründe stehen einer solchen Bepflanzung durch den derzeitigen Nutzer entgegen a) im Bereich von 3 Metern zum Gewässer und b) im Bereich von 3 bis 7 Metern zum Gewässer?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.04.2024
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Planungen für die Berufsbildenden Schulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur aufzunehmen.
Begründung:
Auf den Beschluss des Kreistages vom 14.03.2024 und die Entscheidung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Hildesheim vom 17.04.2024 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Transparenz und klare Informationen bezüglich der Windkraftanlagen im Landkreis Hildesheim
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Die CDU-Fraktion des Kreistages Hildesheim setzt sich für Transparenz und klare Informationen bezüglich der Windkraftanlagen im Landkreis Hildesheim ein. Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger über die bestehenden und beantragten Windkraftanlagen sowie die damit verbundenen Genehmigungsverfahren informiert werden. Es soll auf einer detaillierten Karte ersichtlich sein, wo welche Anlagen stehen oder geplant sind. Des Weiteren wird vom Landrat Auskunft darüber verlangt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen einer Konzentration von Windkraftanlagen entgegenstehen oder geschaffen werden können, um enteignungsgleichen Vorhaben vorzubeugen. In den Fachausschüssen und im nächsten Kreistag soll nach einem Antrag der CDU-Fraktion auch über die Planung der zwingend erforderlichen Ausgleichsflächen und darüber beraten werden, ob und welche Maßgaben der Kreistag für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeben sollte.
Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.04.2024
Verwendung von Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann hat der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten? Wie hoch ist derzeit die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder? In welcher Höhe sind aus diesen Geldern welche einzelnen (siehe (BT-Drs. 16/12274, S. 58) praktischen, reale und unmittelbar wirkenden Maßnahmen (bitte genaue Beschreibung) im Bereich a) des Naturschutzes und b) der Landschaftspflege in welchen Orten und auf welchen Flächen (bitte genaue Lage angeben) finanziert bzw. durchgeführt worden? Wer war oder ist Eigentümer der jeweiligen Fläche? Welche Grundstücke wurden aus den Ersatzzahlungen wann und von wem gekauft? In welcher Form waren diese Grundstücke naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt? Wer war bzw. ist nach dem Kauf aufgrund welcher gesetzlichen oder vertraglichen Regelung in welchem Umfang für die Unterhaltung und Pflege der jeweiligen Grundstücke zuständig? Von Kosten in welcher Höhe ist jeweils für die Unterhaltung und Pflege auszugehen? Wodurch sind die dauerhafte Pflege und Unterhaltung gesichert? Wo waren und wo sind die Erträge aus Ersatzzahlungen und die entsprechenden Aufwendungen im Haushaltsplan des Landkreises abgebildet?
Begründung:
In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 (siehe Verwaltungsvorlage 35/XIX vom 4.11.2021) hatten Sie mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen aus den Ersatzgeldern gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022 2.481.819 € betrage. Seither sind aus diesen Mitteln angeblich vom Landrat zwei Grundstücke für den Naturschutz erworben worden (für insg. 520.000 € in 2023). Nach den Zielen des BNatSchG sind die Ersatzgelder jedoch unverzüglich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen. Daher ist zu klären, welche Ersatzzahlungen der Landkreis überhaupt erhalten hat und wer über deren Verwendung für welche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entscheiden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
AndreasKoschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste
Anlage 1 zur Beantwortung der Anfrage 209 – XIX
Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,17.04.2024
Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierung
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Wenn eine Gemeinde des Landkreises Hildesheim innerhalb eines Jahres Dritte damit beauftragt hat, dem gemeindlichen Abwasser Phosphat zu entziehen, erhält sie vom Landkreis im Rahmen der für solche Vorhaben zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 50.000 Euro.
Begründung:
Ob und in welchem Umfang es mit welcher Technik möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, dem Abwasser einer Kommune Phosphat zu entziehen, ist von vielen Bedingungen abhängig (insbesondere Art, Menge und Zusammensetzung des Abwassers, in Betracht kommende und auch patentrechtlich zulässige Technik, Fachpersonal für Ausführung und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens)
Der Beschlussvorschlag soll dazu dienen, die o. a. technische Möglichkeit im Sinne einer nachhaltigen Abfallverwertung zu erproben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz