Archiv der Kategorie: Allgemein

Windkraftanlagen         

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

 

Windkraftanlagen                                                                   Hildesheim, 12.04.2024
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welchen Flächen (möglichst parzellenscharf auf einer Karte darstellen) sind derzeit welche Windkraftanlagen mit welcher Leistung a) vorhanden und b) seit wann beantragt? Für welche Anlage hat das Genehmigungsverfahren begonnen und befindet sich in welchem Stadium? Welcher Zeitplan besteht für welches Genehmigungsverfahren oder welchen Antrag?
  2. In welchen Bereichen (bitte auf einer Karte darstellen) ist aufgrund der Belange, die bei der Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zu berücksichtigen sind, und vorbehaltlich der näheren Prüfung derzeit kaum eine Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen zu erwarten?
    Welche rechtlichen Bestimmungen a) des Bundes und b) des Landes stehen c) vor und d) nach Änderung der Regionalplanung einer Konzentration von Windkraftanlagen entgegen?

Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

§ 4 des Gesetzes stellt klar:

„(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung.“

Nach § 6 ist die „Genehmigung zu erteilen, wenn

  • sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Und in § 5 ist bestimmt:

„(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur

Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt

  1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können;
  2. Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen;
  3. Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden; Abfälle sind nicht zu vermeiden, soweit die Vermeidung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist; die Vermeidung ist unzulässig, soweit sie zu nachteiligeren Umweltauswirkungen führt als die Verwertung; die Verwertung und Beseitigung von Abfällen erfolgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften;
  4. Energie sparsam und effizient verwendet wird.“

3. Welche rechtlichen Bestimmungen des Bundes (einschl. der in § 13 BImSchG genannten und der des BGB) und welche des Landes stehen derzeit a) nach Auffassung der Kreisverwaltung und b) der Landesregierung einer Konzentration von Windkraftanlagen (z. B. in der historischen Landschaft des Ambergaus) entgegen oder können durch das Land insbesondere dafür geschaffen werden, um c) vor und d) nach Änderung der Regionalplanung enteignungsgleich Vorhaben zu verhindern, die insbesondere durch eine Verdichtung von Windkraftanlagen bewirkt werden können.

4. Nach welchen Regelungen des Bundes und des Landes ist wer ermächtigt, nach welchen gesetzliche Kriterien a) vor und b) nach Änderung der Regionalplanung zu entscheiden, wie viel Prozent der Fläche eines Landkreises c) für Windkraftanlagen und d) geeignete Ausgleichsflächen bis wann genutzt werden müssen oder max. genutzt werden dürfen.

5. Welche Rechtsmittel stehen wem gegen solche Entscheidungen zur Verfügung?

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die für eine Windkraftanlage erforderlichen Ausgleichsflächen im Nahbereich oder in der Region einer Windkraftanlage zu fordern und durchzusetzen?
Welche Größe, Lage und Beschaffenheit einer Ausgleisfläche ist für welche Größe a) einer Windkraftanlage und b) einer Ansammlung von Windkraftanlagen zur Erreichung welcher Zwecke nach welchen rechtlichen Vorgaben erforderlich oder zumindest zu fordern? Nach welcher Vorschrift ist es zulässig, im Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage die Entscheidung über die zu fordernde Ausgleichsfläche davon abhängig zu machen, dass ein Gesamtplan für die im Landkreis erforderlichen und geeigneten Ausgleichsflächen vorliegt und berücksichtigt wird? Wer ist im Landkreis nach welcher Vorschrift zuständig, darüber a) grundsätzlich z. B. durch eine Richtlinie für den Landkreis und b) im Einzelfall zu entscheiden, welche Ausgleichsflächen (Lage, Größe, Art, Nutzung, Unterhaltung durch usw.) erforderlich sind? Handelt es sich bei dieser Entscheidung im Einzelfall grundsätzlich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung?

Welche Planungen für die im Landkreis Hildesheim zu schaffenden und naturschutzrechtlich sinnvollen sowie aufeinander abgestimmten Ausgleichsflächen (einschl. der Gewährleistung deren nachhaltiger Unterhaltung oder Entwicklung) liegen der Kreisverwaltung vor oder sindfür wann geplant, um unter Berücksichtigung dieser zwingend erforderlichen überörtlichen Naturschutzplanung über die Genehmigung eine Windkraftanlage sachgerecht entscheiden zu können? Wann will die Verwaltung diese Planung dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

208 – Antwort

208 – Anlage 1, Gesamtliste aller WEA208 – Anlage 2, Laufende Verfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.04.2024 

Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Kreistages vom 23.06.2022 und 08.12.2022 sowie den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Bauinvestitionen“ vom 21.11.2022 (Anlage 10 des Haus-haltssicherungskonzeptes des Haushaltsplans 2023) ist über den Fortgang der Angelegenheit zu beraten und ggf. zu entscheiden

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

206 – Teilantwort 06.05.2024 (sh. Seite 2)


Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.04.2024

 

Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob und welche Maßgaben der Kreistag (z. B. hinsichtlich der Ausgleichsflächen) für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeben sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Kreisentwicklung und Hochwasserschutz


Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im LK Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2024

Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung bitten wir Sie, uns eine Übersicht darüber zuzusenden, wer seit dem 24.04.2023 nach welcher Regelung für welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert worden ist.

Begründung:

Es ist über die Wirksamkeit der bisherigen Förderungen zu beraten und über Verbesserungen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

205.-Antwort der Verwaltung


Organigramm und personelle Änderungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.04.2024

Organigramm und personelle Änderungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche personellen Änderungen hat es in der Zeit zwischen dem 01.11.2021 und 01.04.2024 bei welchen Beschäftigten des Bauordnungsamtes sowie des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement gegeben und welche weiteren Änderungen sind derzeit vorgesehen?

Wie viele Stellen, Dienstposten und Arbeitsplätze des Bauordnungsamtes sowie des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement sind derzeit oder waren in der Zeit seit 01.11.2021 tatsächlich nicht besetzt?

Weiterhin bitten wir Sie um ein aktuelles Organigramm über alle Organisationseinheiten und für die Ebenen der Dezernate, Ämter und Teams eine Übersicht aller Stellen, Dienstposten und Arbeitsplätze mit den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern einschl. deren Funktionen.

Bitte teilen Sie uns zudem mit, welche neuen Stellen und personellen Veränderungen seit dem 01.11.2021 im Landrätebüro und der Kommunalaufsicht geschaffen wurden oder vorgenommen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Mobilitätszentrale

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.04.2024

Mobilitätszentrale
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Mobilitätszentrale“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

 

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Über die von den Schulen ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden ab Beginn des nächsten Monats in einer Datei des Landkreises erfasst mit insbesondere Angaben über
  • Ort, Art und Umfang,
  • Datum der Feststellung,
  • Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
  • der für die Beseitigung angefallenen oder erwarteten Kosten sowie
  • die dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen gem. Nr. 2.3 des RdErl. d. MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ und dazu die Stellungnahme des RLSB oder dessen Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG).
  1. Die o. a. Datei wird in das Kreistagsinformationssystem eingestellt.
  2. Berichte im Sinne der Nr. 1., die ab Beginn des nächsten Monats gefertigt werden oder über bisher nicht beseitigte Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen vorgelegt worden sind, erhält der Ausschuss für Schule und Kultur einschließlich einer Stellungnahme des Landrates zur Kenntnis.

Begründung: 

Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich u. a. aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Sie dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen und dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsgemäße Nutzung von Schulen dienen zudem dem Werterhalt. Daher sollten die entsprechenden Aufgaben vorbildlich erfüllt werden. Und dazu kann das vorgeschlagene transparente System einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender