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Prüfauftrag zur Gullydeckel-Affäre

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in Sachen Gullydeckel- Affäre am 02.02.2023
eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob der Landkreis
Hildesheim verpflichtet war und noch verpflichtet ist, beim Gericht die
Unterbringung eines schwer psychisch kranken Mannes aus Harsum zu
beantragen. Der Mann, der den Bürgermeister von Harsum seit Juni 2022
wiederholt mit dem Tode bedroht hat, steht im Verdacht, im August 2022
Gullydeckel auf die Autobahn geworfen und im Frühjahr 2022 Bombendrohungen
gegen das Justizzentrum gerichtet zu haben. Seit Bekanntwerden der Sache
durch den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.08.2022
hätten die Abgeordneten im Kreisausschuss das Recht und die Pflicht gehabt,
über den Antrag auf Unterbringung zu entscheiden. An der Ausübung dieser
Rechte wurden die Abgeordneten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
durch verschiedene Maßnahmen gehindert. An die Landesregierung gerichtete
Bitten um Unterstützung blieben bisher ohne Erfolg. Daher sieht sich die
CDU-Fraktion gezwungen, von einer dafür anerkannten Kanzlei eine Verletzung
der Abgeordnetenrechte und Möglichkeiten auf Hilfe prüfen zu lassen.


Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.02.2023

Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?

Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?

Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 01.02.2023

 

Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollten, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen entsprechenden Begrünungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.

Begründung:

Es gibt viele Flächen des Landkreises, z.B. an den landkreiseigenen Schulen, die sich anbieten, mehr als bisher bepflanzt zu werden.

Der Landkreis sollte Vorbild sein für andere, auch als Zeichen gegen die Entwicklung von Schottergärten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Sprachkurse für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 01.02.2023

 

 

Sprachkurse für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Anfrage nach § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich im kommenden Sommer (und zukünftig) ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen und zur Erfüllung ihrer Schulpflicht eine Vollzeitschulform/berufsbildende Schule besuchen? Welcher zusätzliche Sprachunterricht wird a) an diesen Schulformen und b) von welchen anderen Stellen angeboten, damit eine realistische Chance zum Erwerb eines Schulabschlusses besteht?

 

  1. Welche sprachfördernden Angebote werden seitens des Landkreises (Schulamt, Ausländerbehörde usw.) in Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen oder anderen Stellen derzeit angeboten oder für wann geplant?

Begründung:

Es ist zu erwarten, dass der Anteil unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, auch aus der Ukraine ansteigen wird. Bekannt ist, dass in den zurückliegenden Jahren eine nicht unerhebliche Zahl von Schülerinnen und Schüler in den berufsbildenden Schulen keine Schulabschlüsse erreicht haben. Ursache waren hier oft fehlende bzw. nicht ausreichende Sprachkenntnisse.

Die Chancen dieser Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt sind dadurch erheblich gemindert. Auch vor dem Hintergrund des immer drastischer werdenden Fachkräftemangels sehen wir hier einen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                             gez. Ramon Herbst
Fraktionsvorsitzender                                       Sprecher für Schule und Kultur

Antwort der Verwaltung


Sachstand Führerscheinumtausch

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.01.2023

 

Sachstand Führerscheinumtausch

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sachstand Führerscheinumtausch“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3) aufzunehmen.

Begründung:

Über den Sachstand ist zu berichten und zu beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                   

gez. Friedhelm Prior                                                                
Fraktionsvorsitzender


Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 20.01.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ (siehe insbesondere Vorlage 318/XIX )  in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3) und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und zu beschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                   

gez. Friedhelm Prior                                                                
Fraktionsvorsitzender

 


Masterplan Windenergie im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 18.01.2023

Masterplan Windenergie im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Masterplan Windenergie im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Landkreis Hildesheim sollte auf einen sachgerechten Ausbau der Windenergie in seinem Gebiet hinwirken mit dem Ziel, dass die durch solche Anlagen erzeugte Energie möglichst in unserem Landkreis genutzt wird und die für den Einsatz dieser Technik erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Artenschutz ebenfalls in unserem Landkreis getroffen werden. Die dafür erforderlichen Planungen und Beschlüsse sind nach den aktuellen und geplanten bundes- und landesrechtlichen Regelungen zeitnah gefordert, um auch in unserem Landkreis den Klimazielen gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz, Umwelt
und Hochwasserschutz
der CDU-Kreistagsfraktion