Archiv der Kategorie: Allgemein

Volkshochschule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

 

„Volkshochschule“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule“ die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen:

Begründung:

  1. Es ist nach einem Sachstandsbericht der Verwaltung zu erörtern, welche Beschlüsse des Kreistages bzw. seiner Gremien für den weiteren Betrieb der Volkshochschule erforderlich
    sind. Hierzu verweisen wird auf die Beschlüsse des Kreisages vom 09.07.2020 (TOP 27.3), 25.03.2021 (TOP 30.1), 23.06.2021 (TOP 10), 15.07.2021 (TOP 6.4).
  2. In der am 15.07.2021 vom Kreistag beschlossenen Zuwendungsvereinbarung ist u. a. bestimmt:

„Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH gewährt der Volkshochschule
Hildesheim gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss nach Maßgabe
des Wirtschaftsplanes und entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates
unter der Voraussetzung, dass zumindest die Beibehaltung der derzeitigen
Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird.“

Nach uns vorliegen Informationen soll die Beibehaltung des räumlichen Angebots in Sarstedt von der Kreisverwaltung zumindest teilweise in Frage gestellt worden sein. Im Gegensatz dazu ist zumindest nach Auffassung der CDU-Fraktion eine bedarfsgerechte Erweiterung des VHS-Angebots auch in Sarstedt anzustreben. Dabei sind die gesellschaftlichen Veränderungen
– mehr noch als bisher – zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Hildesheimer Pflegekonferenz 2022

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

                                                                                            Hildesheim, den 12.01.2022

 

„Hildesheimer Pflegekonferenz 2022“ und „Ergebnisse der letzten örtlichen
Pflegekonferenz“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Hildesheimer Pflegekonferenz 2022“ und „Ergebnisse der letzten örtlichen Pflegekonferenz“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreistagsgremien sind über die „Ergebnisse der letzten örtlichen Pflegekonferenz“ und den Sachstand zur Planung der „Hildesheimer Pflegekonferenz 2022“ zu informieren. Über die weiteren Maßnahmen ist einschl. Zeit- und Finanzplanung zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anfrage Altenpflege

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Anfrage Altenpflege
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Thema Altenpflege bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer bietet im Landkreis Hildesheim in welchen Gemeinden jeweils wie viele Pflegeplätze an
    a) teilstationäre Pflegeplätze,
    b) vollstationäre Pflegeplätze und
    c) Kurzzeitpflegeplätze oder Tagespflegeplätze, sonstige Pflegeplätze, die für den Landkreis Hildesheim erkennbar und planbar in Anspruch genommen werden können?
  2. In welchen Gemeinden sieht die Verwaltung für welche Art von
    Pflegeplätze (siehe Nr. 1) welchen zusätzlichen Bedarf und wie soll dieser Bedarf von wem kurz-, mittel- und langfristig gedeckt werden?
  3. Gibt es eine Übersicht über öffentliche oder private Gebäude oder

Einrichtungen, oder Flächen für Einrichtungen die für Pflege im Sinne
der o.a. Nr. 1 wären?

4. Welche baulich-technischen Mindestanforderungen oder sonstigen
rechtlichen Anforderungen sind an die Errichtung und Nutzung der in Nr. 1 genannten Pflegeplätze in welchen Regelungen vorgeschrieben

a) für Personen ohne Pflegegrad,
b) Personen mit Pflegegrad und
c) Personen mit Pflegegrad über 1?

  1. Wie hoch ist in den einzelnen Gemeinden der Bedarf an Tagespflegeplätzen oder
    Kurzzeitpflegeplätzen für Personen
    a) ohne Pflegegrad,
    b) Personen mit Pflegegrad 1 und
    c) Personen mit Pflegegrad über 1?
  2. Wie ist die durchschnittliche Dauer für eine Kurzzeitpflege?
  3. Würden für den Fall, dass mehr Kurzzeitpflegeplätze angebotenwürden, genügend ausgebildete Pflegefachkräfte für die Pflege zur Verfügung stehen?
  1. Besteht ein Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz in
    einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege außerhalb einer Pflegeeinrichtung? Wenn ja, wer istverpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen?
  1. Welche Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen usw.
    sind für die Errichtung und den Betrieb welcher Art von
    a)stationären und
    b) ambulanten Pflegeeinrichtungen nach welcher Vorschrift erforderlich?Wie unterscheiden sich diese Anforderungen hinsichtlich
    a) einer Kindertagesstätte,
    b) eines Altenpflegeheimes und
    c) einer Privatklinik?

10. Welche gewerberechtlichen Anforderungen zu Zuverlässigkeit bestehen für den Betreiber
a) eines Altenpflegeheimes oder
b) einer Kindertagesstätte?

11. Welche spezifischen Anforderungen gibt es an die Zuverlässigkeit der Betreiber von
Altenpflegeeinrichtungen?

12. Wer ist für die gewerberechtliche Überwachung der Altenpflegeheime imLandkreis
Hildesheim aufgrund welcher Bestimmung zuständig?

  1. Wo unterstützt der Landkreis ehrenamtliche Initiativen oder Nachbarschaftshilfen,die bei Krankheit oder sonstigen Unterstützungsbedarfen älteren Menschen Hilfestellungen anbietet, damit diese möglichst lange selbstbestimmt zu Hause den Alltag bewältigen können?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV und Schülerbeförderung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreistagsgremien sind über die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Schülerbeförderung mit einer Darstellung,der bisher angefallenen und zukünftig zu erwartenden Kosten zu informieren.Zudem ist es erforderlich, über die zukünftigen Maßnahmen einschließlich Zeit- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der derzeitigen Fördermittel zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß                                                    

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Planungen zu den berufsbildenden Schulen

008 – Antwort der Verwaltung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Thema „Planungen zu den berufsbildenden Schulen“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Stellen sind in den vergangen vier Jahren wann und in welcher Form an den Planungen für die berufsbildenden Schulen beteiligt worden?

Welche Stellen haben wann und welche konkreten Vorschläge in die Verfahren eingebracht? Wie werden die einzelnen Vorschläge von der Verwaltung beurteilt?

Welche Kosten sind für die o. a. Planungen a) insgesamt und b) durch die Beteiligungen von

Berater/Planern für welche Leistungen angefallen?

Welche Grundstücke stehen für welche Vorhaben aufgrund welcher rechtlichen Grundlage

a) bereits sicher zur Verfügung oder b) können aus Sicht der Verwaltung in die Planung einbezogen werden?

Welche Kosten sind für die weiteren Planungen in welchen Zeitfenstern

a) insgesamt und b) für welche einzelnen Schulen zu erwarten und haushaltsrechtlich einzuplanen?

Welche Aufträge sind derzeit von wem aufgrund welcher Beschlüsse für die o. a. Planungen
mit welcher Verbindlichkeit, für welchen Zeitraum und welchen Kosten erteilt?

Welche weiteren Planungsaufträge sind für die o. a. Planungen und Vorhaben erforderlich?

Welche Gespräche sind mit welchem Ergebnis wann und vom wem mit der Stadt Hildesheim geführt worden hinsichtlich der Frage, ob in der Stadt Hildesheim Grundstücke für die o. a. Planungen bzw. berufsbildenden Schulen zur Verfügung stehen?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
CDU-Kreistagsfraktion


Kunst – und Kulturpreis

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Kunst – und Kulturpreis

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kunst und Kulturpreis “ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag

Für den jährlich zu vergebenden  Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim, der insbesondere in den Schulen verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste anspricht, werden im  Haushaltsplan 2022 insgesamt 25.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant.

Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach öffentlicher Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.

Begründung:

Der Kunst –und Kulturpreis hat im vergangenen Jahr in den Schulen großen Anklang gefunden und sollte unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen erneut durchgeführt werden

Mit freundlichem Gruß                                                      

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

                                                                                                    Hildesheim, den  06.01.2022

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufhebung der Jagdsteuersatzung“ in die Tagesordnung aufzunehmen: a) der zuständigen Fachausschüsse, b) des Kreisausschusses und c) des Kreistages. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002, wird gemäß der als Anlage beigefügten Satzung aufgehoben.“

Begründung:

Der Vorschlag zur Abschaffung der Jagdsteuer entspricht einer seit Jahren andauernden Entwicklung. Die Abschaffung der Steuer verdient den Vorzug vor einer Steuerminderung, weil der für die Steuererhebung erforderliche Verwaltungsaufwand vollständig entfällt. Zudem ist die Wiedereinführung der Jagdsteuer jederzeit möglich.

Den durch die Abschaffung der Jagdsteuer entfallenden Steuereinnahmen (ca. 140.000 Euro) sind die Kosten gegenüberzustellen, die von Jägern bereits seit  Jahren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übernommen werden. Dies sind nicht nur die Kosten zur Beseitigung des Fallwildes. Im Übrigen leisten die Jäger einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schweinepest (ASP).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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ANLAGE

zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, vom 11.01.2022 zur Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim in seiner Sitzung am …    folgende Satzung beschlossen:

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim wird aufgehoben.

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Hildesheim, den

Anlage Präsentation_Jagdsteuer