Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen
CDU-Fraktion enttäuscht über Ablehnung der dritten Krippenkraft durch SPD und Grüne
Für die niedersächsischen Krippenkinder war der 15. Mai 2014 ein Tag der Entscheidung. Offenbar mit negativem Ausgang.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte am vergangenen Donnerstag einen Antrag im Niedersächsischen Landtag zur namentlichen Abstimmung gestellt, der die Förderung einer dritten Kraft in allen Krippengruppen des Landes zum Ziel hatte. Die Christ-demokraten griffen damit eine Kernforderung der „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“ auf. Die Volksinitiative hatte mit über 100.000 Unterschriften erreicht, dass der Landtag ihr Anliegen beraten und darüber entscheiden musste.
Am Donnerstag stand die abschließende Beratung hierzu an. Der Antrag, flächendeckend die dritte Kraft in den Krippengruppen einzuführen, erreichte bei der Abstimmung Stimmengleichheit und wurde somit mit dem denkbar knappsten Ergebnis abgelehnt.
Alle anwesenden Abgeordneten von CDU und FDP stimmten in der Einzelabstimmung, bei der jeder Abgeordnete namentlich aufgerufen wurde, für den Antrag. Die Sozial-demokraten und Grünen stimmten dagegen. „Großes Lob für unseren CDU-Abgeordnete/n Klaus Krumfuß, der den Antrag unterstützt hatte. Enttäuscht sind wir von Bernd Lynack von der SPD und Ottmar von Holtz von den Grünen. Beide stimmten gegen die dritte Krippenkraft“, zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Christian Berndt, enttäuscht.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Kreistag für einen besseren Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen einsetzen und sieht das Land weiter in der Pflicht, die Mehrkosten hierfür zu tragen. „Zu Oppositionszeiten und im Landtagswahlkampf hatten SPD und Grüne versprochen, die Forderungen der Volksinitiative umsetzen zu wollen. Das Nein von Rot-Grün jetzt im Landtag spricht Bände. Die rot-grünen Wahlversprechen und Beteuerungen haben kurze Beine“, so Christian Berndt. „Sie werden ihrer Verantwortung für die frühkindliche Betreuung nicht gerecht“, kritisiert er das Abstimmungsverhalten und ist gespannt, wie Lynack und von Holtz als Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen ihre Ablehnung im Landtag rechtfertigen.
Die Landesregierung bleibt aufgefordert, ab August einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 52 Prozent zu geben; dieser wäre dann genauso hoch wie für die anderen Betreuungskräfte in den Krippen. Ab dem 1. Januar 2015 sollten die Kosten für die dritte Kraft vom Land zu 100 Prozent übernommen werden.
Die dritte Krippenkraft ist notwendig. Das Land sollte sie finanzieren. „Die Kommunen schaffen das nicht dauerhaft. Das Land hat den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt, jetzt muss es auch für ordentliche Standards sorgen“, so Berndt abschließend.
Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen dauert zu lange
Gruppe CDU/FDP im Kreistag fordert Vorrang für Bürgeransprüche
Eine unverzügliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten in der Kreisverwaltung bei Anträgen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zum Lebensunterhalt fordert die Gruppe CDU/FDP im Kreistag.
Die Kreisverwaltung hatte zuvor auf Anfrage folgende durchschnittlichen Bearbeitungs-zeiten im Jahr 2013 mitgeteilt: 82 Tage bei der Eingliederungshilfe, 76 Tage bei der Hilfe zur Pflege, 33 Tage bei Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt und 20 Tage bei Hilfen für Heimkehrer und politischen Flüchtlingen.
Diese Bearbeitungszeiten überschreiten in weiten Teilen das erträgliche Maß und müssen im Interesse der betroffenen Menschen so schnell wie möglich in erheblichem Umfang verringert werden, fordert die Gruppe CDU/FDP, die deshalb hierzu eine Beratung und Beschlussfassung im Kreistag und seinen Gremien beantragt hat.
„Wir haben uns bereits wiederholt dafür eingesetzt“, erklärte Christian Berndt, Gruppenvorsitzender im Kreistag, „dass der Schwerpunkt der Arbeit dort liegen muss, wo direkte Bürgerinteressen betroffen sind und Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungen der Kreisverwaltung abhängen. Entsprechend muss der Personaleinsatz sein. Obwohl noch immer in verschiedenen Bereichen der Verwaltung überplanmäßig Personal eingesetzt wird, gelingt es dem Landrat offenbar nicht, entsprechende Personalentscheidungen durchzusetzen oder auch nur kurzfristig für Abhilfe zu sorgen. Von einem vernünftigen Personalentwicklungsprogramm ganz zu schweigen. In keinem Fall ist es aber hinnehmbar, dass vorhandene freie Stellen in diesem Bereich nicht zeitnah ausgeschrieben und besetzt werden.“
„Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf angemessene Bearbeitungszeiten ihrer Anträge“, unterstreicht auch der stellvertretende Gruppensprecher Dr. Bernd Fell (FDP). „Dies erfordert nicht zwangsläufig Personalaufbau sondern zeitgemäße Ablaufprozesse und Entscheidungsstrukturen. Offenbar gibt es hier Handlungsbedarf.“
Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts
CDU/FDP-Gruppe im Kreistag legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein
Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag geht weiter gegen die Amtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner vor
Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 01.04.2014 wurde nach Prüfung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Somit ist weder über die Klage noch über den Eilantrag rechtskräftig entschieden.
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Hannover mit seiner schnellen Entscheidung den Weg dafür frei gemacht, dass nun zeitnah das in II. Instanz zuständige Oberverwaltungs gericht Lüneburg über die maßgeblichen Rechtsfragen befinden kann. Damit besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass die erforderlichen Wahlen noch rechtzeitig vor dem regulären Ende der Amtszeit von Landrat Wegner durchgeführt werden können.
Bürger- und Wahlrecht schützen!
CDU-Fraktionen in den Kreistagen Peine und Hildesheim sowie im Rat der Stadt Salzgitter fordern gemeinsam die CDU-Landtagsfraktion zu einer Gesetzesinitiative auf.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktionen haben im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen der jeweiligen rot-grünen Mehrheiten schlechte Erfahrungen mit einigen weit gefassten Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gemacht.
So kann laut Gesetz die Verlängerung von Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten im Zusammenhang mit Fusionsbestrebungen beschlossen werden; Kriterien regelt das Gesetz aber nicht. Zudem ist die Anhörung von Einwohnern derzeit nur im Falle von Gebiets-änderungen von Gemeinden vorgesehen.
Gerade diese Unklarheiten bei der Verlängerung von Amtszeiten gehen zu Lasten des Wahl- und Beteiligungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger und laden zu merkwürdigsten Überlegungen ein. „Jedenfalls“, so die Vorsitzenden Fechner (Peine), Stratmann (Salzgitter) und Berndt (Hildesheim) übereinstimmend, „kann nur ein vager Beschluss, Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen, nicht ausreichen“.
Außerdem könne es nicht sein, dass die Einwohner dem Gesetzeswortlaut nach nur bei Gebietsveränderungen von Gemeinden und nicht auch von Landkreisen oder sogar bei deren geplanten Zusammenschlüssen anzuhören sind.
Hintergrund ist, dass die Kreistage in Peine und Hildesheim Ende des vergangenen Jahres mit ihren rot-grünen Mehrheiten pauschal beschlossen haben, Fusionsverhandlungen mit Nachbarkommunen aufzunehmen. In Salzgitter sollte ursprünglich mit ähnlichem Ansatz die anstehende Wiederwahl des beliebten Oberbürgermeisters Frank Klingebiel (CDU) für eine reguläre Amtszeit verhindert werden.
Die in diesem Jahr an sich endenden Amtszeiten beider Landräte wurden jedoch schon im Oktober bzw. Dezember pauschal um zwei Jahre, d.h. 25 % der Wahlzeit, verlängert. Rechtlich ist dieses Vorgehen nach Überzeugung der CDU-Fraktionen sehr fraglich. Deshalb ist auch eine Klage der Hildesheimer Kreistagsfraktion vor dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig, der sich der örtliche CDU-Abgeordnete Klaus Veuskens als Einzel-person angeschlossen hat.
„Die Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag wird nun gebeten eine Gesetzes-initiative vorzunehmen, um eine missbräuchliche Auslegung des § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zukünftig zu verhindern.“, so Christian Berndt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hildesheimer Kreistag. Außerdem solle auch die Beteiligung von Einwohnern im Fall von Fusionsverhandlungen von Landkreisen verbindlich vorgeschrieben werden. Dieses regelt der § 25 NKomVG nur für Gemeinden.
„Wie die CDU vor Ort mehrfach betont hat, steht sie ergebnisoffenen Verhandlungen konstruktiv gegenüber – allerdings nicht unter Verletzung des Wahlrechtes unter faden-scheinigen Gründen und ohne die Einwohner an den Verhandlungen zu beteiligen, und
zwar mit für die Verhandelnden verbindlichem Votum!“, so Berndt in einer aktuellen Stellungnahme.
„Bei einer erfolgreichen Initiative im Landtag wäre für ganz Niedersachsen Klarheit geschaffen“, erklärten Berndt, Fechner und Stratmann übereinstimmend.
CDU/FDP-Gruppe klagt gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners
Klage gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners
Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag will dieAmtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner nicht hinnehmen. Der Gruppenvorsitzende Christian Berndt kündigt rechtliche Schritte an: „Die Gruppe CDU/FDP sieht das höchste demokratische Recht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich zu wählen, willkürlich verletzt. Deshalb haben wir vor dem Verwaltungsgericht gegen den Mehrheitsbeschluss des Kreistages von SPD und Grünen Klage erhoben“, sagt Berndt.
„Gerade ein Landrat mit umfassenden Leitungskompetenzen als Chef der Verwaltung und Mitglied im Kreistag kraft Amtes braucht zwingend demokratische Legitimation“, ergänzte Dr. Bernd Fell, Vertreter der FDP im Kreistag.
Der Kreistag hatte am 09.12.2013 die Amtszeit des Landrats um zwei Jahre verlängert. Eigentlich würde sie regulär am 31.10.2014 enden. Gleichzeitig mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai sollte deshalb ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin von den Bürger/-innen des Landkreises gewählt werden. Dazu soll es nach dem Willen von Rot-Grün nun erst im Frühjahr 2016 kommen.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz macht es zwar seit Ende 2010 möglich, auf Neuwahlen zu verzichten und eine Amtszeitverlängerung zu beschließen, wenn Kommunen über eine Fusion verhandeln. „Ob diese Rechtsänderung überhaupt in dieser Form verfassungsgemäß ist, wird jedoch gerichtlich zu prüfen sein“, erläutert Christian Berndt. „Abgesehen davon war es in jedem Fall die Absicht des Gesetzgebers, nur bei konkret laufenden Fusionsverhandlungen den Hauptverwaltungsbeamten die Möglichkeit zu geben, in Ruhe zu Ende zu verhandeln, wenn dieses bis zum regulären Ende der Amtszeit nicht möglich scheint“.
Genau dies trifft aber laut Berndt im hiesigen Fall nicht zu, denn der Landkreis Hildesheim habe weder im Zeitpunkt des Beschlusses noch bis heute über Fusionsverhandlungen mit einer konkreten Nachbarkommune beschlossen.
„Bloße Vorgespräche zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine reichen nicht aus, um die Beschneidung des Wahl-rechts der Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen“, so Berndt.
„Wenn man die entscheidenden Punkte bedenkt, so z.B. wer die Altschulden Peines zahlt, ob und wie die Bürgerinnen und Bürger und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingebunden werden, wie viele Arbeitsplätze eine neue Kreisverwaltung mit welchen Außenstellen haben sollte, wo überhaupt Synergien zu heben wären und ob eine lebens-fähige Körperschaft entsteht, die von ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben decken kann, welche Schulstandorte überflüssig werden, wie hoch die Kreisumlage sein müsste, ob einige Gemeinden Peines nicht völlig anders ausgerichtet sind und daher andere Partner bevorzugen, um nur einige zu nennen, wird klar, dass seriöse Verhandlungen im zur Verfügung stehenden Zeitraum von zwei Jahren nicht realistisch denkbar sind. Dazu kommt natürlich, dass auch das Umfeld mit Bedacht werden muss. Hier wäre in erster Linie das Job-Center in Hildesheim zu nennen, das mit dem Optionskreis Peine, der alle Aufgaben selbst erledigt, oder auch die Frage der Zukunft der Sparkassen zu erwähnen. Eine Fusion zu Lasten der Arbeitssuchenden darf es jedenfalls nicht geben.“ erläuterten Berndt und Fell weiter.
„Es besteht zumindest der Verdacht“, so Berndt abschließend, „dass rein parteitaktische Gründe bei SPD und Grünen zur Verlängerung der Amtszeit geführt haben. Hiergegen und gegen Fusionsschnellschüsse werden wir uns vehement im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wehren.“
Eine Klageschrift wurde heute bei Gericht eingereicht. Auch der ehemalige Peiner Erste Kreisrat Wolfgang Kiesswetter hat Klage erhoben, allerdings klagt er als betroffener Wähler.
Missbrauchsfall gibt Anlass zur Sorge
Gruppe CDU und FDP im Kreistag fragt nach der Zusammenarbeit von Polizei und Jugendhilfe
Aufgrund der aktuellen Presseberichte zum Verdacht des schweren Kindesmissbrauchs durch eine als Tagesmutter tätige Frau im Südkreis, hat die Gruppe CDU/FDP im Kreistag Hildesheim nun beantragt, das Thema im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss auf die Tagesordnung zu setzen.
Nach Auffassung der Gruppe besteht auch für den Kreis Handlungsbedarf.
CDU und FDP interessieren sich grundsätzlich dafür, welche Voraussetzungen für den Einsatz von Tagesmüttern bestehen und wie das Jugendamt ggf. die Eignung jeweils prüft.
„Tagesmütter decken einen nicht unerheblichen Teil der Krippen- und Tagesbetreuung ab“, erklärte Christian Berndt, Gruppenvorsitzender im Kreistag, „ein Grund mehr sicherzustellen, dass Eltern sich auf diese Kräfte verlassen können. Ob der Kreis dafür genug tut, werden wir prüfen.“
Neben einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall ist vor allem die Frage der Zuverlässigkeits-Überprüfung grundsätzlich zu erörtern, so Friedhelm Prior, Sprecher für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit der CDU-Kreistagsfraktion.
Insbesondere wird daher gefragt, warum die Verdächtige überhaupt bzw. bis zu dem o. a. Zeitpunkt als Tagesmutter tätig sein konnte.
Die Gruppe interessiert zudem, ob und wie die Kreisverwaltung über den Verdacht der Straftat oder andere Umstände, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Tagesmutter hätten aufkommen lassen müssen, informiert worden ist.
Wichtig ist der Gruppe auch zu erfahren, welche Konsequenzen die Kreisverwaltung erwägt und welche zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung entsprechender Sachverhalte geeignet und geboten sein könnten
CDU-Fraktionen fordern umfassende Bürgerbeteiligung
CDU-Fraktionen im Hildesheimer und Peiner Kreistag fordern klare Konditionen und umfassende Bürgerbeteiligung bei den anstehenden Fusionsverhandlungen
Am Freitag trafen sich Vertreter der CDU-Kreistagsfraktionen aus Hildesheim und Peine sowie der CDU-Ratsfraktion Salzgitter zu einem weiteren Meinungsaustausch. Eingeladen hatte dazu der Hildesheimer Fraktionsvorsitzende Christian Berndt ins hiesige Kreishaus.
Die Hildesheimer CDU ist nicht prinzipiell gegen Fusionsverhandlungen mit dem nordöstlichen Nachbarkreis, erklärte Berndt. Voraussetzung sei aber, dass am Ende eine Gebietskörperschaft stehe, die ohne strukturelles Defizit langfristig lebensfähig sei. Der Landkreis Hildesheim habe auch aufgrund der CDU-Politik der letzten Wahl-periode seine Konsolidierungshausaufgaben gemacht und sei finanziell auf dem Weg der Besserung, dies gelte sowohl bei den Sach- als auch bei den Personalausgaben.
Ein entsprechendes Ergebnis hätten die Peiner Kollegen -laut Hans-Werner Fechner, CDU-Fraktionsvorsitzender im Peiner Kreistag- aufgrund der Rot/Grünen Mehrheitsbeschlüsse in ihrem Kreistag nicht erzielen können.
Dennoch suche er sich heute den Fusionspartner lieber selbst aus als womöglich in einigen Jahren zu ungeliebten Bündnissen gezwungen zu werden.
Über die Art und Weise des im November letzten Jahres „faktisch vollzogenen Kreisanschlusses Osterodes an Göttingen“ sind beide erbost: „Das lief nicht auf Augen-höhe und die Bürger wurden weder rechtzeitig informiert noch umfassend einbezogen“.
Diese Feststellung bestätigte Dr. Harald Noack, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Göttinger Kreistag, der bei der Sitzung eigene Erfahrungen beitrug.
“Eine wegen Nichtbeachtung der Bevölkerung seitens der Rot/Grünen-Mehrheiten spät gebildete Bürgerinitiative wie in Osterode kann keine Lösung sein. Im Gegenteil: Die Bevölkerung muss von Beginn an laufend über den Stand der Verhandlungen informiert und vor wesentlichen Weichenstellungen beteilig werden“, forderten Berndt und Fechner dann auch. Dies gilt insbesondere für das Ergebnis, eine Fusion kommt für uns nur in Betracht, wenn die Menschen hierzu befragt werden und zustimmen.
Und Dr. Noack ergänzte: „Hier können die Grünen als Teil der Mehrheitsgruppen in
beiden Kreistagen einfordern, was sie vor der Landtagswahl postulierten, nämlich
Landkreisfusionen nur durch Bürgerentscheide zuzulassen.“