CDU/FDP-Gruppe klagt gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners

Klage gegen beschlossene Amtszeitverlängerung Wegners

Die CDU/FDP-Gruppe im Hildesheimer Kreistag will dieAmtszeitverlängerung des SPD-Landrats Reiner Wegner nicht hinnehmen. Der Gruppenvorsitzende Christian Berndt kündigt rechtliche Schritte an: „Die Gruppe CDU/FDP sieht das höchste demokratische Recht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich zu wählen, willkürlich verletzt. Deshalb haben wir vor dem Verwaltungsgericht gegen den Mehrheitsbeschluss des Kreistages von SPD und Grünen Klage erhoben“, sagt Berndt.

„Gerade ein Landrat mit umfassenden Leitungskompetenzen als Chef der Verwaltung und Mitglied im Kreistag kraft Amtes braucht zwingend demokratische Legitimation“, ergänzte Dr. Bernd Fell, Vertreter der FDP im Kreistag.

Der Kreistag hatte am 09.12.2013 die Amtszeit des Landrats um zwei Jahre verlängert. Eigentlich würde sie regulär am 31.10.2014 enden. Gleichzeitig mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai sollte deshalb ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin von den Bürger/-innen des Landkreises gewählt werden. Dazu soll es nach dem Willen von Rot-Grün nun erst im Frühjahr 2016 kommen.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz macht es zwar seit Ende 2010 möglich, auf Neuwahlen zu verzichten und eine Amtszeitverlängerung zu beschließen, wenn Kommunen über eine Fusion verhandeln. „Ob diese Rechtsänderung überhaupt in dieser Form verfassungsgemäß ist, wird jedoch gerichtlich zu prüfen sein“, erläutert Christian Berndt. „Abgesehen davon war es in jedem Fall die Absicht des Gesetzgebers, nur bei konkret laufenden Fusionsverhandlungen den Hauptverwaltungsbeamten die Möglichkeit zu geben, in Ruhe zu Ende zu verhandeln, wenn dieses bis zum regulären Ende der Amtszeit nicht möglich scheint“.

Genau dies trifft aber laut Berndt im hiesigen Fall nicht zu, denn der Landkreis Hildesheim habe weder im Zeitpunkt des Beschlusses noch bis heute über  Fusionsverhandlungen mit einer konkreten Nachbarkommune beschlossen.

„Bloße Vorgespräche zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine reichen nicht aus, um die Beschneidung des Wahl-rechts der Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen“, so Berndt.

„Wenn man die entscheidenden Punkte bedenkt, so z.B. wer die Altschulden Peines zahlt, ob und wie die Bürgerinnen und Bürger und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingebunden werden, wie viele Arbeitsplätze eine neue Kreisverwaltung mit welchen Außenstellen haben sollte, wo überhaupt Synergien zu heben wären und ob eine lebens-fähige Körperschaft entsteht, die von ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben decken kann, welche Schulstandorte überflüssig werden, wie hoch die Kreisumlage sein müsste, ob einige Gemeinden Peines nicht völlig anders ausgerichtet sind und daher andere Partner bevorzugen, um nur einige zu nennen, wird klar, dass seriöse Verhandlungen im zur Verfügung stehenden Zeitraum von zwei Jahren nicht realistisch denkbar sind. Dazu kommt natürlich, dass auch das Umfeld mit Bedacht werden muss. Hier wäre in erster Linie das Job-Center in Hildesheim zu nennen, das mit dem Optionskreis Peine, der alle Aufgaben selbst erledigt, oder auch die Frage der Zukunft der Sparkassen zu erwähnen. Eine Fusion zu Lasten der Arbeitssuchenden darf es jedenfalls nicht geben.“ erläuterten Berndt und Fell weiter.

„Es besteht zumindest der Verdacht“, so Berndt abschließend, „dass rein parteitaktische Gründe bei SPD und Grünen zur Verlängerung der Amtszeit geführt haben. Hiergegen und gegen Fusionsschnellschüsse werden wir uns vehement im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wehren.“ 

Eine Klageschrift wurde heute bei Gericht eingereicht. Auch der ehemalige Peiner Erste Kreisrat Wolfgang Kiesswetter hat Klage erhoben, allerdings klagt er als betroffener Wähler.

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