Die Flüchtlingssituation bewältigen-Integration sicherstellen; Antrag gem. § 7 GO

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                            Hildesheim, 07.09.2015
Antrag gem. §7 GO;
Die Flüchtlingssituation bewältigen – Integration sicherstellen
Flüchtlingsaufnahme

In diesem Jahr werden bis zu 80 000 Asylbewerber in Niedersachsen erwartet. Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind überfüllt. In vielen Kommunen werden Asylbewerber bereits in Turnhallen, Messehallen oder Zelten untergebracht. Die Situation hat alarmierende Ausmaße. In Anbetracht der dauerhaft schlechten Aussichten für die Krisengebiete des Nahen und Mittleren Ostens ist eine Abnahme der Asylbewerberzahlen kurzfristig nicht zu erwarten. Auf den Landkreis Hildesheim entfallen bereits mit Stand Ende August 900 Flüchtlinge, die Verwaltung rechnet mit weiteren, erheblich steigenden Zahlen noch für dieses Jahr.

Die Bereitschaft zur Aufnahme von politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen ist im Landkreis Hildesheim groß. Der Kreistag begrüßt diese Bereitschaft ausdrücklich, sie muss erhalten werden. Das ehrenamtliche Engagement darf aber nicht überfordert werden.

Zugleich kommen viele Menschen vor allem aus den Staaten des Westbalkans aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Dies ist menschlich zwar nachvollziehbar, beansprucht aber Kapazitäten, die für die Unterbringung, Betreuung und Integration von tatsächlich Asylberechtigten und Flüchtlingen auf Basis der Genfer Konvention fehlen.

Umfassende Hilfen zur Integration sind nur bei den Personen sinnvoll, die eine hohe Bleibeperspektive haben. Es muss daher zukünftig unterschieden werden zwischen Personen mit geringer Bleibeperspektive, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, wiederholt einen Asylantrag gestellt haben oder bei denen aus anderen Gründen ihre Asylanträge offensichtlich aussichtslos sind, und den Asylbewerbern und Flüchtlingen mit guten oder unklaren Aussichten auf ein Bleiberecht.

Unabhängig davon muss sichergestellt werden, dass eine menschenwürdige Aufnahme aller Asylbewerber gewährleistet ist. Für die Unterkunftsfrage ist es zunächst nicht relevant, ob Menschen mit guten oder schlechten Aussichten auf die Gewährung von Schutz nach Niedersachsen kommen, es muss verhindert werden, dass diese dauerhaft in ungeeigneten „Unterkünften“ leben müssen.

Bei einem großen Teil der Flüchtlinge ist bereits bei Ankunft absehbar, dass sie ein Bleiberecht erhalten werden. In diesen und in unklaren Fällen ist schnellstmöglich mit Maßnahmen zur Integration zu beginnen.

 

Der Kreistag fordert die Landesregierung auf:

 – die vom Bund zusätzlich gewährten Mittel für Asylbewerber zukünftig
  ohne Einbehalt des Landes an die Kommunen durchzureichen,
– die den Kommunen gezahlte Pauschale für aufgenommene Asylbewerber auf
  ein die durchschnittlichen Kosten deckendes Niveau von mindestens 10 000 
  Euro zu erhöhen,
– alle unnötigen landesrechtlichen Hindernisse und Hemmnisse zur Schaffung
   von Flüchtlingsunterkünften auf Verordnungs- und Erlassebene auszusetzen,
– in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und einzurichtenden zentralen
   Integrationszentren sicherzustellen, dass für alle Altersgruppen von
  Flüchtlingen Kurse zum Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse
  angeboten werden, Kinder und Jugendliche sind dabei besonders in den 
  Blick zu nehmen,
– Maßnahmen zu treffen, dass alle Asylbewerber bei ihrer Ankunft
   medizinisch untersucht werden. Sollten dabei ansteckende Krankheiten
   festgestellt werden, dürfen die betroffenen Personen nicht auf die
   Kommunen verteilt werden. Bei anderen medizinischen Feststellungen sind
   die aufnehmenden Kommunen im Vorhinein zu unterrichten.
– Asylbewerber aus Ländern des westlichen Balkans und den sicheren
  Herkunftsstaaten nach der Anlage 2 des Asylverfahrensgesetzes für das  
  gesamte Asylverfahren in den Einrichtungen des Landes unterzubringen,
  ohne diese Personen auf die Kommunen zu verteilen,
– abgelehnte Asylbewerbern unverzüglich zurückzuführen, sofern keine
  freiwillige Ausreise erfolgt und die Abschiebung auch beim Versuch der
  Verhinderung durch Dritte durchzusetzen.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt:
– die Aufnahmekapazitäten im Landkreis zu ermitteln und ein Konzept für
  eine ausgewogene Unterbringung auf alle Gemeinden vorzulegen,
– dabei den Bedarf an weiteren hauptamtlichen Integrationshelfern zu prüfen,
– ausreichende Fortbildungen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl einzurichten
– zu ermitteln, welcher Bedarf an Integrationskursen besteht, damit das 
  Erlernen der deutschen Sprache mit dem Ziel des Sprachniveaus A2
  schnellstmöglich gesichert wird. Die Kreisverwaltung entwickelt auf dieser
  Basis ein kreisweites Programm zur Vermittlung grundlegender
  Deutschkenntnisse, die vorhandenen Mittel und Ressourcen der VHS 
  werden vorrangig in diesem Bereich eingesetzt,
– im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit in der
   Jobagentur ein System fester Ansprechpartner (Berufslotsen) zu entwickeln,
   damit Flüchtlinge so schnell wie möglich durch eigene Arbeit ihren
   Lebensunterhalt bestreiten können.  Nach festgestellter Berufsqualifikation
   soll für jeden arbeitsfähigen undberechtigten Flüchtling  ein Eingliederungs-
   plan in den Arbeitsmarkt erstellt und er/sie bei dem Einstieg  in  den
   Arbeitsmarkt begleitet werden,
– ein Programm zu erarbeiten, dass sich gesondert mit der Integration von
   Flüchtlingskindern befasst. So sind bei Zuweisungen insbesondere auch ihre
   Bedürfnisse zu berücksichtigen.
   Es ist anzustreben, dass für diese an den Schulen gemeinsame Sprach-
   lernklassen eingerichtet werden, entsprechendes gilt für Krippen- und 
   Kitaplätze.
   Dabei sollen zum Schulstart zusammen mit dem Land grundsätzlich 
   schnelle  und konkret Maßnahmen zur Sprachförderung für
   Flüchtlingskinder    ergriffen  werden, insbesondere soll das Land  
   aufgefordert werden, die  Zahl  der Sprachlernklassen im Bereich des
   Kreises zu erhöhen,
– für Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten stammen und aus
   wirtschaftlichen Gründen eingereist sind, wieder das Gutscheinsystem 
   einzuführen und Barleistungen insoweit wo immer möglich zu reduzieren.
– Rückführung von rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern mit allen seinen 
   Möglichkeiten zu unterstützen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen          Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian  Berndt             gez.Klaus Veuskens          
Vorsitzender                          Sprecher für Integration,Sicherheit             
der Gruppe CDU/FDP            und Ordnung der CDU- Kreistagsfraktion

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter der FDP

 

 

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