Kosten in der Jugendhilfe; wiederholte Anfrage

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                   Hildesheim, den 26.08.2015

 

Anfrage gem. § 18 GO
Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung – Anfragen der Gruppe CDU/FDP zu den Kosten der Jugendhilfe usw.
Bezug:  
1.    Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 12.08.2014

  1. Ihre Antwort vom 16.09.2014
  2. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.02.2015
  3. Ihre Schreiben vom 02.03.2015
  4. Ihre Antwort vom 01.04.2015
  5. Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 22.05.2015
  6. Ihre Vorlage 879/XVII vom 01.06.2015
  7. Ihr Schreiben vom 10.07.2015

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
sehr geehrter Herr Wöhler,

die Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.02.2015 ist bisher nur unzureichend beantwortet worden. In Ihrem Antwortschreiben von 01.04.2015 entfallen ca. sieben von igs. 14 Seiten auf die Wiederholung der Anfrage und wiederholtes Wiederholen des Anfragetextes, eine halbe Seite auf einleitende Hinweise, drei Seiten auf Tabellen, in denen die Anbieter von Leistungen der Jugendhilfe aufgezählt sind, eine Seite auf eine Tabelle über die Kriterien für die Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe und eine Seite auf Hinweise darüber, warum Fragen nicht beantwortet werden. Dies haben Sie u. a. mit sog. datenschutzrechtlichen Hemmnissen und damit begründet, dass die Erfassung der Daten zur vollständigen Beantwortung der Anfrage einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordere. Auf den Antrag der Gruppe CDU/ FDP vom 22.05.2015 zur Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie die zur Beantwortung der o. a. Anfrage erforderlichen Daten bereits weitestgehend erheben, erheben müssen.

Im Finanzausschuss bzw. im letzten Sozialausschuss, sehr geehrter Herr Wöhler, teilten Sie mit, problematisch sei die Beantwortung der o. a. Anfrage für die vergangenen Jahre – im Übrigen sei die Anfrage nach Ihrer Auffassung beantwortet. Im Gegensatz dazu vertrete ich die Auffassung, dass die Anfrage nicht nur unzureichend beantwortet worden ist, sondern mit den von Ihnen bereits erhobenen Daten auch ohne den von Ihnen angegebenen Arbeitsaufwand umfassender hätte beantwortet werden können. Im Hinblick auf die weiteren Beratungen bitte ich Sie um eine Information/Übersicht darüber, welche Fragen vom 19.02.2015 aus welchen datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden können und welche Fragen aufgrund der von Ihnen bereits erhoben bzw. zu erhebenden Daten für welche Jahre
a) beantwortet und
b) nicht beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen                                                                    
gez. Friedhelm Prior                                                               
Sprecher für Soziales, Gesundheit                                           
Krankenhaus und Demographie
der CDU-Kreistagsfraktion

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