Einberufung des Kreistages

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.07.2026

Einberufung des Kreistages gem. § 59 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 NKomVG und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Kreistag zumindest zu den folgenden Beratungsgegenständen einzuberufen:

  • Haushaltsplanung und Bemühungen zur Konsolidierung
  • Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
  • Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten einschl. Sachstandsbericht
  • Beurteilung der Widersprüche gegen die Festsetzung der Kreisumlage

Begründung:

Die Angelegenheiten sollten aufgrund ihrer politischen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen möglichst am 20. August 2026 vor oder nach der geplanten Fortsetzung der Kreistagssitzung vom 25.06.2026 behandelt werden. Mit diesem Ziel wird die Einberufung gem. § 59 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 NKomVG beantragt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

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