Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.07.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach uns vorliegenden Berichten soll es seit der am 01.07.2026 erfolgten Umstellung des Rettungsdienstes zu unvorschriftsmäßigen Einsätzen gekommen sein. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notrufe sind in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 08.07.2026 über die Notrufnummer 112 bei der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim eingegangen? Wie viele dieser Notrufe wurden von den Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle
    a) aufgrund der strukturierten Notfallabfrage
    b) einer Ermessensentscheidung
    c) als Fall der Notfallrettung
    d) als Fall des Notfalltransports
    e) als kein Fall der Notfallrettung und kein Fall des Notfalltransports
    f) als Angelegenheit der Feuerwehr
    eingestuft?
  2. Trifft es zu, dass am 02.07.2026 bei einer Lithiumvergiftung im AMEOS Klinikum in Hildesheim lediglich ein KTW alarmiert wurde, der den Patienten ins HELIOS Klinikum Hildesheim verbracht hat, wo unmittelbar nach Ankunft eine Intubation und eine Dialyse eingeleitet werden musste? Wenn ja, aus welchen Gründen war dies der Fall?Wann erfolgte das Hilfeersuchen, welches Rettungsmittel wurde angefordert, wann traf der KTW im AMEOS Klinikum und wann mit dem Patienten im HELIOS Klinikum ein?

    Welches Rettungsmittel hätte nach welcher Vorschrift eingesetzt werden müssen?

    Welche gesundheitlichen Folgen für den Patienten kann der Einsatz des KTW und die Zeit zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten an das Krankenhaus verursacht haben? Von welchen unabhängigen Sachverständigen sind dazu wann und welche medizinischen Feststellungen/Untersuchungen zum Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens und der Aufnahme im Krankenhaus getroffen und dokumentiert worden?

  3. Trifft es zu, dass am 05.07.2026 zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer beteiligt war und verletzt wurde, lediglich ein KTW vom Standort Alfeld zum Einsatzort nach Lühnde (im Norden des Landkreises Hildesheim) entsandt wurde, der den Patienten von Lühnde unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten in die Notaufnahme nach Hildesheim transportiert hat?Wann erfolgte das Hilfeersuchen, welches Rettungsmittel wurde angefordert, wann traf der KTW am Ereignisort und wann in der Notaufnahme ein?

    Aus welchen Gründen wurde zu dem Unfall kein RTW und auch kein NKTW eingesetzt?

    Welche gesundheitlichen Folgen für den Patienten kann der Einsatz des KTW und die Zeit zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten an das Krankenhaus verursacht haben? Von welchen unabhängigen Sachverständigen sind dazu wann und welche medizinischen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens und der Aufnahme im Krankenhaus getroffen und dokumentiert worden?

  1. In wie vielen Fällen wurden in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 08.07.2026 an welchen einzelnen KTW- und NKTW-Standorten im Landkreis Hildesheim Krankentransportwagen (KTW) oder Notfallkrankentransportwagen (NKTW) außerhalb ihres originären, nach den geltenden Vorgaben und der DIN vorgesehenen Einsatzspektrums alarmiert oder eingesetzt?In wie vielen Fällen wurde ein KTW anstelle eines erforderlichen NKTW oder RTW eingesetzt?

    In wie vielen Fällen wurde ein NKTW anstelle eines erforderlichen RTW eingesetzt?

    Aus welchen Gründen erfolgte jeweils nicht die Alarmierung des erforderlichen Rettungsmittels oder des nach den geltenden Alarmierungs- und Einsatzvorgaben vorgeschriebene Rettungsmittels?

    Welche Auswirkungen hatte dies in welchen dieser Fälle auf die Einsatzdauer, die Patientenversorgung und die Hilfsfristen?

    Wann erfolgte in welchen dieser Fälle das Hilfeersuchen, welches Rettungsmittel wurden jeweils angefordert, wann traf welches Hilfsmittel am Ereignisort und wann in der Notaufnahme ein?

    Welche gesundheitlichen Folgen für den Patienten kann der Einsatz des nicht erforderlichen Rettungsmittels und die Zeit zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten an das Krankenhaus verursacht haben? Von welchen unabhängigen Sachverständigen sind dazu wann und welche medizinischen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens und der Aufnahme im Krankenhaus getroffen und dokumentiert worden?

  1. Wann erfolgte in welchen dieser Fälle das Hilfeersuchen, welches Rettungsmittel wurde jeweils angefordert, wann trafen der NKTW und wann der RTW am Ereignisort und wann in der Notaufnahme ein?Welche gesundheitlichen Folgen für den Patienten können in welchen Fällen dieser Fälle der Einsatz des NKTW und der erst anschließende Einsatz des RTW sowie die Zeit zwischen Eingang des Hilfeersuchens und der Übergabe des Patienten an das Krankenhaus verursacht haben? Von welchen unabhängigen Sachverständigen sind dazu wann und welche medizinischen Feststellungen/Untersuchungen zum Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens und der Aufnahme im Krankenhaus getroffen und dokumentiert worden?
  1. Wie und von wem wurden welche dieser Einsätze unter Berücksichtigung welcher Daten ausgewertet und mit jeweils welchem Ergebnis dokumentiert?
  1. Welche Maßnahmen sind wann ergriffen worden, um welche festgestellten Mängel abzustellen?
  1. Welche Pausenregelungen sind für das Personal der NKTW und RTW vorgeschrieben und wo wurden diese Regelungen in der Zeit vom 01.07. bis 08.07.2026 aus welchen Gründen nicht eingehalten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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