Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag des Landkreises Hildesheim behält sich die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für die von K+S beantragte Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Haldenwässer von der Althalde bei Giesen in die Innerste und zu anderen damit im Zusammenhang  stehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen sowie die Entscheidung über wasserrechtliche Maßnahmen (Erlaubnisse, Bewilligungen usw.) vor, die die Abwasserbeseitigung von Bergwerk Siegfried-Giesen und dessen Betriebsgeländes betreffen.“

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie, uns die für die in der o. a. Bekanntmachung des LBEG beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, eingereichten Antragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auf die Bekanntmachung des LBEG in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 05.03.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 

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