Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.08.2026
Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026 gem. Vorlage BV/1200/XIX vom 02.07.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung über die o.a. Entgeltvereinbarung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren die „Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes“ in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) im Landkreis Hildesheim
c) insgesamt
d) pro Einsatz des RTW
e) pro Einsatz des NKTW?
- Wie hoch waren die Kosten für den Rettungsdienst in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) in welchen an den Landkreis Hildesheim angrenzenden Landkreisen
c) im Landkreis Hildesheim
d) jeweils insgesamt
e) pro Einsatz des RTW
f) pro Einsatz des NKTW?
- Die Zahl der Einsätze des RTW soll nach Ihren Planungen und denen der Mehrheit von SPD-Grüne gesenkt und die Zahl der Einsätze des NKTW erhöht werden.
Welches Entgelt wurde für den Einsatz a) des RTW und b) des NKTW bisher gezahlt und in welcher Höhe soll dies ab 01.06.2026 erfolgen?
- Wie viele Einsätze
a) des RTW
b) des NKTW
c) des KTW
gab es in 2025
und wie viele Einsätze
d) des RTW
e) des NKTW
f) des KTW
werden in 2026 und 2027aufgrund welcher Annahmen erwartet?
- Welche Entgelte wurden in 2025
a) in welchem Nachbarlandkreis
b) in den Landkreisen Landkreis Friedberg (Hessen) und Konstanz (Baden-Württemberg)
c) für den Einsatz des RTW
d) für den Einsatz des NKTW
gezahlt?
- Für den Einsatz des NKTW soll ab 01.06.2026 ein „eigenständiger“ Tarif gelten, der geringer ist als der für den Einsatz des RTW.
Welche Auswirkungen auf die Gesamtkosten werden dadurch erwartet?
- Welche Entgelte fallen nach welcher Regelung für den Einsatz des KTW an
a) außerhalb von Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG
b) als Ersatz für den RTW oder NKTW?
- Wie hoch waren die in den Jahren 2024 und 2025 für die gemeinsame Ärztliche Leiterin oder einen gemeinsamen Ärztlichen Leiter (ÄLRD) angefallen Kosten insg. und pro Person? Wie hoch waren diese Kosten in den Nachbarlandkreisen?
Wer hat aufgrund welcher Regelung die Kosten für die ÄLRD zu tragen?
Wie hoch werden sie vermutlich in 2026 sein?
- Was sind im Sinne des § 2 der o.a. Vereinbarung
a) das „Einsatzaufkommen“ und
b) die „Notfallrate“?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
