Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
als Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026 ist am 15.04.2026 mitgeteilt worden, dass der Rettungswagen (RTW) nach der Norm EN 1789 Typ C für die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim ohne die Stadt Hildesheim
im Jahr 2024 insg. 10.691 mal eingesetzt wurde (davon 10.117 mal als erstes und 574 mal als zweites Rettungsmittel)
und
im Jahr 2025 insg. 10.278 mal eingesetzt wurde (davon 9719 mal als erstes und 559 mal als zweites Rettungsmittel).
Für die ausreichende Versorgung im gesamten Kreisgebiet ist auch die Zahl aller im Kreisgebiet (und ggf. auch in angrenzenden Landkreisen) vorhandenen Rettungsmittel zu betrachten.
Daher bitten wir – entsprechend der o.a. Antwort – um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C im Jahr 2024 und im Jahr 2025 in der Stadt Hildesheim als erstes und zweites Rettungsmittel eingesetzt worden?
- Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C in welchen Gemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim
a) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
b) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
c) insgesamt
d) als erstes und als zweites Rettungsmittel
eingesetzt worden?
- Wie oft ist für Aufgaben des Rettungsdienstes im Jahr 2024 und 2025 in den Städten und Gemeinden des Landkreises einschl. der Stadt Hildesheim
a) ein NKTW nach der Norm EN 1789 Typ B als erstes und zweites Rettungsmittel
b) ein KTW nach der Norm EN 1789 Typ A als erstes Rettungsmittel
eingesetzt worden?
- Wie oft ist in der Stadt Hildesheim und den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises als erstes und als zweites Rettungsmittel
a) der NKTW
b) der KTW
c) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
d) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
eingesetzt worden?
- Wer hat in der Vergangenheit aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung den Einsatz des KTW disponiert und über dessen Einsatz im Rettungsdienst entschieden (siehe Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?
Seit wann entscheidet darüber aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung der Disponent der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim?
- Ist gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ausgesagt oder sonst behauptet oder mitgeteilt worden, dass in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund eines Notrufes im gesamten Landkreis einschl. der Stadt Hildesheim in keinem Fall ein NKTW, sondern nur RTW eingesetzt worden sei (siehe Antwort vom 15.04.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?
Begründung:
In der Antwort vom 21.07.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 533/XIX vom 09.07.2026 wird völlig unbegründet und irreführend behauptet, ein KTW sei in keinem Fall anstelle eines erforderlichen RTW eingesetzt worden und in keinem Fall sei ein NKTW anstellen eines erforderlichen RTW eingesetzt worden. Dieser unbegründeten Behauptung widerspricht schon die Aussage (in der gleichen Antwort), zur Kompensation eines NKTW sei in der Zeit vom 01. bis 08.07.2026 21mal ein KTW als NKTW eingesetzt worden. Der Behauptung widerspricht auch die Erklärung, Feststellungen zum gesundheitlichen Zustand der Patienten (in welchen Fällen also tatsächlich ein Fall für die Notfallrettung bzw. für den RTW vorgelegen hätte) würden nicht vorliegen. Im Übrigen wird überhaupt nicht erfasst, gegenüber wie vielen Hilfesuchenden der Einsatz von Rettungsmitteln berechtigt oder unberechtigt völlig abgelehnt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
