Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

 

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Über die von den Schulen ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden ab Beginn des nächsten Monats in einer Datei des Landkreises erfasst mit insbesondere Angaben über
  • Ort, Art und Umfang,
  • Datum der Feststellung,
  • Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
  • der für die Beseitigung angefallenen oder erwarteten Kosten sowie
  • die dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen gem. Nr. 2.3 des RdErl. d. MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ und dazu die Stellungnahme des RLSB oder dessen Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG).
  1. Die o. a. Datei wird in das Kreistagsinformationssystem eingestellt.
  2. Berichte im Sinne der Nr. 1., die ab Beginn des nächsten Monats gefertigt werden oder über bisher nicht beseitigte Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen vorgelegt worden sind, erhält der Ausschuss für Schule und Kultur einschließlich einer Stellungnahme des Landrates zur Kenntnis.

Begründung: 

Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich u. a. aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Sie dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen und dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsgemäße Nutzung von Schulen dienen zudem dem Werterhalt. Daher sollten die entsprechenden Aufgaben vorbildlich erfüllt werden. Und dazu kann das vorgeschlagene transparente System einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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