Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Vorbereitung auf die von der CDU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragten Beratungen zum Thema „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Durch welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen und deren Dokumentation wird gewährleistet, dass der Landkreis die ihm aus der Betreiberverantwortung erwachsenen Pflichten (einschließlich des Brandschutzes) erfüllt: insbesondere hinsichtlich

a) Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Inspektionen und Wartungen (durch eigenes Personal und zugelassene Überwachungsstellen oder sachkundige Personen),

b) Erfassung und Beseitigung von Mängeln, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln?

2. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?

Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von
Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,

– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert

-wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?

Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?

3. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?

4. Welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen sind nach Ihrer Auffassung erforderlich, um die o.a. Aufgaben vorbildlich erfüllen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

203 – Teilantwort 06.05.2024

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