Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.09.2026
1. Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
2. Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau
Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses gem. § 59 Abs. 2 S. 4 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen gem. § 59 Abs. 2 Satz 4 NKomVG den Kreisausschuss zu den o.a. Beratungs-punkten unverzüglich einzuberufen.
Begründung zu 1.:
Es ist erforderlich, Sie anzuweisen, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Rettungswagen mindestens in 95 % der Einsätze spätestens nach 15 Minuten am Einsatzort eintrifft.
Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.
Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen ha-ben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.
Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird
weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Fle-cken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.
Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die er-forderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich un-haltbaren Zustände zu beseitigen.
Begründung zu 2.:
Es ist aufgrund der beigefügten Unterlagen erforderlich, Sie anzuweisen, zunächst keine Ge-nehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen zu erteilen.
Auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1163/XIX zur Sitzung des Kreistages am 20.08.20216 wei-sen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
