Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 03.09.2026 von Landrat Bernd Lynack verlangt, zum Thema Notfallrettung unverzüglich den Kreisausschuss einzuberufen. Denn dieser Ausschuss, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior, müsse den Landrat wegen Gefahr im Verzuge anweisen, die seit der Systemumstellung des Rettungsdienstes (ab 01.07.2026) eingetretene Verschlechterung der Eintreffzeiten unverzüglich abzustellen.
Am 01.07.2026 ist der vom Landrat vorgeschlagene und der Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hochqualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Ziel des Landrates und von SPD-Grüne ist es, den Rettungswagen weniger häufig als bisher einzusetzen. Bisher wurden alle Vorschläge der CDU-Fraktion abgelehnt, mehr Rettungswagen einzusetzen und bedarfsgerechte Rettungsstationen zu schaffen.
Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in vielen Bereichen des Landkreises zum Teil dramatisch verschlechtert. Erst auf Nachfrage der CDU hat der Landrat am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, die für die Monate Juni und Juli 2026 zeigt, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungswagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das gesetzliche Ziel, dass der Rettungswagen mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten erreicht, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.
Die CDU-Fraktion hat erneut die Landesregierung gebeten, aufsichtlich tätig zu werden, denn das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, ein Mindestmaß an Rettungsdienstleistungen vorzuhalten. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz hat mit der Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Einsätze ab Alarmierung des Rettungswagens die bundesweit schlechteste Regelung. Bei einer Quote von 46,15 % ist das verfassungsrechtliche Mindestmaß unterschritten.
Zu den Ursachen der Verschlechterung hat die CDU-Kreistagsfraktion die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst in Hildesheim e.V. um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten.
