Flüchtlinge aus der Ukraine

Herrn Landrat
Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.04.2022

Anfrage nach § 56 NKomVG
Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. a. Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Nach hier vorliegenden Informationen haben Kommunen des Landkreises Hildesheim bestimmten Flüchtlingen aus der Ukraine nach Vorgaben des Landrates 200 € ausgezahlt. Aufgrund welcher Zuständigkeit des Landrates erfolgt dies seit wann und in welchem Verfahren (Weisung, Amtshilfe usw.)? In welchem Umfang ist dies mit dem Land abgestimmt oder vom Land vorgegeben? Zu welchem konkreten Zweck und unter welchen a) gesetzlichen und b) nicht gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgten die Auszahlungen? Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer (Bund, Land, Landkreis, Stadt oder Gemeinde) hat sie ganz oder teilweise zu tragen?

Welche zeitlichen Verzögerungen bestehen aktuell zwischen dem Antrag auf Terminvergabe und der tatsächlichen Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt und durch welche Maßnahmen ist die Finanzierung des Lebensunterhaltes in dieser Zeitspanne wie gesichert?
Wie und für welche Leistungen wird in dieser Zeitspanne die Gesundheitsversorgung sichergestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

038 – Antwort der Verwaltung v. 23.05.2022

 

 

 

 

 

 

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