Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

                                                                                         Hildesheim, 26.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

  1. wir beantragen, den TOP “Sofortige überplanmäßige Ausweisung von fünf auf drei Jahre befristete Planstellen für hauptamtliche Integrationshelfer“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 04.06., des Kreisausschusses am 15.06. und des Kreistages am 20.07.2015 aufzunehmen.
  2. Dort soll beschlossen werden:
    Die o.a. Stellen werden nach dem TVöD BT-SuE entsprechend der Entgeltgruppe E9 bzw. der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen werden und dem FD 407 zugewiesen. Die Ausbringung erfolgt zunächst mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2017.
    Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, nach der zu entscheiden ist, ob die Aufgabenerledigung in dieser Form sinnvoll und weiter erforderlich ist.

 

Ein entsprechender Antrag unserer Gruppe wurde zwar zuletzt vom Kreistag am 12.02.2015 behandelt.

Die Sachlage hat sich in zwei Aspekten aber wesentlich verändert, die Flüchtlings- und Migrantenzahlenzahlen sind gegenüber dem ersten Quartal 2015 erneut erheblich gestiegen, zum anderen wurde nun ein deutlicher Haushaltsüberschuss 2014 mit daraus abgeleiteten erweiterten finanziellen Handlungsspielräumen in diesem Jahr festgestellt.

§ 7 Abs. 4 unserer GO lässt daher auch vor Ablauf von sechs Monaten diesen Antrag zu.

 Begründung:
Sowohl die weltweiten Flüchtlingssituation als auch weitere Wanderungsbewegungen werden nach allen Erkenntnissen dazu führen, dass unser Land weiter in hohem und steigendem Maße Flüchtlinge aufnehmen wird. Im LK Hildesheim ist in diesem Jahr mit 1000 bis 1200 zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen. Viele der meist männlichen Flüchtlinge werden Landkreis bleiben und früher oder später ihre Familien nachholen.
Die dankenswerter Weise vor Ort fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Helfer sind zunehmend überfordert. Sie müssen zwingend durch geeignete hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. Nur so ist es möglich, der Arbeit vor Ort angemessene Wertschätzung zu beweisen und vor allem die Motivation aufrecht zu erhalten.
Der vorbildliche Einsatz der Ehrenamtlichen in der Fläche wird sich allen Erfahrungen gemäß nach einiger Zeit relativieren und wird sich kaum über viele Jahre aufrechterhalten lassen oder gar steigern. Vorausschauendes Handeln muss deshalb jetzt stattfinden.

Hauptamtliche Fachkräfte sind besonders geeignet, eine Brücke zu den zuständigen Fachdiensten in der Kreisverwaltung, zur Integrationsbeauftragten und öffentlichen Stellen jeder Art herzustellen.
Sie sollen -um optimal eingesetzt zu werden- direkt in den Orten der Unterbringung von Flüchtlingen tätig werden und müssen insofern mobil sein.

Wir weisen darauf hin, dass z.B. die Landeshauptstadt Hannover inzwischen weit über 20 hauptamtliche Integrationshelfer für das gut 500.000 Einwohner umfassende Stadtgebiet eingestellt hat.

Insofern erscheint die Zahl von fünf Hauptamtlichen inklusive der bereits beschlossenen Stelle beim “Asyl e.V.“ bezogen auf etwa 280.000 Einwohner in Stadt und Landkreis Hildesheim noch gering.

Mit freundlichen Grüßen                                                              
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der Gruppe CDU/FDP                          

 

 

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