Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 19.09.2019
Geschäftsordnung des Kreistages
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum TOP 10 des Kreisausschusses und TOP 5 des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
16 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim XVIII. Wahlperiode (01.11.2016 – 31.10.2021) wird wie folgt geändert:
- In Satz 1 wird nach dem Wort „wird“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
- Es werden folgende neue Sätze zwei, drei und vier eingefügt:
„Auf Antrag eines Kreistagsmitgliedes wird geheim abgestimmt, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder den Antrag unterstützt.
Die geheime Abstimmung hat Vorrang vor der namentlichen Abstimmung.
Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Kreistagsvorsitzenden zu bestimmenden Kreistagsmitgliedern festgestellt, die verschiedenen Fraktionen angehören sollen, und der/dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt, die/der es bekannt gibt.
- Der bisherigen Satz zwei wird Satz fünf, der bisherige Satz drei wird
Begründung:
Geheime Abstimmungen dürfen nur erfolgen, wenn dies nach der Geschäftsordnung zulässig ist. Dies ist bisher nicht der Fall und soll nun ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion