Geschäftsordnung des Kreistages

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Geschäftsordnung des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 10 des Kreisausschusses und TOP 5 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

16 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim XVIII. Wahlperiode (01.11.2016 – 31.10.2021) wird wie folgt geändert:

  1. In Satz 1 wird nach dem Wort „wird“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
  2. Es werden folgende neue Sätze zwei, drei und vier eingefügt:

„Auf Antrag eines Kreistagsmitgliedes wird geheim abgestimmt, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder den Antrag unterstützt.

Die geheime Abstimmung hat Vorrang vor der namentlichen Abstimmung.

Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Kreistagsvorsitzenden zu bestimmenden Kreistagsmitgliedern festgestellt, die verschiedenen Fraktionen angehören sollen, und der/dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt, die/der es bekannt gibt.

  1. Der bisherigen Satz zwei wird Satz fünf, der bisherige Satz drei wird

Begründung:

Geheime Abstimmungen dürfen nur erfolgen, wenn dies nach der Geschäftsordnung zulässig ist. Dies ist bisher nicht der Fall und soll nun ermöglicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

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