„Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                      Hildesheim, den 19.09.2019

 

Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 11 des Kreisausschusses und TOP 6 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. Es wird folgender neuer § 9 eingefügt:

㤠9 Vorbehalt des Kreistages

Für folgende Gruppen von Angelegenheiten behält sich der Kreistag gem. § 58 Abs. 3 NKomVG die Beschlussfassung vor:

Verträge i. S. d. § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG mit einer juristischen Person oder dieser im Rechtsverkehr gleichgestellten Personenvereinigung, deren Gesellschafter oder Mitglied Kreistagsmitglied, sonstiges Mitglied von Ausschüssen oder die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte ist.“

  1. Es wird folgender neuer § 10 eingefügt:

㤠10 Lokale Agenda

Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und  Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“

  1. Der bisherige § 9 wird § 11.

Begründung:

Mit dem vorgeschlagenen Vorbehalt im neuen § 9 wird eine eindeutige Regelung geschaffen.

Mit dem  Beschluss zur Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 werden international und national anerkannte Grundsätze für das konkrete Handeln von Kreistag und Kreisverwaltung mehr als bisher verbindlich gemacht.

Mit Kreistagsbeschluss vom 12. März 1998 wurde die lokale Agenda 21 im Landkreis Hildesheim eingeführt. Dazu fand am 10. Juli 1998 eine Auftaktveranstaltung statt und im Anschluss daran sind in verschiedenen Arbeitskreisen Projekte z. B. zu den Themen Klimaschutz, Migration, Tourismus auf den Weg gebracht.

Die seither im Landkreis Hildesheim getroffenen Maßnahmen bleiben nach unserer Auffassung hinter den heute zu stellenden Anforderungen zurück.

Geschäfte der laufenden Verwaltung und Beschlüssen des Kreistages müssen daher konkreter und nachhaltiger als bisher auf die Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 ausgerichtet und durchgesetzt werden.

Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen sollte jährlich auf der Grundlage der von der Bertelsmann Stiftung geführten Übersicht zu den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

 

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