Haushalt 2024 Kindertagespflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 01.12.2023

Haushalt 2024
Kindertagespflege

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. TOP  Haushalt in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2023 und im Kreistag am 07.12.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird

für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:

  1. In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in

„nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.

Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.

  1. Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“

  1. In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
  2. In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
  3. In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage „ durch
    „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
  1. Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:

Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die
gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“

Begründung:

Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der
Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den
verschiedenen Teuerungen anzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Bernhard Flegel
Sprecher für Jugendhilfe

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