Haushaltsbegleitbeschluss 2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 Haushaltsbegleitbeschluss 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:

I. ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat
a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
d) Der Haushaltsansatz für die o. a. Zuschüsse wird in 2022 von 500.000 € auf 700.000 € erhöht.
e) Der Landtag bzw. die Landesregierung werden gebeten, auf eine Landesförderung – ggf. Projektförderung – auch für das Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim hinzuwirken, soweit noch keine Förderung nach Anlage 3 zum NNVG möglich ist.
f) Der Landrat wird beauftragt, die o. a. Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages mitzuteilen.

II. Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sind zusätzlich zwei Stellen für die Bauverwaltung (Baugenehmigungsverfahren) einzuplanen. Diese Stellen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Über die Aufhebung des Vermerks soll der Kreisausschuss entscheiden: nach einem von der Verwaltung kurzfristig vorzulegenden Bericht über mögliche Maßnahmen zur Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren.

III. Führerscheinumtausch
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ist zusätzlich eine halbe Stelle für die Aufgabe „Führerscheinumtausch“ einzuplanen, um der dem Landkreis obliegenden Umtauschverpflichtung zeitgerecht nachkommen zu können.

IV. Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen
Im Haushaltsplan 2022 werden 500.000 € bereitgestellt, um als freiwillige Aufgabe des Landkreises Baukosten oder Bauunterhaltungskosten für Grundschulen zu fördern. Für die Förderbedingungen ist von der Verwaltung der Entwurf einer Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

V. Förderung der Kinderbetreuung
Der Haushaltsansatz für die Kinderbetreuung ist ab Haushalt 2022 schrittweise zu erhöhen mit dem Ziel, die Städte und Gemeinden weiter zu entlasten.

In Betracht kommt insbesondere eine Anhebung der Aufschläge nach § 6 des Kita-Vertrages. Der Kostenanteil des Landkreises nach Nr. 1.4 der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder soll auf zumindest 60 Prozent angehoben werden und dabei auch eine Bezuschussung für die Gebäudeunterhaltung/Instandhaltung von Kindertagesstätten erfassen.

Einzelheiten dazu sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu
erarbeiten.

VI. Hilfe für Menschen der Ukraine
In den Haushaltsplan 2022 werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Hilfe der Menschen der Ukraine bereitgestellt: insbesondere der Flüchtlinge. Wir verweisen auf den gemeinsamen Antrag 57/XIX aller Fraktionen vom 28.02.2022.

VII. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich
In den Haushaltsplan für 2022 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:
a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

VIII. In den Haushaltsplan 2022 werden soweit erforderlich für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX der Mehrheitsgruppe und der CDU) 30.000 € bereitgestellt.

IX. In den Haushaltsplan 2022 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:
„Klima-, Natur-, Gewässerschutz“

X. Förderung des Gewässerschutzes
In den Haushaltsplan 2022 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

XI. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

XII. C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm
Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen, da bei der Karbonisierung der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (C02) entzogen wird und die Karbonisate als Baustoffe eingesetzt werden könnten.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind für die Förderung entsprechender Maßnahmen der Städte und Gemeinden 100.000 € einzuplanen.

XIII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

XIV. Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die digitale Erfassung und Fortschreibung wesentlicher Haushaltsdaten, die bei der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage relevant sind. Eine Grundlage dafür kann die Projektarbeit der Universität Hildesheim sein.

XV. Der Personalkostenansatz nach Stellenplan wird um 0,5 Mio. € gemindert.

XVI. Es ist eine globale Minderausgabe
einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XVII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Sommer 2022 zu treffen.

XVIII. Unterjährige Finanzberichte
Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren, sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

XIX. Haushaltsplananpassung
a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2022 anzupassen/zu aktualisieren.
b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:
– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,
– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.
Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

XX. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben
a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,
b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,
c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,
f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim für den Energieverbrauch mit Angaben zur Herkunft nach dem sogenannten Energiemix; die Beteiligungen des Landkreises werden gebeten mitzuteilen, hinsichtlich a) des Energieverbrauchs die Menge und b) des Strombedarfs die Herkunft,

g) die Energie- und C02-Bilanz für den Landkreis Hildesheim, die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

IV. Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen

Im Haushaltsplan 2022 werden 500.000 € bereitgestellt, um als freiwillige Aufgabe des Landkreises Baukosten oder Bauunterhaltungskosten für Grundschulen zu fördern. Für die Förderbedingungen ist von der Verwaltung der Entwurf einer Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Förderung der Kinderbetreuung

Der Haushaltsansatz für die Kinderbetreuung ist ab Haushalt 2022 schrittweise zu erhöhen mit dem Ziel, die Städte und Gemeinden weiter zu entlasten.

In Betracht kommt insbesondere eine Anhebung der Aufschläge nach § 6 des Kita-Vertrages. Der Kostenanteil des Landkreises nach Nr. 1.4 der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder soll auf zumindest 60 Prozent angehoben werden und dabei auch eine Bezuschussung für die Gebäudeunterhaltung/Instandhaltung von Kindertagesstätten erfassen.

 

Einzelheiten dazu sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu erarbeiten.

 

VI. Hilfe für Menschen der Ukraine

In den Haushaltsplan 2022 werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Hilfe der Menschen der Ukraine bereitgestellt: insbesondere der Flüchtlinge. Wir verweisen auf den gemeinsamen Antrag 57/XIX aller Fraktionen vom 28.02.2022.              

VII. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

In den Haushaltsplan für 2022 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:

a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,

b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

VIII. In den Haushaltsplan 2022 werden soweit erforderlich für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX der Mehrheitsgruppe und der CDU) 30.000 € bereitgestellt.

IX. In den Haushaltsplan 2022 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:

„Klima-, Natur-, Gewässerschutz“

 

X. Förderung des Gewässerschutzes

In den Haushaltsplan 2022 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

XI.Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

XII. C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm

Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen, da bei der Karbonisierung der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (C02) entzogen wird und die Karbonisate als Baustoffe eingesetzt werden könnten.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind für die Förderung entsprechender Maßnahmen der Städte und Gemeinden 100.000 € einzuplanen.

XIII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

 

XIV. Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die digitale Erfassung und Fortschreibung wesentlicher Haushaltsdaten, die bei der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage relevant sind. Eine Grundlage dafür kann die Projektarbeit der Universität Hildesheim sein.

 

XV. Der Personalkostenansatz nach Stellenplan wird um 0,5 Mio. € gemindert.

 

XVI. Es ist eine globale Minderausgabe

einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XVII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Sommer 2022 zu treffen.

XVIII. Unterjährige Finanzberichte

Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren,  sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

 

XIX. Haushaltsplananpassung

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2022 anzupassen/zu aktualisieren.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

 

XX. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben

a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,

b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,

c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,

f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim für den Energieverbrauch mit Angaben zur Herkunft nach dem sogenannten Energiemix; die Beteiligungen des Landkreises werden gebeten mitzuteilen, hinsichtlich a) des Energieverbrauchs die Menge und b) des Strombedarfs die Herkunft,

g) die Energie- und C02-Bilanz für den Landkreis Hildesheim, die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                gez. Andreas Koschorrek
Fraktionsvorsitzender            Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung u. Innere Dienste

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